Begleitung und Beratung während einer Challenge - SPRIND-Challenge „Carbon-to-Value“ Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND222040

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2638477/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Innovationsförderung, Wissenschaft und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Begleitung und Beratung während einer Challenge - SPRIND-Challenge „Carbon-to-Value“

Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND222040
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Carbon-to-Value“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der

an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen mit den Schwerpunkten (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.

Die Auftraggeberin geht zum aktuellen Zeitpunkt von einem Beratungsaufwand während der Vertragslaufzeit von durchschnittlich 15 Arbeitsstunden pro Woche aus. Der tatsächliche Beratungsaufwand steht in direkter Abhängigkeit zur Anzahl der an der Challenge teilnehmenden Teams und des erforderlichen Beratungs-/ Betreuungsbedarfes der einzelnen Teams und kann während der Vertragslaufzeit abweichen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:

- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,

- Korruption,

- Betrug,

- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,

- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.

B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:

- Entrichtung von Steuern,

- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.

C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:

- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,

- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,

- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,

- Zahlungsunfähigkeit,

- Insolvenz,

- Vergleichsverfahren,

- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,

- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,

- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,

- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,

- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,

- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,

- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,

- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,

- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.

D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:

- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.

E) Eigenerklärung hinsichtlich des Bezugs zu Russland nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022:

- Bezug zu Russland

Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3.1 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) sowie die Anlage 3.2 - Eigenerklärung zum Bezug zu Russland bei.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:

- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,

- Eintragung in einem Handelsregister.

B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:

- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,

- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr. Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erforderlich ist der Nachweis über vergleichbare Beratungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar mit der zu vergebenden Beratungsleistung ist eine Referenz dann, wenn es sich um

erbrachte Leistungen handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen/Beratungsumfang, Beratungsgegenstand, wissenschaftlichem Fokus und Leistungsspektrum auf eine entsprechende Eignung des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lassen.

Für die Angaben nach Pkt. III.1.3) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen bei.

Die Referenzen sind in Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen ausführlich zu beschreiben und dabei sind die darin enthaltenen Mindestanforderungen zu

erfüllen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind nachfolgende Kriterien (Mindeststandards) Nr. (1) bis (3) von allen (maximal drei) eingebrachten Referenzen zu erfüllen und nachzuweisen:

(1) Auftraggeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),

(2) Vertragsabschluss/-beginn erfolgte zum 30.05.2019,

(3) Vertragsdauer mindestens 12 Monate (in der Vergangenheit liegend) oder Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Stunden (in der Vergangenheit liegend/bereits erbracht).

Es ist nicht erforderlich, dass jede eingebrachte Referenz die nachfolgenden Kriterien Nr. (4) bis (6) allesamt erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (4) bis (6) innerhalb von maximal drei Referenzen einfach nachgewiesen werden können:

(4) Technische und regulatorische Beratung zu innovativen Technologien aus dem Bereich des Carbon Dioxide Removal oder der Carbon Utilization,

(5) mindestens 150 eingebrachte Stunden der vorgesehenen Ansprechpartnerin oder des vor- gesehenen Ansprechpartners,

(6) Beratungsgegenstand erforderte verhandlungssicheres Englisch- und/oder Deutschkennt- nisse in Wort und Schrift

Es werden maximal drei Referenzen im Zuge der Eignungsprüfung berücksichtigt, weshalb es nicht erforderlich ist, mehr als drei einschlägige Referenzen vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass jede eingebrachte Referenz die Kriterien Nr. (4) bis (6) allesamt erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (4) bis (6) innerhalb von maximal drei Referenzen einfach nachgewiesen werden können.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/10/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 18/10/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen:

August 2023

VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/09/2022

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