Lieferung, Installation und Einweisung eines Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop inklusive Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-39-Mikroskop-Hirnforschung-E23
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2022-39-Mikroskop-Hirnforschung-E23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Installation und Einweisung eines Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop inklusive Zubehör
Lieferung, Installation und Einweisung eines Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop inklusive Zubehör
Universität Leipzig
Medizinische Fakultät
Paul-Flechsig-Institut für Hirnforschung
Liebigstraße 19, Haus C
04103 Leipzig
Es ist geplant ein Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop Zeiss Sigma 300 mit einem integrierten Volutome mit SmartSEM7.X inklusive Zubehör für das Institut für Hirnforschung zu beschaffen.
Das Elektronenmikroskop wird für die Anfertigung von höchstauflösenden dreidimensionalen Aufnahmen, welche Ultrastrukturen von biologischen Proben zeigen, benötigt.
Die Firma Carl Zeiss Oberkochen ist aktuell der einzige Hersteller, welcher das Mikroskop in der für die Forschungszwecke geeigneten Spezifikation herstellen kann. Der Vertrieb des Gerätes erfolgt ausschließlich direkt über die Firma Carl Zeiss.
Folgende Spezifikationen sind für die wissenschaftlichen Arbeiten am Institut zwingend notwendig:
1. Aufladungkompensation "Focal CC" (Patent DE102012217761 B4)
2. Bildspeicher 32k x 24k (Single Frame)
3. Feldfreiheit (Gemini-Optik)
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Carl Zeiss der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit den oben aufgeführten Konfigurationen bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum 19.09.2022 handelt es sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines Vertrages mit der Firma Carl Zeiss GmbH. Der Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es ist geplant ein Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop Zeiss Sigma 300 mit einem integrierten Volutome mit SmartSEM7.X inklusive Zubehör für das Institut für Hirnforschung zu beschaffen.
Das Elektronenmikroskop wird für die Anfertigung von höchstauflösenden dreidimensionalen Aufnahmen, welche Ultrastrukturen von biologischen Proben zeigen, benötigt.
Die Firma Carl Zeiss Oberkochen ist aktuell der einzige Hersteller, welcher das Mikroskop in der für die Forschungszwecke geeigneten Spezifikation herstellen kann. Der Vertrieb des Gerätes erfolgt ausschließlich direkt über die Firma Carl Zeiss.
Folgende Spezifikationen sind für die wissenschaftlichen Arbeiten am Institut zwingend notwendig:
1. Aufladungkompensation "Focal CC" (Patent DE102012217761 B4)
2. Bildspeicher 32k x 24k (Single Frame)
3. Feldfreiheit (Gemini-Optik)
Zusammenfassend ist ist festzustellen, dass Carl Zeiss der einzige Hersteller ist, welcher ein Gerät mit den oben aufgeführten Konfigurationen bereitstellen und in Deutschland vertreiben darf. Es bestehen Patentrechte, die berücksichtigt werden müssen. Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §4, Abs. 4, Pkt. 2b VgV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Lieferung, Installation, Einweisung eines Feldemissions-Rasterelektronen-Mikroskop inklusive Zubehör
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]
Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem.
§ 160 GWB unverzüglich zu rügen. Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich. Unabhängig davon müssen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger
Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf
Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).