Kauf und Lieferung von iPads für Education Referenznummer der Bekanntmachung: I20220518-0267
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kauf und Lieferung von iPads für Education
Kauf und Lieferung von iPads für Education
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es wird eine Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von mindestens 500 Stück iPads (64 GB space grau; Artikelnummer: MK2K3FD/A) mit DEP Registrierung für Education und jeweils mindestens 250 Stück iPad Tastatur-Case sowie Apple Pencil iPad Eingabestift ausgeschrieben. Erstabnahme: Mit Zuschlag wird die Erstabnahmemenge über 100 Stück iPads, 50 Stück Tastatur und 50 Stück Pencil abgerufen und abgenommen. Nach Abnahme der 500 Stück iPads mit DEP Registrierung, sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 2.000 Stück iPads mit DEP Registrierung möglich. Bei den Tastaturen und Pencil läuft das analog. Nach einer Abnahme von jeweils 250 Stück, sind weitere Abrufe bis zu einer Gesamtstückzahl von 1.000 Stück möglich. Eine Abnahmeverpflichtung besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.