Neubau Unterstufenhaus JRG
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Unterstufenhaus JRG
Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau eines zweigeschossigen Schulgebäudes auf dem Liegenschaftsgelände des Johann Rist Gymnasiums in 22880 Wedel, Am Redder 8. Es besteht aus Unterrichtsräumen, zwei WC Kernen mit Technikräumen und als Lernlandschaft bezeichnete Flur- und Aufenthaltsbereiche. Zentral im Gebäude befindet sich der Innenhof. Die Zugänge erfolgen über die westlichen und östlichen Eingangsbereiche. Das Gebäude umfasst eine Grundfläche von ca. 1602 m2. Das Gebäude wird auf einer Bunkeranlage errichtet. Die allgemeine Versorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) Stadtwerke Wedel (STW). Das neu zu errichtende Gebäude wird über den Anschluss im HA Anschlussraum (Bunker) versorgt, unter Berücksichtigung der üblichen Werte für den Spannungsfall. Unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten wird auf der Dachfläche eine Photovoltaik Anlage errichtet.
22880 Wedel
Die auszuführenden Arbeiten bestehen im Wesentlichen aus:
- Elektroinstallationsarbeiten im Stark- und Schwachstrombereich
- Installation von Beleuchtungsanlagen
- Anbindung von neu installierten Anlagen an Bestandsanlagen (Daten/ELA/BMA)
- Erstzellung einer Äußeren Blitzschutzanlage
Photovoltaikanlage
Gem. dem Energetischen Konzept für den Neubau Unterstufentraktes, ist es vorgesehen, auf dem Gebäude
eine Photovoltaikanlage zu errichten, mit dem Ziel den Neubau, ggf. den Bestand zu versorgen und
ungenutzte Spitzen in das Versorgungsnetz einzuspeisen.
Dachfläche
Mit der PV-Anlage werden ca. 60 % der zur Verfügung stehenden Dachfläche mit Photovoltaikelementen
belegt. Es werden ca. 336 Elemente zum Tragen kommen.
PV-Strom Erzeugung
Bei der Belegung der Dachfläche mit 336 PV-Elementen können ca. 134 KWp installiert werden. Die
Elemente werden in der Ost-West-Ausrichtung vorgesehen.
Ballastierung der Unterkonstruktionen
Die Unterkonstruktionen der Ost-West-Elemente werden flächig auf Trapezblechen befestigt. Die
Trapezbleche werden mit Kies entsprechend ballastiert. Durch den Einsatz von den Trapezblechen wirken
die PV-Elemente als Flächenlast auf das Dachtragwerk. Nach erfolgter Auslegung der Bleche und Montage
der Unterkonstruktionen erfolgt die Ballastierung mit Kies. Die verbleibenden Flächen werden vom Hochau
mit Kies bedeckt.
Verdrahtung PV-Module / Wechselrichter
Nachdem der Kies aufgebracht ist, werden die PV-Elemente montiert und entsprechend verdrahtet. Bis zu 20
Module werden zu einem Strang (Gleichstrom) zusammengefasst. Die Stränge werden dann zu dem
entsprechenden Wechselrichter geführt. Der Wechselrichter wird direkt im Freien auf der Dachfläche
vorgesehen. Für Wartungszwecke erhält der Wechselrichter einen entsprechenden Witterungsschutz. Vom
Wechselrichter wird eine entsprechende Zuleitung (Wechselstrom) durch die Räume ZSB im 1. OG und EG
bis in die NSHV im Unterschoss zu einem Schaltschrank mit Wandlermessung geführt. Hierfür wird ein mit
dem Bunkerbetreiber abgestimmter Kabelweg genutzt, der auch für die allgemeine Stromversorgung des
Neubaus dient. In der NSHV wird die erzeugte elektrische Energie entweder in das Gebäudenetz oder das Stromnetz des öffentlichen Versorgers eingespeist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PV-Anlage
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de