Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21
Elektrifizierung der AKN-Strecke A1/ S21
Höhenfreie Einfädelung Eidelstedt
Kaltenkirchen bis HH Eidelstedt
Höhenfreie Einfädelung Eidelstedt
Bahnsteige, Zugänge, Nebenanlagen
Kaltenkirchen bis HH Eidelstedt
Bahnsteige, Zugänge, Nebenanlagen
Brücke Gronau / Viehtrift / LSW
Kaltenkirchen bis HH Eidelstedt
Brücke Gronau / Viehtrift / LSW
Gleisbau
Gleisbau
Vorbereitende Maßnahmen/Leitungsarbeiten
Kaltenkirchen bis HH Eidelstedt
Vorbereitende Maßnahmen/Leitungsarbeiten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
- Berufs - oder Handelsregister
- Nachweis über die Begleitung von Bahnprojekten (zwingend erforderlich)
- Nachweis über die Eintragung in das entsprechende Berufsregister seines Sitzes oder Wohnsitzes -Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben die Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers nachzuweisen.
- Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist.
- Eigenerklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von § 123 GWB, § 124 GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen hat.
- Eigenerklärung nach § 19 Mindestlohngesetz
Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von allen Haftungsansprüchen frei, die sich daraus erge-ben, dass der Auftragnehmer, seine Nachunternehmer oder die von diesem eingesetzten Nachun-ternehmer ihren Verpflichtungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht nachkom-men.
- Eigenerklärung über Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistun-gen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind; unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftli-che und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als ge-eignet angesehener Unterlagen belegen.
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (für Sach- und Perso-nenschäden mind. 1,5 Mio. €, für sonstige Schäden mind. 1,5 Mio. €),
- Eigenerklärung mit Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Kann ein Bewer-ber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine Technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auf-traggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, von ausländischen Bietern gleichwertigen Bescheinigun-gen. Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
- Abgabe einer Referenzliste über Leistungen in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind mit Angabe des AG, Volumen, eigener Leistungs-anteil, Ansprechpartner beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adressen mit dem Angebot einzu-reichen.
- Eigenerklärung über die für die Ausführung der zu vergebenen Leistungen zur Verfügung stehende technische Ausrüstung.
- Nachweis über die Qualifikation der Mitarbeiter-Eignung für die Leistung.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt,
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
- Die Nachweise (auch von den Nachunternehmern) über die Mindestbedingungen sind mit dem Angebot einzureichen.
- Vertragserfüllungsbürgschaft über 10 v. H. der Auftragssumme
- Mängelanspruchsbürgschaft über 5 v. H. der Auftragssumme
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushalts-rechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Regelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die be-hauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur An-gebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä-testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhel-fen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht auf-gehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhe-bung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.