GPU-Knoten Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2205
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
GPU-Knoten
Zur Erweiterung eines bestehenden HPC-Clusters sollen GPU-Rechenknoten sowie für den Aufbau eines VMware-basierten Virtualisierungsclusters GPU-basierte Virtualsisierungsserver angeschafft werden.
GPU-Rechenknoten
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Bautzner Landstaße 400
01328 Dresden
Die vorgesehene Beschaffung umfasst 4 Rechenknoten mit folgenden Anforderungen je Rechenknoten: -Server-Chassis mit max. 2 HE und redundantem Netzteil -2 CPUs vom Typ AMD Epyc 7763 (64 Core, 2,45 GHz base) oder vergleichbar -4 GPUs vom Typ Nvidia Tesla A100 SXM4 80GB NVLink -4096 GB RAM (ECC, DDR4, 3200 MHz) - 1 SATA-SSD (mind. 400 GB netto) - 1 Mellanox Dual-Port HDR InfiniBand Controller -10GbE Ethernet (4 Ports, RJ45 und mit IPMI-Anschluss (dedicated)) -2 HDR InfiniBand Kabel je 2m (Kupfer) - 5 Netzwerkkabel je 2m (2x gelb, 1x grau, 1x blau, 1x rot) - 2 Stromkabel je 1m (C13/C14) -Lieferung innerhalb von max. 10 Wochen nach Zuschlagserteilung
Die Beschaffung umfasst die Option bis zu 4 weitere Rechenkonten zu kaufen
GPU basierte Virtualisierungsserver
Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e.V.
Bautzner Landstraße 400
01328 Dresden
Die vorgesehene Beschaffung umfasst 8 GPU-basierte Virtualsisierungsknoten mit folgenden Anforderungen: -Server-Chassis mit max. 2 HE und redundantem Netzteil - 2 CPUs vom Typ AMD Epyc 7763 (64 Core, 2,45 GHz base) oder vergleichbar - 2 GPUs vom Typ Nvidia Tesla A40 48GB NVLink - 2048 GB RAM (ECC, DDR4, 3200 MHz) - 1 Hardware RAID Controler - 2 SSDs (je mind. 400 GB netto) - 1 Broadcom Gen 6 (16/32G) Fibre Channel (FC) Dual-Port Host Bus Adapter - 10GbE Ethernet (2 Ports, RJ45 und mit IPMI-Anschluss (dedicated)) - 25GbE Ethernet (2 Ports, SFP28) - 2 Fibre Channel Kabel je 5m - 2 Stromkabel je 1m (C13/C14) - Lieferung innerhalb von 10 Wochen nach Zuschlagserteilung sowie folgende Netzwerk-Infragstruktur 1 Sück 10GbE Ethernet Switch (48 Ports), Typ FS.com S5850-48T4Q oder vergleichbar, inkl. redundantem Netzteil 16 Stück Netzwerkkabel (RJ45), je 3m, gelb 16 Stück optische Transceiver Module (25GBASE-SR SFP28 850nm 100m DOM Duplex LC MMF) 4 Stück optische Transceiver Module mit DOM - Extreme 10401 Kompatibel 100GBASE-SR4 QSFP28 850nm 100m DOM MTP/MPO-12 MMF 4 MTP® Breakoutkabel, 3m (10ft) MTP® Female auf 4 LC UPC Duplex 8 Fasern, Polarität B, Plenum (OFNP), OM4 50/125 Multimode, Elite, Magenta
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GPU-Rechenknoten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE501 Bremen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 28327
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GPU basierte Virtualisierungsserver
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]