Neubau Unterstufenhaus JRG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterstufenhaus JRG
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau eines zweigeschossigen Schulgebäudes auf dem Liegenschaftsgelände des Johann Rist Gymnasiums in 22880 Wedel, Am Redder 8. Es besteht aus Unterrichtsräumen, zwei WC Kernen mit Technikräumen und als Lernlandschaft bezeichnete Flur- und Aufenthaltsbereiche. Zentral im Gebäude befindet sich der Innenhof. Die Zugänge erfolgen über die westlichen und östlichen Eingangsbereiche. Das Gebäude umfasst eine Grundfläche von ca. 1602 m2. Das Gebäude wird auf einer Bunkeranlage errichtet. Die allgemeine Versorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) Stadtwerke Wedel (STW). Das neu zu errichtende Gebäude wird über den Anschluss im HA Anschlussraum (Bunker) versorgt, unter Berücksichtigung der üblichen Werte für den Spannungsfall. Unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten wird auf der Dachfläche eine Photovoltaik Anlage errichtet.
22880 Wedel
Der folgend beschriebene gebäudetechnische Leistungsumfang besteht aus den Teilanlagen:
Leistungsschnittstellen
· Wärmeversorgungsanlagen gemäß DIN 276-1, KG 420
Es werden nur heizungstechnische Installationen im und für den Neubau hergestellt: Verteilerabgang am
Bestandsverteiler in der Nahwärmezentrale, Zuleitung zum neuen Verteiler im Bunkerkeller, Druckhaltung
und Nachspeisung für den Neubau, wassergeführte Heizregister für raumlufttechnische Anlagen. Keine
zentrale Warmwasserbereitung.
Heizungstechnische Grunddaten
Die überschlägig berechnete Heizlast (40W/m2) des Gebäudes beträgt:
EG 64 kW
OG 64 kW
Dezentrale Lüftungsgeräte: 36 kW
Die auf dieser Berechnung basierende Außentemperatur beträgt minus 12°C. Die geforderten
Raumtemperaturen müssen hierbei mindestens folgende Werte erreichen:
· Arbeitsräume + 20°C
· Unterrichtsräume + 20°C
· WC + 20°C
· WC barrierefrei + 20°C
· Lernlandschaften + 20°C
· Windfang unbeheizt
· Pumi & Technikräume unbeheizt
Die vorgenannten Raumtemperaturen werden für die weiteren Planungen zugrundegelegt. Hiervon
abweichend gewünschte Raumtemperaturen sind vorab anzuzeigen und zu dokumentieren.
Verbrauchserfassung und Abrechnung
Die Verbrauchserfassung erfolgt über den vorhandenen Hauptgaszähler in der Heizzentrale. Eine separate
Wärmemengenzählung des Neubaus erfolgt über eine Zählung in der primären Rücklaufleitung vor dem Plattenwärmetauscher.
Wärmeverteilnetz
Das Wärmeverteilnetz wird im Zweirohrsystem im klassischen Verlegesystem aufgebaut. Die
Leitungsverläufe im Neubau verlaufen nicht sichtbar im Fußbodenaufbau und innerhalb von Vorwänden. Die
Anbindung des Neubaus erfolgt aus dem Bunker darunter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heizungsanlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de