Lieferung von Standard-, Sonder-, Konstruktionsschienenprofilen für Straßenbahnanlagen der DVB AG Referenznummer der Bekanntmachung: DVB_2022_18_098
Bekanntmachung eines Qualifizierungssystems – Sektoren
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvb.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dvb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Standard-, Sonder-, Konstruktionsschienenprofilen für Straßenbahnanlagen der DVB AG
Dresdner Verkehrsbetriebe AG Niedersedlitzer Straße 31 01239 Dresden
Lieferung von Schienen sowie Konstruktionsprofilen für Straßenbahnanlagen der DVB AG nach Produktgruppen (PG):
- Sämtliche Profile müssen bei der Lieferung walzneue Schienen sein.
- Eingewalzte Kennzeichnung:
* Zeichen des Herstellerwerkes
* die letzten beiden Ziffern der Jahreszahl der Herstellung
* die Schienenform
* Symbol für die Stahlgüte
- Die Identifikationsnummer der Schmelze muss eingestempelt sein. Schienen müssen in vertikaler und horizontaler Richtung gerade sein.
- Für jede Walzung ist dem Auftraggeber ein Abnahmeprüfzeugnis (Walzzeugnis) zu übergeben.
- Es muss eine aktuelle herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB AG, Q1-Zertifizierung der DB AG oder gleichwertig über Schienen des jeweiligen Walzwerkes vorliegen.
- Nachweis der Fehlerfreiheit mittels durchgehender Ultraschallprüfung in Anlehnung an DIN EN 13674-1 oder gleichwertig
PG 1.1 - Vignolschiene nach EN 13674-1:2017 (Kl. A+X) und Deutsche Bahn Standard (DBS) 918254-1:2006 oder gleichwertig
Profil 49E1, Güte R260, Länge 15.000 mm (i.d.R.),
PG 1.2 - Rillenschiene nach EN 14811:2019 oder gleichwertig.
P 1.2.1 - Profil 60R1 / 60R2, Güte R220G1, Symmetrie +/- 1 mm (G-Gruppe), Länge 15.000 mm (i.d.R.)
P 1.2.2 - Profil 60R1, Güte R200, Symmetrie +/- 1 mm (G-Gruppe), Länge 15.000 mm (i.d.R.)
P 1.2.3 - Profil Ri53-10, Güte R220G1, Symmetrie +/- 1 mm (G-Gruppe), Länge 15.000 mm (i.d.R.)
P 1.2.4 - Profil 55R1, Güte R220G1, Symmetrie +/- 1 mm (G-Gruppe), Länge 15.000 mm (i.d.R.)
PG 1.3 - Konstruktionsprofile
P 1.3.1 - Profil 73C1, Güte R220G1, Länge 15.000 mm (i.d.R.) nach EN 14811:2019 + nach TR-PO12 oder gleichwertig
P 1.3.2 - Profil 105C1, Güte R220G1, Länge 15.000 mm (i.d.R.) nach EN 14811:2019 oder gleichwertig
P 1.3.3 - Profil 310C1, Güte R220G1, Länge 7.500 - 15.000 mm nach EN 14811:2019 oder gleichwertig
P 1.3.4 - Profil Ri57A-VK (VK Ri53/ D53), Güte R220G1, Länge 12.000 - 15.000 mm, nach EN 14811:2019 oder gleichwertig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Zuverlässigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB vorliegen und die für das Unternehmen handelnden Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung begangen haben, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Kopie der aktuellen Eintragung im bzw. Auszug aus dem Handelsregister und dem Berufsregister (Industrie- und Handwerkskammer oder Handwerksrolle). Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes (Übersetzungen in die deutsche Sprache sind mit dem
Antrag vorzulegen) einreichen,
- Kopie des aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbare Dokumente anderer Mitgliedstaaten,
- Angaben zur Gesellschaftsstruktur und Konzernzugehörigkeit, insbesondere wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen und Beteiligungen
- Abgabe Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zu Krankenkassen und Berufsgenossenschaft sowie von Steuern ordnungsgemäß erfüllt oder Vorlage von aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten (Kopie ausreichend),
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Eigenerklärung zum Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder das vergleichbares Verfahren eröffnet ist oder beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt ist
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Nachweis, dass der Bewerber die DIN EN 10204 oder gleichwertig erfüllt (z.B. durch Vorlage von Prüfbescheinigungen, Kopien ausreichend),
- Nachweis, dass von dem Bewerber die in II.3) benannten Qualitätsanforderungen eingehalten werden können (vorzugsweise durch Vorlage von Prüfbescheinigungen - Kopien ausreichend; alternativ durch schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens)
- Nachweis über eine aktuelle herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB AG, Q1-Zertifizierung oder gleichwertig über Schienen (Kopie ausreichend)
- mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, welche dem wesentlichen Gegenstand der Bekanntmachung (bezogen auf die Produktgruppe PG bzw. Produkte P) entsprechen. Diese sind ausführlich darzulegen (u.a. detaillierte Beschreibung, mit Angabe von Mengen und Nettoauftragswert, Einsatzgebiet, Auftraggeber, Zeitpunkt der Auftragserteilung).
- Benennung der Lieferanten, sofern der Bieter nicht der Hersteller des Auftragsgegenstandes ist.
- Benennung eines Ansprechpartners und Kontaktdaten (Telefon/ E-Mail).
- Angabe und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierlichen Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie des Umweltmanagementsystems
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach derzeitigem Stand ist geplant, die in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen aufgenommenen Unternehmen erstmalig im Oktober 2022 zur Abgabe eines Angebots aufzufordern.
Eine Bewerbung zur Aufnahme in das Prüfsystem für einzelne Produkte P gem. II.3 ist zulässig.
Die Bereitschaft zur Einrichtung eines Konsignationslagers für Produktgruppen PG 1 bzw. einzelne Produkte P ist mit der Bewerbung schriftlich zu erklären.
Die einzureichenden Angaben, Nachweise und Erklärungen werden vertraulich behandelt.
Die in Ziffer III.1) dieser Bekanntmachung benannten Angaben, Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten (z.B. Lieferanten) auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers zu einem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft.
Sollten dem Teilnahmeantrag nach Ziffer III.1) geforderte Angaben, Nachweise und Erklärungen fehlen, werden diese einmalig unter Fristsetzung nachgefordert.
Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0CR14A
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Ziff. 4 GWB muss ein Nachprüfungsantrag vor Ablauf von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt werden.