SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE11 Fensterelemente Referenznummer der Bekanntmachung: VE11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oldenburg i.H.
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE11 Fensterelemente
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE11 Fensterelemente
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadt Oldenburg i.H. wird dasGymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch dieZusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort einSchulcampus ohne Interimsmaßnahmen.Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. DieFassade wir mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürzeverkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung der Größenordnung:· ca. 1.500 m² Einbau von Fensterelementen (Kunststoff-Fenster oder Holz-Alu-Fenster oder Alufenster)· ca. 850 m² Einbau von Sonnenschutzanlagen Hinweis: Die Planung und die Zeichnungen/Anlagen zur Ausschreibung basieren aufeinem Kunststoff-Fenstersystem. Es können mehrere Hauptangebote abgegeben werden die sich in Fensterprofil- Materialien unterscheiden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Langenhagen
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23744
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.