Software-Entwicklung (SE) Rahmenvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000087
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Software-Entwicklung (SE) Rahmenvertrag
Software-Entwicklungsleistungen und Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Management, Organisation, Planung, Anforderungsmanagement, Entwicklung, Testing und Qualitätssicherung von Software-Entwicklungsprojekten.
Software-Entwicklung (SE) - Rahmenvertrag
Software-Entwicklungsleistungen und Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Management, Organisation, Pla-nung, Anforderungsmanagement, Entwicklung, Testing und Qualitätssicherung von Software-Entwicklungsprojekten.
Einmal einseitig um 1 Jahr durch den Auftraggeber
Erzielte Gesamtpunktzahl zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie
deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 12 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen
Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Software-Entwicklung (SE) - Rahmenvertrag
Software-Entwicklungsleistungen und Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Management, Organisation, Pla-nung, Anforderungsmanagement, Entwicklung, Testing und Qualitätssicherung von Software-Entwicklungsprojekten.
Einmal einseitig um 1 Jahr durch den Auftraggeber
Erzielte Gesamtpunktzahl zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie
deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 12 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen
Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Software-Entwicklung (SE) - Rahmenvertrag
Software-Entwicklungsleistungen und Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Management, Organisation, Pla-nung, Anforderungsmanagement, Entwicklung, Testing und Qualitätssicherung von Software-Entwicklungsprojekten.
Einmal einseitig um 1 Jahr durch den Auftraggeber
Erzielte Gesamtpunktzahl zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie
deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 12 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen
Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Software-Entwicklung (SE) - Rahmenvertrag
Software-Entwicklungsleistungen und Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen: Management, Organisation, Pla-nung, Anforderungsmanagement, Entwicklung, Testing und Qualitätssicherung von Software-Entwicklungsprojekten.
Einmal einseitig um 1 Jahr durch den Auftraggeber
Erzielte Gesamtpunktzahl zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie
deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 12 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen
Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des
Auftrags verfügen.
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
Auswertung der Angaben zum Umsatz (Fragebogen Ziffer 2)
Die Angaben unter Ziffer 2 (und ggfs. 2-1) im Fragebogen sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bewerber insgesamt eine solide Umsatzentwicklung in den aktuellsten drei Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags nachgewiesen hat. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Umsatzentwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Zahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der Angaben unter Ziffer 2 im Fragebogen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Des Weiteren werden die Angaben daraufhin überprüft, ob der Umsatz im dritten Geschäftsjahr mindestens 125 Mio. Euro beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 2 (bzw. 2-1) im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Umsatzkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
b) Betriebshaftpflichtversicherung:
Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung (Fragebogen Ziffer 3)
Die Angaben unter Ziffer 3 im Fragebogen sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen.
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird - die Mindestdeckungssummen sind im Folgenden benannt:
3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Sollte aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden sein, ist eine entsprechende Deckungsschutzzusage vorzulegen.
Sollten die Angaben unter Ziffer 3 im Fragebogen nicht der geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 3 im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern von dem führenden Unternehmen einzureichen.
Ergebnis wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere Informationen oder Nachweise von einem Bewerber zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Umsatzzahlen:
Kein stark abfallender Umsatz: Die Zahlen des dritten Geschäftsjahres dürfen jeweils nicht 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres liegen;
Mindestumsatz im dritten Geschäftsjahr von 125 Mio. Euro.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Mindestdeckungssummen = 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle;
Sollte aktuell keine Betriebshaftpflichtversicherung vorhanden sein, ist eine entsprechende Deckungsschutzzusage vorzulegen.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Quali-tät ausführen zu können.
a) Beschäftigtenzahl:
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob der Bewerber insgesamt eine solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den aktuellsten drei Geschäftsjahren nachgewiesen hat. Dies kann nicht bejaht werden, sofern eine stark abfallende Entwicklung vorliegt. Stark abfallend wäre, wenn die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres lägen.
Lässt die Bewertung der Angaben unter Ziffer 4 im Fragebogen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht aus-führen wird (stark abfallende Beschäftigtenzahlen, s. o.), kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen.
Des Weiteren werden die Angaben daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im dritten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 500 Vollzeitkräfte beträgt, wo-bei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 4 (bzw. 4-1) im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Beschäftigtenzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
b) Fähigkeiten:
Der Bewerber benennt in den Angaben unter Ziffer 9 im Fragebogen diejenigen Technologien aus der "Anlage Liste technische Fähigkeiten", für die er sich in der Lage sieht, Entwicklungsleistungen zu erbringen.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die technischen Fähigkeiten in allen sieben Technologiebereichen vorhanden sind. Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; die Leistungsfähigkeit wird somit verneint und der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben unter Ziffer 9 im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern von dem führenden Unternehmen einzureichen. Soweit einzelne zwingend erforderliche Fähigkeiten und Leistungen von Unterauftragnehmern erbracht werden sollen, muss in einem solchen Fall von Eignungsleihe in der dann einzureichenden „ANLAGE Angabe Unterauftragnehmereinsatz und ANLAGE Erklärung Unterauftragnehmer“ ausgewiesen werden (Siehe oben: 4.2.2).
c) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen:
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 1, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nach-folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzen.
