Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier - Untersuchung Werkstattstandorte & -anforderungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vvo-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier - Untersuchung Werkstattstandorte & -anforderungen
Erbringung von Beraterleistungen im Rahmen des Förderprojektes "Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier". Die Leistungserbringung soll ehest möglich beginnen (Auftragsvergabe) und ist bis spätestens Jahresende 2022 abzuschließen.
Dresden
Unterstützung im Entscheidungsprozess zur Standortwahl, Dimensionierung und Zuordnung Leistungsportfolio einer Instandhaltung für einen aufgabenträgereigenen Fahrzeugpool (Schienenpersonennahverkehr) und der Vorbereitung eines Ausschreibungsverfahrens, insbesondere Definition der Werkstattanforderungen unter Berücksichtigung der besonderen Belange batterieelektrischer Triebfahrzeuge. Kalkulation der Investitionskosten und laufenden Betriebskosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vorbereitung des Einsatzes moderner SPNV-Fahrzeuge im Lausitzer Revier - Untersuchung Werkstattstandorte & -anforderungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages an die Vergabekammer gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. § 160 Abs. 3 GWB hat folgenden Wortlaut:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“