Erstellung eines MinimalViable Product einer E-Mental-Health-Technologie-Plattform Referenznummer der Bekanntmachung: 025011/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines MinimalViable Product einer E-Mental-Health-Technologie-Plattform
Im Rahmen des EXIST Drittmittelprojekts ICare4EU soll eine IT-Plattform zur Prävention und Behandlung psychischer Störungen mit der Hilfe von digitalen Interventionen (online Programme mit edukativen Texten, Übungen, Tagebüchern) entwickelt werden.
Technische Universität Dresden
Professur Klinische Psychologie und E-Menthal-Health
Dr. Iris Steinebrunner
Chemnitzer Str. 46a, Zi. 120
01187 Dresden
1 Stück Online-Plattform
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot. 1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein: - Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, - eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum. Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht. Es werden mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre gefordert. 2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe 4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen 5. Erklärung zum Zuschlagsverbot 6. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Erklärung(en) zu Punkt 2 bis Punkt 6 sind die Mindestanforderungen.
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
Vorlage der Eigenerklärungen 1 und 2 mit dem Angebot.
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren
vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des
Rechnungswertes, der Leistungszeit und des
Ansprechpartners.
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene
Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende
Informationen enthalten sein:
- Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der
Referenzleistung,
- eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang
und Wert und
der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für
Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der
Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen
Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres
Herkunftslandes gefordert.
6. Erklärung zum Verbot Zuschlagserteilung an RUS Unternehmen einschl. Lieferkette/ Unterauftragnehmer gemäß Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
1. Es werden mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre gefordert.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit die Unteraufträge erteilt werden.
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mindestanforderungen: Vorlage des Gewerbezentralregisterauzugs mit dem Angebot.
6. Erklärung zum Zugschlagsverbot.
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung zum Zugschlagsverbot mit dem Angebot
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/