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzen.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 3 Referenzen.
0 Punkte: Es sind weniger als drei Referenzen genannt
Der Bewerber benennt in den Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen im wesentlichen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich ab-geschlossen hat oder die jetzt noch erfolgreich erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ablaufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.
Erfolgreich abgeschlossen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Aufträge/Projekte planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die Leistungen erhebliche Mängel aufwies und zu einem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Referenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Überprüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.
Es sind ausschließlich Referenzen im öffentlichen Sektor aus Deutschland zu benennen, also die Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts. Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich in den Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen beschrieben wurde.
Die Angaben unter Ziffer 7 im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern von dem führenden Unternehmen einzureichen. Referenzen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
d) Anzahl Fachkräfte:
Für das Kriterium „Anzahl Fachkräfte“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens ist jeweils in jedem Jahr ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahr.
3 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber jeweils für sich insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahrs jeweils höher sind als die des ersten Geschäftsjahrs oder nicht mehr als 10 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Die durchschnittliche jährliche Anzahl von Fachkräften des Unternehmens ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Der Bewerber hat eine insgesamt solide Entwicklung der Beschäftigtenzahlen in den aktuellsten drei Geschäftsjahren an Fachkräften aus den Bereichen der in der Liste der organisatorischen Fähigkeiten genannten Rollen für die in der Liste der technischen Fähigkeiten genannten Technologien nachzuweisen. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein eher breitgefächertes Spektrum aus den organisatorischen Fähigkeiten abgerufen werden wird - ein einzelnes spezielles Anforderungsprofil wird nicht betrachtet.
Die Angaben unter Ziffer 5 (bzw. 5-1) im Fragebogen sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Vermittlungskennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.
e) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Für das Kriterium „Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Für ein dem genannten ISO-Standard entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln des ge-nannten ISO-Standards dargestellt sein muss oder eine Zertifizierung gemäß dem genannten ISO-Standard oder eine gleichwertige andere Zertifizierung.
3 Punkte: Für ein zwar nicht gemäß dem genannten ISO-Standard entsprechen-des, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System gemäß sei-ner Beschreibung.
0 Punkte: Es ist kein entsprechendes System vorhanden.
In der Angabe unter Ziffer 8 im Fragebogen gibt der Teilnehmer an, ob er ein System zur Qualitätssicherung im Einsatz hat, das dem Standard ISO 9001:2015 zumindest in den Grundzügen entspricht.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Qualitätsmanagement erforderlich ist, ausführen wird.
Werden in diesem Fall mehrere Nachweise eingereicht, werden die Nachweise zunächst jeweils einzeln bewertet und anschließend ein Durchschnittswert aus den Bewertungspunkten gebildet, welcher sodann in die Gesamtbewertung der Eignung eingeht.
e) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung:
Für das Kriterium „Maßnahmen zum Umweltmanagement“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 Punkten gemäß dem nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Bewerber betreibt ein Reporting gemäß der EU-Taxonomie-VO.
3 Punkte: Der Bewerber betreibt ein vergleichbares und regelmäßiges Reporting.
0 Punkte: Der Bewerber betreibt kein wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschriebe-nes Reporting.
Der Bewerber beschreibt in der ANLAGE Klimaschutz seine Aktivitäten rund um das Reporting im Klimaschutz.
Gesamtbenotung technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die für die vier Kriterien vergebenen Punkte werden mit der der dem jeweiligen Kriterium zugeordneten Gewichtung zugeordneten Zahl multipliziert (Bsp. Referenzen: 5 maximal erreichbare Punkte x 40 = 200 Punkte). Auf diese Weise sind bei den vier Kriterien maximal 200, 150, 100 und 50 Punkte, insgesamt also 500 Punkte zu erreichen.
Ergebnis technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er die obigen Mindestkriterien erfüllt.
Beschäftigtenzahlen:
Keine stark abfallenden Beschäftigtenzahlen - die Beschäftigtenzahlen des dritten Geschäftsjahres dürfen nicht mehr als jeweils 30 % oder mehr unterhalb des ersten Geschäftsjahres liegen.
Die Beschäftigtenzahl muss im dritten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 500 Vollzeitkräfte betragen.
Technischen Fähigkeiten:
In den Technologiebereichen generelle technische Qualifikationen, Micrososft.net, JAVA, JavaScript, Datenbanken und Webentwicklung sind jeweils technische Fähigkeiten im geforderten Maß vorhanden.
Referenzen:
Es werden ausschließlich Referenzen aus dem öffentlichen Sektor aus Deutschland bewertet (Gebietskörperschaften wie Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungen oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts).
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags einge-setzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auf-tragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wir-kung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite
https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/supplierportal/dataport
zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen
sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit
seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen
sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen/
Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe
eines Antrages/Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekannt gemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Teilnahmeunterlagen/Vergabeunterlagen, so
ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen im Fragen- und Antwortenforum hinzuweisen. Tut er dies trotz
Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als
„Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln
über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu
versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B
— Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden
Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle
Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich
die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle
14 / 14
Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die
anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die
Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der
Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen
Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob
sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die
Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie
des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.