Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00552

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung

Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00552
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fachplanung Technische Ausrüstung nach der HOAI 2021, Leistungsphasen 5 bis 9 und Besondere Leistungen: Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik, Anlagengruppe 4, 5 und 8

Starkstromanlagen, Fernmelde-und informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation, stufenweise Beauftragung

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 296 802.51 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Lübeck, Kreisefreie Stadt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Liegenschaft liegt ein bestätigtes Konzept zur Erneuerung der Gebäudeautomation vor.

Diesem liegt ein homogenes Gebäudeautomationssystem vor, welches den im Leitfaden Gebäudeautomation V.2.0 der BImA formulierten Angaben entsprechen muss. Aufgrund des Alters der meisten Automationsstationen wird auf eine entsprechende Fabrikatsbindung verzichtet.

Aktuell steht die LP5 an, für die anschließenden LP6 und 7 werden Leistungsverzeichnisse benötigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine Erstausschreibung um eine neue Fabrikatsbindung zu ermitteln. Dabei ist ein Rahmenvertrag einzubeziehen, der der Preisbindung und Herstellung von Kostensicherheit dient.

Für die Ertüchtigung des Serverraumes werden neben der Ausschreibung auch LV's für die technischen Gewerke der Kostengruppe 400 benötigt.

KG 430

Einbau eines temperaturgesteuerten Ablüfters in die Außenwand des Serverraumes. Kosten enthalten in KG 440

KG 440

Durchführung von Erweiterungsinstallationen wie Blitzstrom- / Überspannungsableiter, Zählung mit M-Bus- Schnittstelle und Schaltung der Außenbeleuchtung, sowie Elektrozähler für die Gebäudeeinspeisung

KG 450/547

Anbindung relevanter Gebäude inkl. Herstellen von Kabelgräben in befestigten und unbefestigten Oberflächen, Spülbohrverfahren die Kabelzugarbeit, Gebäude- Bauwerkseinführungen, Einmessarbeiten und Dokumentation

In den Gebäuden beschränkt sich der Umfang der Umbaumaßnahmen dagegen auf die Gebäudeautomation. Ein Austausch von Umwälzpumpen ohne Störmeldekontakt, die Nachrüstung von Torkontakt-schalter, Herrichten von Trinkwarmwasserbereitern oder Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen etc. sind nicht Teil dieser Maßnahme.

Nachstehend weitere Detailinformationen zum Umfang:

KG 480:

Grundlage der Planung und Ausführung der Leistung sind die DIN EN ISO 16484 sowie ergänzend die VDI 3814 einschl. aller in der VDI 3814-2 genannten Gesetze, Verordnungen und technische Regeln, sowie das Gebäudeautomationskonzept und der Planungsauftrag vom 26.08.2008. Zusätzlich ist die AMEV GA für die Planung und Errichtung der GA-Anlagen, und der Leitfaden Gebäudeautomation V2.0 der BImA bindend.

Zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören:

Neuerrichtung von Automationseinrichtungen für die Betriebstechnischen Anlagen in 39 GA relevante Gebäude mit einer Managementebene, DDC-Automationsstationen, Feldgeräten, Schaltschränken und MSR-Verkabelung. Aufgrund von Ausfällen wurden 8 Gebäude davon zwischenzeitlich mit Bau Unterhaltungsmitteln erneuert.

Die GA-Technik wird wie folgt zum Steuern, Regeln und Überwachen der Betriebstechnischen Anlagen eingesetzt:

1.) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen

GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung

2.) Wärmeversorgungsanlagen

GA-Funktion: vollautomatische Steuerung und Regelung und Überwachung sowie bedarfs- und betriebszustandsabhängige Freigabe der Anlagen

3.) Lufttechnische Anlagen

GA-Funktion: vollautomatische Steuerung und Regelung und Überwachung sowie bedarfs- und betriebszustandsabhängige Freigabe der Anlagen

4.) Starkstromanlagen

GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung

5.) Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung

6.) Förderanlagen

GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung

Hinweis:

Auf die weitere Projektbeschreibung wird verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: ZK 2: Qualität der zu erwartenden Leistung im Hinblick auf den hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: ZK 3: Gewährleistung von Kosten- und Terminsicherheit in der Planung und in der Bauausführung / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: ZK 4: Kommunikation, Kooperation und Verfügbarkeit der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen / Gewichtung: 3
Qualitätskriterium - Name: ZK 5: Verhandlungsgespräch / Gewichtung: 2
Kostenkriterium - Name: ZK 1: Gesamthonorar (Formblatt II-7-1) / Gewichtung: 2
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Stufenbeauftragung

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 098-270500
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 22D00552
Bezeichnung des Auftrags:

Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 259 596.56 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 296 802.51 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.

Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:

- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.

- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.

- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.

- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.

- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.

- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/09/2022

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