In Situ Sequenzierungsplattform

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uniklinikum-dresden.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

In Situ Sequenzierungsplattform

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38430000 Erkennungs- und Analysegeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer In Situ Sequenzierplattform, welche in die am DRESDEN-concept Genome Center (DcGC) vorhandene Geräte- und Analyseinfrastruktur für die neu etablierte Spatial Sequencing Unit integriert werden soll, um das Portfolio des DcGC deutlich zu erweiten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Technische Universität Dresden - Zentrum für Regenerative Therapien

Dresden (CRTD)

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer In Situ Sequenzierplattform, welche in die am DRESDEN-concept Genome Center (DcGC) vorhandene Geräte- und Analyseinfrastruktur für die neu etablierte Spatial Sequencing Unit integriert werden soll, um das Portfolio des DcGC deutlich zu erweiten. Die zu beschaffenden Geräte müssen eine subzelluläre Auflösung auf 1 µm mit einer breiten, Kunden-spezifizierbaren Sondentechnologie bietet, die zeitgleich den höchsten Probendurchsatz bietet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um

den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen

Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).

Die zu beschaffende In Situ Sequenzierplattform soll in die am DRESDEN-concept Genome Center (DCGC) vorhandene Geräte- und Analyseinfrastruktur für die neu etablierte Spatial Sequencing Unit integriert werden, um das Portfolio des DcGC deutlich zu erweiten. Unter in situ oder auch spatial sequencing versteht man die räumlich aufgelöste umfassende molekulare Charakterisierung von Gewebsproben hinsichtlich z.B. genetischer Variation, Genexpression, epigentischer Veränderungen sowie exprimierten Proteinen.

Das System soll im Rahmen des BMBF geförderten Projektes „Mikrobiota-induzierte Prävention von Darmkrebs bei jungen Menschen“ (Mi-EOCRC) sowie für die in situ Sequening UNIT des DRESDEN-concept Genome Centers eingesetzt werden. Ein wesentlicher Teil des Mi-EOCRC Projektes konzentriert sich auf die genomische Charakterisierung des Einflusses von Darmbakterien (sog. Mikrobiota) auf die Entwicklung von Darmkrebs bei jungen Patienten (unter 50 Jahren Lebensalter) unter Verwendung von Single-Zell-Sequenzierung, Transkriptionsanalysen und in-situ Genomik. Bislang zeigen die Literaturdaten nur, dass Bakterien in der Lage sind, Darmkrebs zu infiltrieren. Die Analyse der Lokalisation innerhalb des Gewebes sowie deren Einfluss auf das Wirtsgewebe können erst jetzt mit der Entwicklung des spatial sequencing vorgenommen werden.

Der Xenium In Situ Analyzer ermöglich eine Auflösung bis zu 1 Mikrometer und kann damit sogar einzelne Zellen in sub-zellulärer Auflösung analysieren. In Kombination mit den vom Hersteller 10X Genomics zur Verfügung gestellten umfangreichen Sets an Hybridierungssonden – die bereits in den Plattformen zur Einzelzellanalytik von 10X Genomics verwendet werden – und der für die Analyse der Daten verfügbaren Xenium Analytics Plattform stellt das System eine hoch integrativ aufgestellte einzigartige Plattform dar. Die herausragenden Alleinstellungsmerkmale seien im Folgenden noch einmal aufgeführt:

• Xenium basiert auf der bewährten (und veröffentlichten) Cartana-Technologie mit einem Vorhängeschloss-Sondenansatz, der eine höhere Empfindlichkeit und Spezifität bietet

• Die Sondentechnologie ermöglicht ein intelligentes Design zur Abfrage spezifischer RNA-Moleküle, wie z. B. verschiedener Varianten des gleichen Gens, nicht-vertebrate RNA zur Untersuchung von Wirt/Pathogen-Interaktionen usw.

• Xenium hat eine große abbildbare Fläche pro Objektträger (12x24 mm) und es verarbeitet zwei Objektträger gleichzeitig, was zu einem hohen Durchsatz führt

• Xenium arbeitet mit gewebespezifischen Panels, die von 10x entwickelt, verifiziert und validiert werden.

Nur der Xenium In Situ Analyzer ermöglich mittels Padlock-Sondentechnologie die hoch spezifische Erweiterung der Sonden-Sets für weitere Zielgene, Genvarianten und Zielproteine. Somit wird in diesem Projekt z.B. die kombinierte Analyse von Wirt- und Bakterieller RNA zur Untersuchung von Wirt/Pathogen-Interaktionen an einem Gewebeschnitt möglich. Dies ist zwingend erforderlich.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
16/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pleasanton
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 94588
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um

den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)

Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/09/2022

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