Objektplanung Gebäude und Freianlagen für Wohnungsneubau Judith-Auer-Straße in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: 140_LWB_04-2022-0009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Freianlagen für Wohnungsneubau Judith-Auer-Straße in Leipzig
Objektplanung Gebäude und Freianlagen der Leistungsphase 1-9 bei stufenweiser Beauftragung (1. Stufe: LPH 1 - 4, Stufe 2: LPH 5 - 8 und Stufe 3: LPH 9) gemäß HOAI für Wohnungsneubau
Leipzig, Stadtteil Reudnitz-Thonberg
Die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH plant auf dem Areal Judith-Auer-Straße eine Wohnbebauung mit maximal möglicher Wohnfläche zu errichten. Es ist beabsichtigt Leistungen der Objektplanung Gebäude und Freianlagen der Leistungsphasen 1 - 9 bei stufenweiser Beauftragung gemäß HOAI im Rahmen des Neubauvorhabens zu vergeben.
Die Wohnungen sind als 1,5-, 4- und 5-Raum- geplant. Es ist vorgesehen, ein drittel der Wohnungen gefördert gem. FRLgMW zu erstellen. Primat hat eine nachhaltige, kostenoptimierte und dadurch wirtschaftliche Bauweise. Der Standort befindet sich in Leipzig, Reudnitz-Thonberg. Die Städtebauliche Zielstellung ist die Erstellung eines Gesamtensembles, welches den Bereich mit den bereits fertig gestellten Nachbarbebauungen ergänzt. Nach Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt ist generell eine 6 bzw. 8-geschossige Bebauung auszubilden. Zur Erstellung von durchwohnbaren Wohnungen wird eine Gebäudetiefe von ca. 11,5-12,0 m als optimal angesehen. Die Zugänge zum Innenhof sind barrierefrei zu gestalten. Vorgeschrieben werden generell Baukörper mit Unterkellerung. Diese ist halbversenkt auszubilden, um ein Hochparterre im ersten Wohngeschoss zu erzielen.
Die Belichtung des Innenhofes und der nach innen gerichteten Wohnungen ist zu erreichen und nachvollziehbar darzustellen.
Die Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt stufenweise - Stufe 1: Leistungsphase 1-4, Stufe 2: Leistungsphase 5-8 und Stufe 3: Leistungsphase 9. Es besteht kein Rechnsanspruch auf die Beauftragung der Stufe 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen oder Teilleistungen der Stufe 2 (Leistungsphase 5-8) und Stufe 3 (Leistungsphase 9) durch spätere gesonderte schriftliche Beauftragung abzurufen. Die Folgebeauftragung setzt einen entsprechenden Gremienbeschluss voraus.
Siehe 1. Verfahrensbrief Punkt 10 "Kriterien zur Auswahl der Bewerber".
Die Auswahl erfolgt auf der Grundlage der Bewertungsmatrix gemäß Punkt 10 des 1. Verfahrensbriefes. Maximal möglich sind 6 Punkte. Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewertung zusätzlicher Referenzen erbracht im Zeitraum von 2016 bis 2022:
- Referenz Z1: Objektplanung für den Neubau eines Wohngebäudes, mind.
Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 15,0 Mio EUR brutto
und Lph 2-8 (mögl. Bepunktung 0 oder 3 Punkte)
- Referenz Z2: Erfahrungen mit öffentlichem Vergaberecht nach VOB/A § 3 und
VOB/A-EU § 3 bei der Planung eines Gebäudes, mind. Lph 6-7 erbracht (mögl.
Bepunktung 0 oder 1 Punkt)
- Referenz Z3: Erfahrungen bei der Verwendung von Fördermittleln, Nachweis der
Zuarbeit zur Erstellung Fördermittelantrag (FMA) und/oder Verwendungsnachweis
(VWN) (mögl. Bepunktung 0 oder 1 Punkt)
- Referenz Z4: Referenz zum Nachweis von Erfahrungen mit Zertifizierungen
und/oder mit Qualitssiegeln der Nachhaltigkeit im Rahmen eines
Neubau-/Sanierungsprojekts (DGNB, LEED oder NAWOH oder vergleichbar)
(mögl. Bepunktung 0 oder 1 Punkt)
Falls durch Punktgleichstand die Höchstzahl der Bewerber überschritten wird, sieht der Auftraggeber zur Ermittlung der konkreten Teilnehmerzahl das Losverfahren vor.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zuerst erfolgt nur die Beauftragung der 1. Stufe, d. h. der Leistungsphase 1 - 4 gemäß HOAI. Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf eine weitere Beauftragung auch der weiteren Leistungsphasen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1 zum 1. Verfahrensbrief ):
1. Nachweis über die aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
2. Eignerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlüssgründe nach
§§ 123 und 123 GWB vorliegen
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlüssgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes vorliegen
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
5. Nachweis über Bauvorlageberechtigung nach SächsBO
Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erklärt wird.
Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.
Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit, so hat er/sie die Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmen/konzernverbundene Unternehmen berufen möchte, muss er/sie nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden. Hierzu ist Formular 236 Verpflichtungserklärung auf gesondertes Verlangen einzureichen.
Die Forderungen bezüglich Bewebergemeinschaften, Nachunternehmereinsatz, Rückgriff auf Ressourcen von Drittunternehmen sowie Gültigkeitsdauer von Nachweisen gelten auch für Ziffer III.1.2) und III.1.3).
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1
zum 1. Verfahrensbrief):
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossen Geschäftjahre
2. Eigenerklärung und Nachweis über das Bestehen oder den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Nachweise für jedes Mitglied getrennt zu erbringen.
Zur Berufshaftpflichtversicherung:
Die Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssumme aufzuweisen: 1,5 Mio. EUR für Personenschaden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden, Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssumme pro Jahr betragen.
Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssumme bestehen wird.
Abgabe der Eigenerklärungen und Nachweise gemäß Teilnahmeantrag (Anlage 1 zum 1. Verfahrensbrief):
1. Nachweis von Referenzen im Zeitraum von 2016 bis 2022 im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen (Geschosswohnungsbau, nachhaltiges Bauen, innerstädtisches Bauen) jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftraggegenstandes und der Leistungszeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter; Der Auftraggeber behält sich vor, alle bezüglich der geforderten Referenzen getätigten Erklärungen/Angaben des Bewerbers durch Nachfrage beim jeweiligen Auftraggeber zu verifizieren.
2. Angaben über das Büro, Angaben zur Anzahl (jährliches Mittel, Beschäftigte und Anzahl Führungskräfte) und Qualifikation der Beschäftigten, zur technischen Ausstattung des Büros sowie - sofern zutreffend - Ausführungen zur Zusammenarbeit mit den benannten Nachunternehmer
zu 1) Referenzen
a. mindestens eine Referenz über Objektplanung für den Neubau eines Wohngebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind.
10 Mio. EUR brutto; Nachzuweisen sind dabei die Leistungen der Objekt-planung Gebäude in den Leistungsphasen mindestens von 2 - 8 gemäß HOAI. Der Nachweis der Erbringung der Leistungen in diesen Leistungsphasen kann durch Vorlage mehrerer Referenzen aus dem Zeitraum von 2016 bis 2022 erbracht werden.
b. mindestens eine Referenz über abgeschlossene Leistungen der Objektplanung Freianlagen in den Leistungsphasen mindestens von 2 - 8 gemäß HOAI, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 500) von mind. 0,2 Mio. EUR brutto aus dem Zeitraum von 2016 bis 2022. Selbige kann auch im Rahmen der Referenzen unter 4a) oder 5a) beinhaltet sein, wenn diese Leistungen dort mit erbracht wurden.
c. mindestens eine Referenz über Objektplanung für den Neubau oder Erweiterung eines Gebäudes, mind. Honorarzone III, Bauwerkskosten (KG 300 + 400) von mind. 5,0 Mio EUR brutto und Lph 2-4 und Erstellung einer Funktionalen Leistungsbeschreibung zur Realisierung mit Generalunternehmer aus dem Zeitraum von 2016 bis 2022. Selbige kann auch im Rahmen der Referenzen unter 4a) oder 5a) beinhaltet sein, wenn diese Leistungen dort mit erbracht wurden.
zu 2): Mindestanforderung: 10 Mitarbeiter:innen, davon 5 Architekt:innen/Ingenieur:innen
Die zu vergebende Leistung ist Architekten oder Ingenieuren oder juristischen Personen, die über Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen verfügen, welche die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur tragen dürfen, vorbehalten.
Ein Eignungsnachweis kann des Weiteren durch ein Prüfungszeugnis, ein Diplom oder vergleichbaren Befähigungsnachweis, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist, geführt werden, wenn im jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt ist.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern nachzufordern.
2. Auskünfte/Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb:
Für Interessentenfragen, die nach dem 07.10.2022 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden.
3. Auskünfte/Rückfragen zum Angebotsverfahren:
Für Fragen, die nach dem 04.01.2023 eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht sichergestellt werden. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Auftraggeberin vom 27.12.2022 bis 30.12.2022 Betriebsruhe hält, so dass Ihre Fragen ggf. erst ab 04.01.2023 beantwortet werden können.
4. Die Fragen und Antworten werden anonymisiert über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform veröffentlicht. Bewerber/Bieter haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. Bereits registrierte Bewerber/Bieter werden durch die Vergabeplattform informiert.
3. Da die Angebotseinreichung elektronisch erfolgt, ist den Vergabeunterlagen kein Angebotsformblatt beigefügt. Ein Angebotsschreiben wird im AI-Bietercockpit generiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind bei der unter Ziffer VI.4.1) benannten Stelle zu rügen. Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.