Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00552
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung
Fachplanung Technische Ausrüstung nach der HOAI 2021, Leistungsphasen 5 bis 9 und Besondere Leistungen: Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik, Anlagengruppe 4, 5 und 8
Starkstromanlagen, Fernmelde-und informationstechnische Anlagen, Gebäudeautomation, stufenweise Beauftragung
Lübeck, Kreisefreie Stadt
Für die Liegenschaft liegt ein bestätigtes Konzept zur Erneuerung der Gebäudeautomation vor.
Diesem liegt ein homogenes Gebäudeautomationssystem vor, welches den im Leitfaden Gebäudeautomation V.2.0 der BImA formulierten Angaben entsprechen muss. Aufgrund des Alters der meisten Automationsstationen wird auf eine entsprechende Fabrikatsbindung verzichtet.
Aktuell steht die LP5 an, für die anschließenden LP6 und 7 werden Leistungsverzeichnisse benötigt. Von zentraler Bedeutung ist dabei eine Erstausschreibung um eine neue Fabrikatsbindung zu ermitteln. Dabei ist ein Rahmenvertrag einzubeziehen, der der Preisbindung und Herstellung von Kostensicherheit dient.
Für die Ertüchtigung des Serverraumes werden neben der Ausschreibung auch LV's für die technischen Gewerke der Kostengruppe 400 benötigt.
KG 430
Einbau eines temperaturgesteuerten Ablüfters in die Außenwand des Serverraumes. Kosten enthalten in KG 440
KG 440
Durchführung von Erweiterungsinstallationen wie Blitzstrom- / Überspannungsableiter, Zählung mit M-Bus- Schnittstelle und Schaltung der Außenbeleuchtung, sowie Elektrozähler für die Gebäudeeinspeisung
KG 450/547
Anbindung relevanter Gebäude inkl. Herstellen von Kabelgräben in befestigten und unbefestigten Oberflächen, Spülbohrverfahren die Kabelzugarbeit, Gebäude- Bauwerkseinführungen, Einmessarbeiten und Dokumentation
In den Gebäuden beschränkt sich der Umfang der Umbaumaßnahmen dagegen auf die Gebäudeautomation. Ein Austausch von Umwälzpumpen ohne Störmeldekontakt, die Nachrüstung von Torkontakt-schalter, Herrichten von Trinkwarmwasserbereitern oder Sanierung von raumlufttechnischen Anlagen etc. sind nicht Teil dieser Maßnahme.
Nachstehend weitere Detailinformationen zum Umfang:
KG 480:
Grundlage der Planung und Ausführung der Leistung sind die DIN EN ISO 16484 sowie ergänzend die VDI 3814 einschl. aller in der VDI 3814-2 genannten Gesetze, Verordnungen und technische Regeln, sowie das Gebäudeautomationskonzept und der Planungsauftrag vom 26.08.2008. Zusätzlich ist die AMEV GA für die Planung und Errichtung der GA-Anlagen, und der Leitfaden Gebäudeautomation V2.0 der BImA bindend.
Zum Leistungsumfang der Gebäudeautomation gehören:
Neuerrichtung von Automationseinrichtungen für die Betriebstechnischen Anlagen in 39 GA relevante Gebäude mit einer Managementebene, DDC-Automationsstationen, Feldgeräten, Schaltschränken und MSR-Verkabelung. Aufgrund von Ausfällen wurden 8 Gebäude davon zwischenzeitlich mit Bau Unterhaltungsmitteln erneuert.
Die GA-Technik wird wie folgt zum Steuern, Regeln und Überwachen der Betriebstechnischen Anlagen eingesetzt:
1.) Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung
2.) Wärmeversorgungsanlagen
GA-Funktion: vollautomatische Steuerung und Regelung und Überwachung sowie bedarfs- und betriebszustandsabhängige Freigabe der Anlagen
3.) Lufttechnische Anlagen
GA-Funktion: vollautomatische Steuerung und Regelung und Überwachung sowie bedarfs- und betriebszustandsabhängige Freigabe der Anlagen
4.) Starkstromanlagen
GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung
5.) Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung
6.) Förderanlagen
GA-Funktion: Betriebs- und Störungsüberwachung
Hinweis:
Auf die weitere Projektbeschreibung wird verwiesen.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bundespolizeiakademie Dr. Robert Lehr, Modernisierung und Erweiterung der Gebäudeleittechnik - Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22844
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monatenach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de