Neubau Unterstufenhaus JRG

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wedel.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Unterstufenhaus JRG

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45315000 Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden - DA02 - DA03
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bei dem Objekt handelt es sich um einen Neubau eines zweigeschossigen Schulgebäudes auf dem Liegenschaftsgelände des Johann Rist Gymnasiums in 22880 Wedel, Am Redder 8. Es besteht aus Unterrichtsräumen, zwei WC Kernen mit Technikräumen und als Lernlandschaft bezeichnete Flur- und Aufenthaltsbereiche. Zentral im Gebäude befindet sich der Innenhof. Die Zugänge erfolgen über die westlichen und östlichen Eingangsbereiche. Das Gebäude umfasst eine Grundfläche von ca. 1602 m2. Das Gebäude wird auf einer Bunkeranlage errichtet. Die allgemeine Versorgung des Gebäudes erfolgt aus dem Niederspannungsnetz des örtlichen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) Stadtwerke Wedel (STW). Das neu zu errichtende Gebäude wird über den Anschluss im HA Anschlussraum (Bunker) versorgt, unter Berücksichtigung der üblichen Werte für den Spannungsfall. Unter Berücksichtigung der baulichen Möglichkeiten wird auf der Dachfläche eine Photovoltaik Anlage errichtet.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

22880 Wedel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die auszuführenden Arbeiten bestehen im Wesentlichen aus:

- Elektroinstallationsarbeiten im Stark- und Schwachstrombereich

- Installation von Beleuchtungsanlagen

- Anbindung von neu installierten Anlagen an Bestandsanlagen (Daten/ELA/BMA)

- Erstzellung einer Äußeren Blitzschutzanlage

Photovoltaikanlage

Gem. dem Energetischen Konzept für den Neubau Unterstufentraktes, ist es vorgesehen, auf dem Gebäude

eine Photovoltaikanlage zu errichten, mit dem Ziel den Neubau, ggf. den Bestand zu versorgen und

ungenutzte Spitzen in das Versorgungsnetz einzuspeisen.

Dachfläche

Mit der PV-Anlage werden ca. 60 % der zur Verfügung stehenden Dachfläche mit Photovoltaikelementen

belegt. Es werden ca. 336 Elemente zum Tragen kommen.

PV-Strom Erzeugung

Bei der Belegung der Dachfläche mit 336 PV-Elementen können ca. 134 KWp installiert werden. Die

Elemente werden in der Ost-West-Ausrichtung vorgesehen.

Ballastierung der Unterkonstruktionen

Die Unterkonstruktionen der Ost-West-Elemente werden flächig auf Trapezblechen befestigt. Die

Trapezbleche werden mit Kies entsprechend ballastiert. Durch den Einsatz von den Trapezblechen wirken

die PV-Elemente als Flächenlast auf das Dachtragwerk. Nach erfolgter Auslegung der Bleche und Montage

der Unterkonstruktionen erfolgt die Ballastierung mit Kies. Die verbleibenden Flächen werden vom Hochau

mit Kies bedeckt.

Verdrahtung PV-Module / Wechselrichter

Nachdem der Kies aufgebracht ist, werden die PV-Elemente montiert und entsprechend verdrahtet. Bis zu 20

Module werden zu einem Strang (Gleichstrom) zusammengefasst. Die Stränge werden dann zu dem

entsprechenden Wechselrichter geführt. Der Wechselrichter wird direkt im Freien auf der Dachfläche

vorgesehen. Für Wartungszwecke erhält der Wechselrichter einen entsprechenden Witterungsschutz. Vom

Wechselrichter wird eine entsprechende Zuleitung (Wechselstrom) durch die Räume ZSB im 1. OG und EG

bis in die NSHV im Unterschoss zu einem Schaltschrank mit Wandlermessung geführt. Hierfür wird ein mit

dem Bunkerbetreiber abgestimmter Kabelweg genutzt, der auch für die allgemeine Stromversorgung des

Neubaus dient. In der NSHV wird die erzeugte elektrische Energie entweder in das Gebäudenetz oder das Stromnetz des öffentlichen Versorgers eingespeist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 145-411202
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

PV-Anlage

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wimi.landsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wedel
Postleitzahl: 22880
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.wedel.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022

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