Erweiterung Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zu KHZG FTB 3 und 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 057 22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zu KHZG FTB 3 und 5
Erweiterung Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zu KHZG FTB 3 und 5
Klinikum St. Georg gGmbH
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht ab 2025 eine Sanktionierung für nicht umgesetzte Muss-Kriterien der Fördertatbestände 2 bis 6 vor. Im Zuge der Erfüllung der Muss-Kriterien aus Fördertatbestand 3 (Digitale Dokumentation) und 5 (Medikamentenmanagement) ist eine Erweiterung des bereits vorhandenen Krankenhausinformationssystems i.s.h.med zwingend notwendig.
Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sieht ab 2025 eine Sanktionierung für nicht umgesetzte Muss-Kriterien der Fördertatbestände 2 bis 6 vor. Im Zuge der Erfüllung der Muss-Kriterien aus Fördertatbestand 3 (Digitale Dokumentation) und 5 (Medikamentenmanagement) ist eine Erweiterung des bereits vorhandenen Krankenhausinformationssystems i.s.h.med zwingend notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Der genannte Bieter ist Hersteller und Vertragspartner für Softwarepflege und Wartung des aktuell in der Unternehmensgruppe eingesetzten Krankenhausinformationssystems i.s.h.med für das SAP-System. Als Anbieter kommt aus urheber- und lizenzrechtlichen Gründen nur der aktuelle Vertragspartner in Frage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zu KHZG FTB 3 und 5, Los 1 Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung Krankenhausinformationssystem i.s.h.med zu KHZG FTB 3 und 5, Los 2: FKH Hubertusburg gGmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter Bezugnahme auf § 5 Abs. (1) VgV - Wahrung der Vertraulichkeit - und § 39 Abs. (6) VgV sieht der Auftraggeber in der Veröffentlichung des genauen Auftragswertes eine Verletzung der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.
Da im EU-Formular in den Punkten II.1.7 und V.2.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046R89
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.