Weiße Elster, Beräumung Sedimentationsbecken Kleindalzig 2021/22 Teilmenge Becken 2, Abtransport und Verwertung Referenznummer der Bekanntmachung: 62/2022/60
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserwirtschaft.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Weiße Elster, Beräumung Sedimentationsbecken Kleindalzig 2021/22 Teilmenge Becken 2, Abtransport und Verwertung
Lösen und Laden sowie Abtransport und Entsorgung/ Verwertung von Flusssedimenten, die innerhalb eines
umzäunten Geländes zwischengelagert sind.
Zwenkau, DE
Beräumung Sedimentationsbecken Kleindalzig 2021/22
Teilmenge Becken 2, Abtransport und Verwertung
3.500 t abgetrocknete Fluss - Sedimente (AVV 170505*-Baggergut, das gefährliche Stoffe enthält) LAGA > Z2,
DKIII
Lösen, Laden, Transportieren und einer Verwertung zuführen;
Alle Angaben aus den Prüfberichten der Laborgesellschaft für Umweltschutz mbH, Hartha, vom Januar 2022.
Die Massen liegen transportbereit im Becken 2 der Gesamtanlage.
Beschaffung/ Organisation abfallrechtliche Begleitpapiere und Kalkulation der spezifischen Anforderungen der
kalkulierten Entsorgungsanlage gehören zum Leistungsumfang: Spezifische Analytik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiße Elster, Beräumung Sedimentationsbecken Kleindalzig 2021/22 Teilmenge Becken 2, Abtransport und Verwertung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dorfchemnitz
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB). (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.