Abdichtungsarbeiten - Becken- und Aquarienbeschichtung, 32100209OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tönning
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25832
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.multimar-wattforum.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abdichtungsarbeiten - Becken- und Aquarienbeschichtung, 32100209OV
Beschichtung 3 Wasserspeicher und 2 Aquarienbecken.
Beschichtungssystem einschl. Vorarbeiten, Grundierung Spachtel, Dichtschicht und Versiegelung für
Bodenflächen 230 m² und Wandflächen 220 m².
Hohlkehlen in Übergangsbereichen 175 m.
Eindichten von Wanddurchführungen 59 Stück.
Multimar Wattforum, 25832 Tönning
Die Nationalpark-Service gGmbH plant im Rahmen einer Maßnahme zur Erweiterung des Multimar Wattforums in Tönning eine Fischotterfreianlage mit zugehörigem Neubau, Aquarien und Erlebnisausstellung, sowie Tiergehegen und biotopgestaltenden Maßnahmen in Freianlagen.
Die Baumaßnahme wird durch ein Förderprogramm unterstützt und wird entsprechend VOB Teil C in ca. 30 Vergabeeinheiten ausgeschrieben und vergeben.
LPW-E/4.1.1/1165
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abdichtungsarbeiten - Becken- und Aquarienbeschichtung, 32100209OV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamdorf
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24805
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Tönning
Land: Deutschland