Öffentlicher Personennahverkehr im Linienbündel "Süd"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-goerlitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Personennahverkehr im Linienbündel "Süd"
Die Leistungen umfassen öffentliche Nahverkehrsleistungen auf dem Gebiet des Landkreises Görlitz im Linienbündel "Süd" (Regionalbusverkehr, Schülerlinienverkehr sowie die Stadtverkehre Löbau und Zittau).
Das Linienbündel „Süd“ umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung): 1-3, 5, 6, 10-16, 18, 19, 30, 32-39, 50, 67, S14, S15, S17, S18, S30-S33, S35-S39, S50.
Landkreis Görlitz
Das Linienbündel „Süd“ umfasst folgende Linien (neue Bezeichnung):
1-3, 5, 6, 10-16, 18, 19, 30, 32-39, 50, 67, S14, S15, S17, S18, S30-S33, S35-S39, S50
Die Leistungen im Linienbündel „Süd“ können ab Betriebsstart bis einschließlich 31.12.2025 fahrplanmäßig mit 63 Fahrzeugen (25 Gelenkbusse, 38 Standard-Solobusse) sowie gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 3.974.881 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a. sowie gerundeten 140.039 Fahrplanstunden p.a. erbracht werden (Berechnungsbasis Kalenderjahr 2023). Ab dem 01.01.2026 sind im Stadtbusverkehr Zittau 4 Elektrobusse einzusetzen. Die Leistung kann ab dem 01.01.2026 fahrplanmäßig mit 63 Fahrzeugen (25 Gelenkbusse, 34 Standard-Solobusse sowie 4 Elektro-Standard-Solobussen) und im Betriebsjahr „Kalenderjahr 2026“ gem. Ziffer 1.3 der Anlage A zum Angebotsschreiben „Vorgaben und Hinweise zur Angebotskalkulation“ mit gerundeten 3.974.881 Nkm (Nutzwagenkilometern) p.a., davon 303.336 Nkm (gerundet) mit alternativem Elektroantrieb sowie gerundeten 140.039 Fahrplanstunden p.a., davon 15.801 Fahrplanstunden (gerundet) mit alternativem Elektroantrieb erbracht werden. Der Einsatz von Minibussen ist nach Maßgabe von Ziffer 2.1 Abs. 4 lit. e der Leistungsbeschreibung möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der Landkreis Görlitz hat den Dienstleistungsauftrag Linienbündel "Süd" bereits im Rahmen eines offenen Verfahrens ausgeschrieben (veröffentlicht im Supplement zum Amtsblatt der EU, ABl.-Nr.: 2021/S 148-394401/DE). Für dieses offene Verfahren war, soweit es das Linienbündel "Süd" (ehem. Los 3) betrifft, kein annehmbares Angebot eingegangen, es konnte kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden: das Vergabeverfahren war daher (teil-)aufzuheben. Die Vergabe des Linienbündels "Süd" erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 1 und Hs. 4 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV.
Die Vergabestelle hat die Unternehmen, die im vorangegangenen offenen Verfahren ihre Eignung nachgewiesen und ein form- und fristgerechtes Angebot für Los 3 "Linienbündel "Süd" abgegeben hatten, in das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb einbezogen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Linienbündel "Süd"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
maximal 50 Prozent des Auftragswertes
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter den Ziffern II.1.7), V.2.2) und V.2.4) genannten Werten handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert bzw. die tatsächliche Angabe der Anzahl abgegebener Angebote. Diese Werte werden nicht offengelegt, weil dies den geschäftlichen Interessen des obsiegenden Bieters schaden und den Wettbewerb beeinträchtigen würde (vgl. § 39 Abs. 6 Nr. 3+4 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: k.A.
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Ort: k.A.
Land: Deutschland