Kreative, konzeptionelle und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) Referenznummer der Bekanntmachung: 21-Z561/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lfulg.sachsen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kreative, konzeptionelle und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Kreative, konzeptionelle und organisatorische Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Dresden
Wir suchen eine Full-Service-Kommunikationsagentur, die unsere Öffentlichkeitsarbeit konzeptionell, kreativ und organisatorisch unterstützt.
Das geforderte Leistungsspektrum erstreckt sich von der
- Beratung, Planung und Konzeption über die Gestaltung und Herstellung von Printprodukten, Werbemitteln, Ausstellungen, Filmen, Onlineanzeigen und -kampagnen über die
- Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung von Veranstaltungen und Kampagnen bis hin zu
- Schulung/Information/strategische Beratung
Die Produkte sollen zielgruppenorientiert, zeitgemäß und nachhaltig konzipiert und hergestellt werden.
Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 1 Jahr um ein weiteres Jahr, falls er nicht mit einer Frist von vier Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
vollständig ausgefülltes Formular Eigenerklärung
- Vorstellung des Unternehmens (Anlage 2)
- Erklärungen und Zertifikate (Anlage 3)
- Vorstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Anlage 4)
- Referenzliste über einschlägig erbrachte Leistungen der letzten drei Jahre (Anlage 7)
Aufzuführen sind vom Auftragnehmer betreute Kunden und die jeweiligen Projekte nach der o. g. Systematik der geforderten Leistungen (3.2 - 3.8). Projekte zu den Themenbereichen Umwelt, Klima, Natur, Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Geologie sind besonders zu kennzeichnen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363