Neuartige Wege zur digitalen Literaturversorgung (OLEcon) Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zbw.eu/de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neuartige Wege zur digitalen Literaturversorgung (OLEcon)
Der Publikationsmarkt für wissenschaftliche Literatur ist im Umbruch. Die Wissenschaftspolitik sowie Forschungsförderer fördern und fordern Open Access Veröffentlichungen. Open Access (OA) gemäß Berliner Erklärung meint die freie Zugänglichkeit und Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Veröffentlichungen über das Internet ohne finanzielle, rechtliche oder anderweitige Barrieren für alle Interessierten. Die Open-Access-Transformation betrifft auch die Wirtschaftswissenschaften.
Die ZBW ist als weltweit größte Spezialbibliothek für wirtschaftswissenschaftliche Fachliteratur die zentrale Informationsinfrastruktureinrichtung für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung in Deutschland. Die strategische Zielsetzung der ZBW ist dabei, die wirtschaftswissenschaftliche Forschungsgemeinschaft zuverlässig, umfassend und nachhaltig mit relevanten wissenschaftlichen Fachinformationen zu versorgen sowie in enger Kooperation mit der Forschung Infrastrukturangebote zur Unterstützung von Forschungs- und Publikationsprozessen bereitzustellen. Die ZBW engagiert sich in vielfältiger Weise für OA.
Ziel der ZBW ist es, in den Fächern BWL und VWL den Anteil von OA zu erhöhen und mehr Publikationsorte für OA-Publikationen zu schaffen. Mit EconStor betreibt die ZBW bereits eines der größten Open-Access-Repositorien (Publikationsserver) für den Bereich Wirtschaftswissenschaften. Zudem gibt die ZBW selbst mehrere OA-Zeitschriften heraus: Die Zeitschriften Wirtschaftsdienst, IREE, sowie in Kooperation mit dem CEPS - Center for European Policy Studies die Zeitschrift Intereconomics.
Mit dem Sondertatbestand "Neuartige Wege für die digitale Literaturversorgung - Strategische Transformation der ZBW im Rahmen der Digitalisierung der Wissenschaft" pilotiert die ZBW neue Lizenz- und Geschäftsmodelle für Open Access. Im Rahmen des Sondertatbestands sollen unter anderen wissenschaftliche Zeitschriften gefördert werden. Der Oberbegriff "Zeitschriften" bezieht sich hier auf mehrmals jährlich in mehreren Issues bzw. Heften erscheinende Zeitschriften sowie andere periodisch erscheinende Werke wie Jahrbücher, die jährlich oder zweijährlich erscheinen. Konkret wird die ZBW mit dieser Vergabe zwei Arten von wissenschaftlichen Zeitschriften fördern:
- Subskriptionszeitschriften, die in ein OA-Modell umgewandelt werden sollen
- OA-Zeitschriften, für die ein nachhaltiges Finanzierungsmodell geschaffen werden soll
Die ZBW setzt damit auf eine konsequente Umstellung von Zeitschriften und anderen Publikationsarten auf OA.
Wechsel des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung einer Zeitschrift im Subskriptionsmodell mit bereits bestehender Hosting-Lösung auf Diamant Open Access unter der Dachmarke "OLEcon" (Wechsel des Geschäftsmodells). Die Kosten für die bestehende Hosting-Lösung können über die OLEcon Förderung finanziert werden.
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung der Finanzierung und Planung des nachhaltigen Erscheinens einer Zeitschrift als Diamant OA Zeitschrift unter der Dachmarke "OLEcon", die bereits in OA erscheint und über eine bestehende Hosting-Lösung verfügt (nachhaltige Planung des Geschäftsmodells). Die Kosten für die bestehende Hosting-Lösung können über die OLEcon Förderung finanziert werden.
Wechsel des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung einer Zeitschrift im Subskriptionsmodell auf Diamant Open Access unter der Dachmarke "OLEcon" (Wechsel des Geschäftsmodells) und Wechsel der Hosting-Lösung. Die Vermittlung zu der nicht kommerziellen Publikationsplattform TIB Open Publishing und Finanzierung dieses Hosting-Angebots wird von der ZBW beigestellt.
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Förderung von Leistungen zur Umstellung der Finanzierung und Planung des nachhaltigen Erscheinens einer Zeitschrift als Diamant OA Zeitschrift unter der Dachmarke "OLEcon", die bereits in OA erscheint und die Publikationsplattform wechseln will (nachhaltige Planung des Geschäftsmodells). Die Vermittlung zu einer nicht-kommerziellen Publikationsplattform und Finanzierung dieses Hosting-Angebots wird von der ZBW beigestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wechsel des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kamp-Lintfort
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 47475
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.elgaronline.com/view/journals/ejeep/ejeep-overview.xml
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells mit eigener Hosting-Lösung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wechsel des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nachhaltige Finanzierung/Planung des Geschäftsmodells ohne eigene Hosting-Lösung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YW66RA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Die ZBW weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nur zulässig ist, soweit
1. Antragstellende den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle innerhalb von spätestens 10 Tagen gerügt haben;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der EU-Bekanntmachung genannten Teilnahmefrist oder der in den Vergabeunterlagen jeweils benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der Vergabestelle gerügt werden;
4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.