Begleitung und Beratung während einer Challenge - SPRIND-Challenge „Carbon-to-Value“ Referenznummer der Bekanntmachung: 40SPRIND222040
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprind.org
Abschnitt II: Gegenstand
Begleitung und Beratung während einer Challenge - SPRIND-Challenge „Carbon-to-Value“
Ziel der Vergabe ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen, durch die die SPRIND während der Challenge „Carbon-to-Value“ unterstützt werden soll. Schwerpunkte der Beratungsleistung sind: (1) Beratung und Betreuung der
an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.
Leipzig, DE
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines zeitlich begrenzten Dienstleistungsvertrages über Beratungsleistungen mit den Schwerpunkten (1) Beratung und Betreuung der an der Challenge teilnehmenden Teams, (2) Unterstützung der SPRIND während der Challenge und (3) Unterstützung der Challenge-Jury und (4) Unterstützung bei weiteren Fragestellungen, die mit der Challenge in Verbindung stehen.
Die Auftraggeberin geht zum aktuellen Zeitpunkt von einem Beratungsaufwand während der Vertragslaufzeit von durchschnittlich 15 Arbeitsstunden pro Woche aus. Der tatsächliche Beratungsaufwand steht in direkter Abhängigkeit zur Anzahl der an der Challenge teilnehmenden Teams und des erforderlichen Beratungs-/ Betreuungsbedarfes der einzelnen Teams und kann während der Vertragslaufzeit abweichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung,
- Korruption,
- Betrug,
- terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten, - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung,
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Entrichtung von Steuern,
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen.
C) Eigenerklärung hinsichtlich der Ausschlussgründe nach Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen,
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen,
- Zahlungsunfähigkeit,
- Insolvenz,
- Vergleichsverfahren,
- Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften,
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter,
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit,
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs,
- schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit,
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren,
- direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens,
- vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen,
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
D) Eigenerklärung hinsichtlich rein innerstaatlicher Ausschlussgründe:
- Rein innerstaatliche Ausschlussgründe.
E) Eigenerklärung hinsichtlich des Bezugs zu Russland nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022:
- Bezug zu Russland
Für die Angaben nach Pkt. III.1.1) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3.1 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil III: Ausschlussgründe) sowie die Anlage 3.2 - Eigenerklärung zum Bezug zu Russland bei.
A) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister,
- Eintragung in einem Handelsregister.
B) Eigenerklärung hinsichtlich der Eignungskriterien nach Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates:
- allgemeiner Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung mit einem ausreichenden Versicherungsschutz für die bei einer Vertragsdurchführung potentiell entstehenden Personen-, Sach- und Vermögensschäden in angemessener Höhe, jedenfalls aber in Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall und 6 Mio. EUR pro Jahr. Für die Angaben nach Pkt. III.1.2) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 3 – Einheitliche Europäische Eigenerklärung (Teil IV: Eignungskriterien) bei.
- Erforderlich ist der Nachweis über vergleichbare Beratungsaufträge innerhalb der letzten drei Jahre. Vergleichbar mit der zu vergebenden Beratungsleistung ist eine Referenz dann, wenn es sich um
erbrachte Leistungen handelt, die hinsichtlich Auftragsvolumen/Beratungsumfang, Beratungsgegenstand, wissenschaftlichem Fokus und Leistungsspektrum auf eine entsprechende Eignung des Bieters i.S.v. § 122 GWB schließen lassen.
Für die Angaben nach Pkt. III.1.3) liegt den Vergabeunterlagen die Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen bei.
Die Referenzen sind in Anlage 4 – Formblatt Eignungsreferenzen ausführlich zu beschreiben und dabei sind die darin enthaltenen Mindestanforderungen zu
erfüllen.
Es sind nachfolgende Kriterien (Mindeststandards) Nr. (1) bis (3) von allen (maximal drei) eingebrachten Referenzen zu erfüllen und nachzuweisen:
(1) Auftraggeber:in ansässig im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),
(2) Vertragsabschluss/-beginn erfolgte zum 30.05.2019,
(3) Vertragsdauer mindestens 12 Monate (in der Vergangenheit liegend) oder Auftragsvolumen von mindestens 1.500 Stunden (in der Vergangenheit liegend/bereits erbracht).
Es ist nicht erforderlich, dass jede eingebrachte Referenz die nachfolgenden Kriterien Nr. (4) bis (6) allesamt erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (4) bis (6) innerhalb von maximal drei Referenzen einfach nachgewiesen werden können:
(4) Technische und regulatorische Beratung zu innovativen Technologien aus dem Bereich des Carbon Dioxide Removal oder der Carbon Utilization,
(5) mindestens 150 eingebrachte Stunden der vorgesehenen Ansprechpartnerin oder des vor- gesehenen Ansprechpartners,
(6) Beratungsgegenstand erforderte verhandlungssicheres Englisch- und/oder Deutschkennt- nisse in Wort und Schrift
Es werden maximal drei Referenzen im Zuge der Eignungsprüfung berücksichtigt, weshalb es nicht erforderlich ist, mehr als drei einschlägige Referenzen vorzulegen. Es ist nicht erforderlich, dass jede eingebrachte Referenz die Kriterien Nr. (4) bis (6) allesamt erfüllt, sondern die Kriterien Nr. (4) bis (6) innerhalb von maximal drei Referenzen einfach nachgewiesen werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
August 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]