Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
In der Jugendanstalt Schleswig und in den Justizvollzugsanstalten Neumünster, Flensburg und Itzehoe werden externe Träger gesucht, die durch eigene Fachkräfte mit der ausgeschriebenen Qualifikation ab dem 01.01.2023 die Suchtmittelberatung gewährleisten.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Schleswig
Bis zu 70 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler und illegaler Suchtmittelbereich) von jugendlichen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Neumünster
Bis zu 100 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Flensburg
Bis zu 36 Fachleistungsstunden für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Suchtmittelberatung in den Justizvollzugsanstalten und der Jugendanstalt des Landes Schleswig-Holstein Teil 2
Itzehoe
Bis zu 20 Fachleistungsstunden für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen.
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Vertragsende von einer der Parteien schriftlich gekündigt wird, längstens bis 31.12.2028. Die Verlängerung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Handelsregister vorliegt.
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung und dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses die Mindestdeckungssummen entsprechend abgeschlossen wurde gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
3. Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Suchtmittelberatung, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
5. Erklärung über den Jahresabschluss des Unternehmens bestehend aus der Gewinn- und Verlustrechnung, sowie der Bilanz, getrennt nach den letzten drei Jahren (2019 - 2021).
6. Darstellung der besonderen Erfahrungen des Unternehmens auf dem Gebiet der Suchtmittelberatung, durch eine Liste von im Wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten einschlägigen und vergleichbaren (hinsichtlich Auftragsvolumen pro Jahr) Referenzleistungen, unter Angabe des Auftragswertes, der Ausführungszeit sowie Auftraggeber (Referenzkunden) mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (mit mindestens 3 Kunden der letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021).
7. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Mitarbeiter, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung, Gründungsdatum für diesen Unternehmenszweig, Kunden in Deutschland, weitere aussagekräftige Unterlagen, die es ermöglichen, ein Gesamtbild vom Unternehmen zu erhalten). Vorstellung des Projektteams, das die Aufgabe bearbeiten würde (hinsichtlich Aufgabenzuteilung, Projektleitung, Qualifikationen und berufliche Erfahrungen, insbesondere im Hinblick auf dieses Themengebiet).
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und
Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Das Verfahren mündet im Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Auftragnehmer.
Für diese Rahmenvereinbarungen gelten die folgenden Höchstmengen in Bezug auf das Auftragsvolumen für die zu leistenden Fachleistungsstunden pro Monat in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum:
— Los 1: 90 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler und illegaler Suchtmittelbereich) von jugendlichen Gefangenen,
— Los 2: 120 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (legaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— Los 3: 60 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— Los 4: 40 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung (illegaler Suchtmittelbereich) von erwachsenen Gefangenen,
— gesamt: 310 Fachleistungsstunden pro Monat für die Suchtmittelberatung.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Oktober 2022 an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angebotsschreiben (Formblatt)
2. Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt)
4. Preisblatt pro Los
5. Konzept zur Erbringung der Leistung gem. Anforderungen der Bewertungsmatrix
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Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]