Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau Referenznummer der Bekanntmachung: 20698-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hasloh
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25474
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hasloh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung zur Beauftragung eines Generalplaners für einen KiTa-Bau
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
In diesem Zusammenhang sollen Leistungen aus dem Bereich der Hochbauplanung, der Ingenieurplanung, der Statik und der Technischen Ausrüstung beschafft werden.
25474 Hasloh
Die Gemeinde Hasloh beabsichtigt die Beauftragung eines Generalplaners für den Neubau einer Kindertagesstätte, der sämtliche erforderlichen Planungsaufgabe übernehmen soll.
Die Kindertagesstätte soll maximal fünf Elementar- und
drei Krippengruppen umfassen. Beauftragt werden sollen im Rahmen eines Stufenauftrages die Leistungsphasen eins bis neun.
Folgende Leistungen sollen in stufenweiser Beauftragung von einem Generalunternehmer erbracht werden:
Planungsleistungen im Rahmen der Objektplanung für Gebäude entsprechend den §§ 34, 35 HOAI;
Planungsleistungen für die Planung von Ingenieurbauwerken entsprechend den §§ 41, 43 HOAI;
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Technischen Ausrüstung entsprechend den §§ 53. 55 HOAI;
Zudem beinhaltet die Vergabe der Generalplanerleistungen ergänzend folgende Planungsgewerke:
Planungsleistungen für die Fachplanung im Rahmen der Tragwerksplanung entsprechend den §§ 49, 51 HOAI.
Besondere Leistungen werden von der Auftraggeberin im Bedarfsfalle gesondert beauftragt.
Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen eins bis neun. Zunächst werden nur die Leistungsphasen eins bis zwei beauftragt (stufenweise Beauftragung). Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auftragsdurchführung beginnt voraussichtlich noch im Jahr 2022 und endet spätestens mit Abschluss der Leistungsphase neun.
Die Kapazitäten müssen so eingeplant werden, dass unverzüglich nach Auftragserteilung mit der Planung begonnen werden kann.
Sollten nach den untengenannten Kriterien mehr als fünf Bewerber über geeignete Referenzen verfügen, erhält jeder geeignete Bewerber für die Gesamtheit der von ihm angegebenen Referenzprojekte Punkte.
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer Komplexität durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Gut" (5 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte größerer Komplexität oder die Realisierung vergleichbare Referenzprojekte durchgeführt hat, erhält er die Bewertung "Sehr gut" (7 Punkte).
Lässt der angegebene Referenzpool aus Sicht des Auftraggebers erkennen, dass der Bewerber erfolgreich Referenzprojekte vergleichbarer, größerer Komplexität durchgeführt hat und gleichzeitig solche, die besonders innovativ sind, erhält er die Bewertung "Hervorragend" (10 Punkte).
Die fünf geeigneten Bewerber mit den meisten Punkten verbleiben im Wettbewerb.
Die Auftraggeberin behält sich vor, nur die drei am besten geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern.
Im Rahmen der Auswahlentscheidung wird die Auftraggeberin insbesondere die von dem Bewerber vorgelegten Referenzen mit vergleichbaren Leistungen berücksichtigen.
Die Referenzprojekte sind mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
a.) Gegenstand der Referenz ist ein Generalplanervertrag, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen der hier relevanten Leistungsbilder der HOAI (Hochbauplanung, Ingenieurplanung, Statik und/oder TGA) umfasst;
b.) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen;
c.) Die Planung fiel mindestens in die Honorarzone III des jeweiligen Planungsgewerkes.
Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen eins bis zwei beauftragt (Stufenauftrag).
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen. Besondere und zusätzliche Leistungen werden nur nach ausdrücklichem Abruf seitens der Auftraggeberin beauftragt. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung dieser besonderer oder zusätzlicher Leistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen.
Für den Fall, dass die Bewerberin oder der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen (Unterauftrag, Bietergemeinschaft), so sind auch für diese Unternehmen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zu diesen bestehenden Verbindungen, die nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Die Anforderungen aus der Bekanntmachung sowie die in der Erklärung der Bietergemeinschaft dazu gemachten Angaben werden bei Zuschlagserteilung verpflichtender Bestandteil des Vertrages.
Einzureichende Unterlagen:
- Ausgefülltes Teilnahmewettbewerbsformular einschließlich erforderlicher Anlagen hinsichtlich der persönlichen Lage/Angaben des Bieters,
- Bei Bietergemeinschaften ist das Formular einschließlich Anlagen für jedes Mitglied gesondert einzureichen.
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Personen- und Vermögensschäden jeweils mindestens EUR 2.500.000,00, sonstige Schäden mindestens EUR 2.000.000,00).
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers innerhalb der letzten drei Jahre.
3) Eigenerklärung über die Zahl der festangestellten Mitarbeiter.
Die entsprechenden Eigenerklärungen erfolgen in dem Teilnahmeformular des Auftraggebers, das Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist an der hierfür vorgesehenen Stelle.
