Kalenderprogramm IKK classic (03/MA/2022)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]019
Fax: [gelöscht]83
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ikk-classic.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kalenderprogramm IKK classic (03/MA/2022)
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Druck von unterschiedlichen Kalendern für die Auftraggeberin einschließlich Druckweiterverarbeitung, Versandvorbereitung und deutschlandweiter Versand an einen unterschiedlichen Empfängerkreis sowie die Einrichtung eines Online-Shops zur Abwicklung der Bestellvorgänge.
deutschlandweit
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist der Druck von unterschiedlichen Kalendern für die Auftraggeberin einschließlich Druckweiterverarbeitung, Versandvorbereitung und deutschlandweiter Versand an einen unterschiedlichen Empfängerkreis. Derzeit sind hierin folgende Kalenderarten erfasst:
1. Buchkalender
2. Tischquerkalender
3. Taschenkalender
4. 3-Monats-Wandkalender
5.1 Urlaubsplaner in Print
5.2 Urlaubsplaner in PDF (digital)
6. Wandplaner A1
7. Jahreswandplaner A4 (zweiseitig) in PDF (digital zum Selbstausdruck)
8. Schreibtischunterlage mit Kalendarium
9. Familienkalender
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin einen Onlineshop zur Verfügung zu stellen. Ausschließlich hierüber werden die Organisationseinheiten der Auftraggeberin ihre Bestellungen vornehmen.
Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit, bis 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit durch schriftliche Erklärung, dem Auftragnehmer gegenüber den Vertrag um weitere 12 Monate zu verlängern. Diese Vertragsverlängerung seitens der Auftraggeberin ist insgesamt dreimal um jeweils 12 Monate möglich. Die Gesamtvertragslaufzeit kann somit maximal 4 Jahre ab Vertragsbeginn betragen, also bis 19.12.2026.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagerteilung und endet, wenn die Leistung erbracht wurde, spätestens zum 19.12.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
>> Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters darüber abzugeben, dass keine Ausschlussgründe insbesondere nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (“Eigenerklärung zur Ausschlussgründen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Erklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit beizufügen, in welcher jeweils der Gesamtumsatz des Bieters sowie der Umsatz des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung übereinstimmen oder
vergleichbar sind, anzugeben ist (“Eigenerklärung Umsatz“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu
Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
>> Dem Angebot ist eine Eigenerklärung über bereits erbrachte, mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge (Referenzen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2019, 2020,2021) beizufügen, in welcher der Auftraggeber (Name und Anschrift, Kontaktdaten des Ansprechpartners), der Ort der Leistungserbringung, der Leistungszeitraum und der Nettoauftragswert anzugeben ist. Weiter ist dabei jeweils anzugeben, ob der Bieter die Leistung als Haupt- oder Nachauftragnehmer oder als Mitglied einer Bietergemeinschaft erbracht hat sowie welche besonderen Anforderungen der jeweilige Auftrag stellte (“Eigenerklärung Referenzen“).
>> Bietergemeinschaften haben die vorgenannte Eigenerklärung dem Angebot für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert beizufügen.
>> Von Unternehmen, deren Kapazitäten ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 47 VgV in Anspruch nehmen will, ist die Eignungserklärung zu Ausschlussgründen ebenfalls im Original einzureichen.
>> Von als Unterauftragnehmer vorgesehenen Unternehmen ist die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen erst auf Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Beruft sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zugleich gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers, muss die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen von diesem Unterauftragnehmer jedoch bereits mit Angebotsabgabe abgegeben werden (§ 36 Abs. 1 S. 3 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
IKK classic, Vergabestelle, Mittelhäuser Str. 68, 99089 Erfurt
Die Öffnung der Angebote erfolgt nicht öffentlich, d. h. Bieter sind nicht anwesend.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>> Die Verfahrenssprache ist deutsch.
>> Es gilt deutsches Recht.
>> Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Ein Angebot von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur dann Berücksichtigung, wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Das Formblatt “Erklärung der Bietergemeinschaft“ ist in dem Fall dem Angebot ausgefüllt und unterzeichnet beizufügen.
>> Bei Aufträgen ab einer Summe von 30.000 Euro (exkl. Umsatzsteuer) holt die Vergabestelle für den Bieter, der im Rahmen des Vergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagsentscheidung die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 WRegG bzw. Gewerbezentralregister gemäß § 150a Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz ein. Die für die Abfrage notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
>> Mit dem Angebot sind folgende Nachweise und Unterlagen bzw. Sonstiges vorzulegen:
> Eine Eigenerklärung Registerabruf: Die für eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister bzw. Gewerbezentralregister notwendigen Daten sind vom Bieter anzugeben.
> Mit dem Angebot sind auch von jedem einzelnen der acht Kalender je ein haptisches Qualitätsmuster einzureichen. Des Weiteren sind dem Angebot zwei Muster im PDF-Format beizufügen. Näheres zu den Qualitätsmustern ist unter Ziffer 3 der Bewerbungsbedingungen aufgeführt. Angebote, denen nicht die geforderten Qualitätsmuster beigefügt sind oder deren beigefügten Qualitätsmuster nicht die Mindestanforderungen der Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung - Artikelbeschreibung (ausgenommen das IKK-Logo) erfüllen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch für nicht beigefügte Muster in PDF-Form.
>Weiterhin ist mit dem Angebot eine Erklärung des Bieters einzureichen, bis zu welchem genauen Datum er zusichert, im Fall des Zuschlags das Kalenderprogramm 2024 an die in den Anlagen 2 zur Leistungsbeschreibung - Adressen Kalenderbedarf - genannten Geschäftsstellen der Auftraggeberin vollständig auszuliefern.
> Mit Angebotsabgabe hat der Bieter hat der Bieter jeden einzelnen Kalender die konkreten Maße der für die durch die Auftraggeberin individuell gestaltbaren Bereiche anzugeben (Spalte 4 im Preisblatt).
> Dem Angebot ist eine Demo-Version des Online-Shops in digitaler Form beizufügen.
> Schließlich hat der Bieter eine Eigenerklärung EU-Sanktionspaket (39) abzugeben. Es ist eine eigenständige Erklärung abzugeben, wenn Ausnahmetatbestände gem. den Erläuterungen zum Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 vorliegen.
>> Das Kalenderprogramm 2024 ist darüber hinaus bis spätestens zum 01. September 2023 an die in der Anlage 2 zur Leistungsbeschreibung - Adressen Kalenderbedarf - genannten Geschäftsstellen der Auftraggeberin vollständig auszuliefern.
>> Darüber hinaus hat der Bieter mitzuteilen, ob dieser ein kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio. Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio. Jahresbilanzsumme) ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Möchte ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat, eine Verletzung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei dem Bundeskartellamt stellen.