MR-kompatible FUS Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37-MRT-Spulen-E48

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MR-kompatible FUS Systeme

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-37-MRT-Spulen-E48
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33112000 Echo-, Ultraschall- und Dopplerbildgebungsausrüstung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

MR-kompatible FUS Systeme

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1 567 310.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Innovation Center Computer Assisted Surgery

(ICCAS)

Semmelweisstraße 14

04103 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

MR-kompatible FUS Systeme

i) SQ-Research-0005; Research DuoFLEX ACCESS MRI Coil(R) for Prisma, Skyra or Vida 3T Systems

ii) SQ-Research-0006; Research DuoFLEX ACCESS MRI Coil(R) for Sola 1.5T System

iii) SQ-Research-0007-A and SQ-Research-0007-B Research MR-guided TRUST(TM) Systems

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum (12.09.2022) handelt es

sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines

Vertrags mit der Firma MR Instruments.

Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die MR-geführte transkranielle Ultraschallstimulation (TRUST™) ist eine nicht-invasive Neuromodulationstechnologie, die das Potenzial hat, wichtige neurologische Störungen zu behandeln. Die vielversprechende Forschung im Bereich der Öffnung der Blut-Hirn-Schranke ("BHS") und der Neuromodulation erweitert weiterhin die Anwendungsmöglichkeiten für nicht-invasiven fokussierten Ultraschall. Die Firma MR Instruments blickt auf eine 17-jährige Geschichte in der Entwicklung und Vermarktung von Neuro-MRT-HF-Spulen zurück. Bei der Entwicklung der neuen MRT-Kopfspule zur Unterstützung der MR-gesteuerten Neurotherapie, ACCESS™, startete eine Kooperation mit Fraunhofer 1BMT zur Entwicklung einer digitalen Phased-Array-Plattform "DiPhAS".

Nur die Firma MR Instruments vertreibt flexible Spulen für die MRT Bildgebung, die speziell bei einer MRT geführten Intervention, wie fokussiertem Ultraschall, benötigt wird.

Darüber hinaus ist MR Instruments der einzige Anbieter eines flexibel nutzbaren, MR-kompatiblen, leicht zu transportierenden und plattformunabhängigen FUS-Systems für die Neuroanwendung, das über ein 256 Elemente 11PhasedArray" verfügt. Dieses Array (Schallerzeuger) erlaubt 11beam forming" des Schallfokus, um von einer Position am Schädel verschiedene Bereiche in unterschiedlichen Intensitäten beschallen zu können und ermöglicht multimodale Anwendungen. Es erfüllt daher die 3MP-FUS Kriterien multiplattform, multimodal und multiparameter. MR Instrument hat zugestimmt, dass das System zur Forschung und Entwicklung modifiziert werden darf. Der Partner Fraunhofer IBMT im Projekt 3MP-FUS hat das TRUST System für MR Instruments entwickelt und kann daher die notwendigen Modifikationen und Anpassungen in Hard- und Software vornehmen, was für eine erfolgreiche Projektdurchführung unabdingbar ist und für kein anderes FUS System derzeit möglich ist. MR Instruments plant die Ergebnisse zu prüfen, ggf. zu lizensieren und in die spätere Produktzulassung zu übernehmen.

Zudem besteht eine langjährige Kooperation ICCAS mit MR Instruments, die zur ersten PET kompatiblen MR Interventionsspule geführt hat, die in Leipzig am PET/MRT für das Projekt genutzt werden kann. Die neue ACCESS Kopfspule basiert auf der DUOFLex Electronic und wurde von MR Instruments auch für die PET/MRT Anwendung konzipiert. Kein anderer Hersteller hat ein vergleichbares System das für die Projektziele in gleichem Maße genutzt werden kann. MR Instruments hat mit Siemens auf diesem Gebiet eine intensive Kooperation, was für die spätere Zulassung der MR Anwendung sehr wichtig ist. Der Projektpartner MPI hat mit einem Vorläufersystem des TRUST von IBMT die erste nachweisbare Neuromodulation an Probanden realisiert und kann diese Erfahrung bei der Anwendung des TRUST Systems nutzen und verifizieren.

Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden und die Leistung kann nur von der Firma MR Instruments erbracht bzw. bereitgestellt werden.

Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14, Abs.: 4, Punkt 2b VgV durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-37-MRT-Spulen-E48
Bezeichnung des Auftrags:

MR-kompatible FUS Systeme

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minnetonka MN
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 55343
Land: Vereinigte Staaten
Telefon: +1 952-746-1435
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1 567 310.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

MR-kompatible FUS Systeme

i) SQ-Research-0005: Research DuoFLEX ACCESS MRI Coil(R) for Prsima, Skyra or Vida 3T Systems

ii) SQ-Research-0006; Research DuoFLEX ACCESS MRI Coil(R) for Sola 1.5T System

III) SQ-Research-0007-A and SQ-Research-0007-B Research MR-guided TRUST(TM) Systems

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,

hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 GWB unverzüglich zu rügen.

Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten

Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter

gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens

gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit,

der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung

bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als

15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/09/2022

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