Siehe Teilnahmeformular des Auftraggebers zu folgenden Punkten:
- Angabe der in den letzten zehn Jahren abgeschlossenen Referenzprojekte des Bewerbers, die mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Die Referenzprojekte sind mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar, wenn sie die folgenden Anforderungen erfüllen:
a.) Gegenstand der Referenz ist ein Generalplanervertrag, der sämtliche oder zumindest die wesentlichen der hier relevanten Leistungsbilder der HOAI (Hochbauplanung, Ingenieurplanung, Statik und/oder TGA) umfasst;
b.) Für das Vorhaben wurden mindestens die Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und abgeschlossen;
c.) Die Planung fiel mindestens in die Honorarzone III des jeweiligen Planungsgewerkes.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig),
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
- Auftragsjahre,
- Auftragsvolumen.
2.) Profil für den Auftrag vorgesehenen Projektleiter und seines Stellvertreters.
Anzugeben sind jeweils:
- Auftragsgegenstand und durchgeführte Leistung (stichpunktartig);
- Referenzgeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer;
- Auftragsjahre;
- Auftragsvolumen;
Zudem ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen bzw. dort anzugeben
- Profil des für den Auftrag vorgesehenen Projektleiters und seines Stellvertreters;
- Erklärung zur Tariftreue und Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohnes;
- Integritätserklärung einschließlich der Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Verfehlungen und Eintragungen in das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vergabeverfahren wird im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens mit verkürzter Teilnahmefrist durchgeführt.
Die Einhaltung der Teilnahmefrist gemäß § 17 Abs. 2 VgV ist aufgrund hinreichend begründeter Dringlichkeit nicht möglich.
Hintergrund der verkürzten Frist ist der vorgesehene Auftragsbeginn, der noch im Jahre 2022 erfolgen soll und weitere Abstimmungen im Vorfeld der Leistungserbringung erfordert. Die Planungsaufgabe für den Bau der Kindertagesstätte muss dringlich erledigt werden, um die weiteren Beschaffungsleistungen nicht zu verzögern und den Bau in angemessenem zeitlichen Rahmen gewährleisten zu können.
Die Einhaltung der vollständigen Teilnahmefrist, die nur in dem zwingend erforderlichen Maße verkürzt wird, kommt vor diesem Hintergrund nicht in Betracht.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Auftraggeberin führt zu Beginn des Verfahrens einen Teilnahmewettbewerb durch. In diesem Verfahrensstadium ist von den Bewerbern lediglich der Teilnahmeantrag samt der für den Teilnahmewettbewerb erforderlichen Unterlagen einzureichen. Im Rahmen dieses Verfahrensschritts wird die Eignung der Bewerber anhand der eingereichten Unterlagen geprüft. Nur wer als geeignet ausgewählt wird und von der Vergabestelle benachrichtigt wurde, ist berechtigt, im zweiten Verfahrensschritt ein Angebot abzugeben.
- Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich unter Verwendung des Angebotsformulars der Auftraggeberin.
Das Angebotsformular wird den für das Angebotsverfahren ausgewählten Bietern rechtzeitig elektronisch zur Verfügung gestellt;
- Die Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch auf der Deutschen Vergabeplattform einzureichen;
- Fragen von Bewerbern sind ausschließlich über das Fragen- und Antworten-Forum elektronisch über die Deutsche Vergabeplattform zu stellen;
- Im Falle von Bietergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter, der die Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zu benennen. Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch;
- Nebenangebote sind nicht zugelassen.
- Angebotswertung: Preis und Leistung werden nach der Formel "Leistung-durch-Preis" (L/P=Z) gewertet. Das wirtschaftlichste Angebot ist dasjenige, welches den größten Quotienten "Z" aufweist.
- Preis: Der Wertungspreis setzt sich zusammen aus der Summe der angebotenen Einzelpreise für die jeweiligen Leistungsphasen und der Stunden- und Tagespauschale für einen Projektleiter, einen Projektingenieur und einen technischen Mitarbeiter, die mit dem Faktor 20 multipliziert werden. Ein Preisblatt wird spätestens in der Angebotsphase zur Verfügung gestellt.
- Leistung: Von den Bietern ist ein Projektdurchführungskonzept vorzulegen, dessen Einzelheiten sich aus der separat bereitgestellten Bewertungssystematik ergeben. Hieraus ergeben sich auch die Berechnung des Zuschlagskoeffizienten und weitere Einzelheiten der vergaberechtlichen Wertung.
Die Verhandlungen werden voraussichtlich im Ende Oktober/ Anfang November 2022 stattfinden. Die Auftraggeberin behält sich unter Berücksichtigung der aktuell pandemiebedingten dynamischen Lage vor, die Verhandlungen im Rahmen von Video- oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das konkrete Vorgehen wird den Bietern rechtzeitig angekündigt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YURRV2P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag auf Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de