Versicherungsdienstleistungen für zahlreiche Mitgliedsgemeinden und Schulverbände des Amts Mittelholstein
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Versicherungsdienstleistungen für zahlreiche Mitgliedsgemeinden und Schulverbände des Amts Mittelholstein
Beschaffung von Versicherungsdienstleistungen (Gebäude- und Inventarversicherung) für zahlreiche Mitgliedsgemeinden und Schulverbände des Amts Mittelholstein.
Mittelholstein
Versicherungsnehmer werden die Mitgliedsgemeinden/die Schulverbände.
Jede Mitgliedsgemeinde und jeder Schulverband erhalten einen separaten Versicherungsschein.
Der Auftrag umfasst folgende Mitgliedsgemeinden/Schulverbände:
– Aukrug
– Beldorf
– Bendorf
– Beringstedt
– Bornholt
– Ehndorf
– Gokels
– Grauel
– Hanerau-Hademarschen
– Heinkenborstel
– Hohenwestedt
– Jahrsdorf
– Lütjenwestedt
– Meezen
– Mörel
– Nienborstel
– Nindorf
– Oldenbüttel
– Osterstedt
– Padenstedt
– Rade b. Hohenwestedt
– Remmels
– Seefeld
– Steenfeld
– Tappendorf
– Thaden
– Todenbüttel
– Wapelfeld
– Schulverband Hanerau-Hademarschen und Todenbüttel
– Schulverband Hohenwestedt
– Schulverband Wasbek.
Wenn nicht eine Partei form- und fristgerecht kündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend von Jahr zu Jahr um jeweils 12 Kalendermonate bis maximal 31.12.2025. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien vier Monate zum Ablauf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Versicherungsdienstleistungen für zahlreiche Mitgliedsgemeinden und Schulverbände des Amts Mittelholstein
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24097
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]