Gebäude-, Inhalts- und Mehrkostenversicherung für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - Referenznummer der Bekanntmachung: VB SAB-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sab.sachsen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäude-, Inhalts- und Mehrkostenversicherung für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Gebäude-, Inhalts- und Mehrkostenversicherung für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Leipzig, DE
Gebäude-, Inhalts- und Mehrkostenversicherung für die Sächsische Aufbaubank - Förderbank -
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für Versicherungsunternehmen gilt:
- Rechtsverbindlich* unterzeichnetes Formblatt B Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB oder Erklärung gleichen Inhalts
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 12 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR−Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
− Erlaubnis der BaFin gemäß § 8 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
− Eigenerklärung, dass Rückversicherungsschutz besteht
− Eigenerklärung zum aktuellen, für den Risikoträger geltenden Rating, welches folgen-de Anforderungen erfüllt:
− Externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (z. B. Standard & Poor‘s, Fitch Rating, Moody’s, A.M. Best),
− Insurer Financial Strenght Rating,
− Mindestens Ratingklasse/-stufe BBB- (S&P) oder gleichwertig
Bieter, welche nicht über ein externes, für den Risikoträger geltendes Rating verfügen, müssen anstelle der vorbezeichneten Anforderungen eine Solvenzquote (SCR, mit Übergangsmaßnahmen, mit Volatilitätsanpassungen) von mindestens 250 % erfüllen. Der Auftraggeber kann im Bedarfsfall weitere Informationen, bspw. das Rating oder einen Nachweis der Solvenzquote, nachfordern.
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
Zusätzlich zu den für das Versicherungsunternehmen einzureichenden Unterlagen sind mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Versicherungsvermittlers vorzulegen:
− Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB (Formblatt B Allgemeine Erklärungen des Bieters)
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
− Eigenerklärung zur Zulassung zum Geschäftsbetrieb (Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht
älter als 12 Monate)
− Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Bestätigung darf nicht älter als drei Monate sein. Sofern eine solche nicht existiert, ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass diese im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Nachweis ist spätestens in dem Zeitpunkt zu erbringen, in dem der Auftraggeber dem Bieter ankündigt, sein Angebot bezuschlagen zu wollen, und ihn zum Nachweis der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auffordert.
− Vollmachterklärung des vertretenen Versicherers bzw. der am Konsortium beteiligten Versicherer (Kopie). Auf Verlangen ist das Original vorzuweisen.
Für Versicherungskonsortien gilt:
Bei der Bewerbung von Versicherungskonsortien sind der Konsortialführer sowie die beteilig-ten Versicherer zu benennen. Es werden nur 100 %-ige Konsortien zum weiteren Verfahren zugelassen. Die Beteiligten des Konsortiums haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern nur mit ihrem jeweiligen Anteil.
Einzureichen ist
− ein vom bevollmächtigten Vertreter der Konsortialmitglieder unterzeichnetes Angebot nebst ausgefüllter Prämienberechnungstabelle (Anlage 06)
− Zeichnungsliste (Anlage 07)
Zum Zwecke der Eignungsprüfung sind zudem Unterlagen für den Konsortialführer sowie für jedes Konsortialmitglied einzureichen:
Für jedes Konsortialmitglied einzureichen sind:
− Rechtsverbindlich* unterzeichnetes Formblatt B Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB oder Erklärung gleichen Inhalts
− Rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Russlandembargo (Anlage C)
− Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister (zum Zeitpunkt des Einreichungstermins nicht älter als 12 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR−Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist
− BaFin-Erlaubnis nach dem VAG
− Eigenerklärung, dass Rückversicherungsschutz besteht
− Eigenerklärung zum aktuellen, für den Risikoträger geltenden Rating, welches folgende Anforderungen erfüllt:
− Externes Rating einer anerkannten Ratingagentur (z. B. Standard & Poor‘s, Fitch Rating, Moody’s, A.M. Best),
− Insurer Financial Strenght Rating,
− Mindestens Ratingklasse/-stufe BBB- (S&P) oder gleichwertig
Bieter, welche nicht über ein externes, für den Risikoträger geltendes Rating verfügen, müssen anstelle der vorbezeichneten Anforderungen eine Solvenzquote (SCR, mit Übergangsmaßnahmen, mit Volatilitätsanpassungen) von mindestens 480 % erfüllen. Der Auftraggeber kann im Bedarfsfall weitere Informationen, bspw. das Rating oder ei-nen Nachweis der Solvenzquote, nachfordern.
− Ausgefülltes „Formblatt E Eigenerklärung MiLoG“
− Ausgefülltes „Formblatt F Eigenerklärung zum Datenschutz
*) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Auf Verlangen ist das Original vorzuweisen.
-
− Referenzen: Der Versicherer benennt in seinem Angebot mindestens zwei Referenzkunden aus dem Gebiet der Gebäudesachversicherung, für die er in den letzten 12 Monaten tätig war bzw. tätig ist und dazu eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren aufweist. Folgende Angaben sind dabei einzureichen: Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum, Ansprechpartner mit Tel.-Nr.
Für Konsortien gilt:
Nur für den Konsortialführer einzureichen sind:
− Referenzen: Der Konsortialführer benennt in seinem Angebot mindestens zwei Referenz-kunden aus dem Gebiet der Gebäudesachversicherung, für die er in den letzten 12 Monaten tätig war bzw. tätig ist und dazu eine Laufzeit von mindestens 2 Jahren aufweist. Folgende Angaben sind dabei einzureichen: Auftragsgegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum, Ansprechpartner mit Tel.-Nr.
Für die Ausführung der Leistungen gelten im Falle widersprüchlicher Regelungen nach Rang sortiert folgende Regelwerke: 1. die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung, 2. das Angebot des Bieters, 3. die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.