Beschaffung eines robotergestützten, minimalinvasiven Chirurgie-Systems

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Görlitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02828
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-goerlitz.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtisches Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung eines robotergestützten, minimalinvasiven Chirurgie-Systems

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33162000 OP-Ausrüstung und OP-Instrumente
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung eines robotergestützten, minimalinvasiven Chirurgie-Systems

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Hauptort der Ausführung:

Städtisches Klinikum Görlitz

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung eines robotergestützten, minimalinvasiven Chirurgie-Systems zur Unterstützung bei der präzisen Steuerung der endoskopischen Instrumente während urologischer, gynäkologischer sowie allgemeinchirurgiescher Operationen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Der Auftrag kann vorliegend gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist, und der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann.

Der öffentliche Auftraggeber ist nach Markterkundung zu dem Ergebnis gekommen, dass das Operationssystem DaVinci X der Firma Intuitive Surgical das einzige System auf dem Markt ist, das alle Eigenschaften und Anforderungen des öffentlichen Auftraggebers zum aktuellen Zeitpunkt erfüllt.

Hauptgrund ist die interdisziplinäre Nutzbarkeit des Systems. Der Auftraggeber wünscht eine breite klinische Einsatzfähigkeit, insbesondere auch in dem klinischen Indikationsbereich der Allgemeinchirurgie.

Es sind zwar grundsätzlich andere Systeme am Markt verfügbar, diese sind aber aktuell nur auf spezielle Einsatzbereiche zugeschnitten und verfügen gerade nicht über eine CE-Kennzeichnung für die Allgemeinchirurgie. Vor allem diese CE-Kennzeichnung bzw. Zulassung für die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Disziplinen Urologie, Gynäkologie und Allgemeinchirurgie kann kein weiterer Anbieter vorweisen.

Darüber hinaus gibt es weitere technische Merkmale, die nur das DaVinci X System für die klinische Anwendung erfüllen kann:

• Optional kann eine zweite Konsole herangezogen werden, sodass zwei Chirurgen eine OP gemeinsam durchführen können (z. B. für die Urologie, Gynäkologie, oder Allgemeinchirurgie). Während der Operation mit zwei Konsolen können Chirurgen die Zuweisung der Instrumentenarme schnell und einfach austauschen. Zudem soll eine Doppelkonsole während der Lernphase als immersive Zusatzkomponente dienen (Fahrschüler/Fahrlehrer Prinzip) sowie die weiterführende indikationsspezifische Ausbildung der Konsolenchirurgen und Assistenzärzte unterstützen.

• Nur mit dem DaVinci-System ist die Nutzung von Klammernaht möglich, die vom Chirurgen autonom über die Konsolen gesteuert werden können.

• Nur das System von Intuitive bietet eine „echte“ 3-D-Bildgebung durch Bildaufnahmen mittels zwei synchron arbeitender Kameras sowie Darstellung ohne 3-D-Brille. Darüber hinaus kann eine Vergrößerung der Bildfläche durch Zoom ermöglicht werden (10x optische,- 4x digitale Vergrößerung). Vor dem Hintergrund der Leistungsperspektive ist dies auch aus arbeitsschutzrechtlichen Gesichtspunkten zwingend erforderlich.

• Durch die Anbringung der Roboterarme an einem Stativ wird das Kabelmanagement optimiert und signifikant mehr Platz eingespart als bei allen anderen am Markt verfügbaren Systemen. Darüber hinaus wird die Notfallabkopplung der Arme beschleunigt. Durch das intelligente Zusammenspiel von Anästhesie und Patientenwagen im Set-Up ist gewährleistet, dass der Tischoperateur genügend Platz vorfindet, um die Operation bei Bedarf wirksam unterstützen zu können. Dies ist aus Sicht des Auftraggebers unerlässlich, gerade vor dem Hintergrund begrenzter OP-Flächenkapazitäten im Bestandsgebäude.

• Das DaVinci-Firefly-Bildgebungssystem versetzt Chirurgen durch die endoskopische Nahinfrarotspektroskopie in die Lage, minimalinvasive Operationen unter Verwendung einer normalen, endoskopisch sichtbaren Lichtquelle oder mittels infraroter Bildgebung durchzuführen. Diese Funktion kann mit dem zur Verfügung gestellten Endoskop erreicht werden. Ein zusätzliches Endoskop mit einer speziellen entsprechenden Funktion ist nicht notwendig, da das herkömmliche im Umfang enthaltene Endoskop diese Funktion mit abdeckt.

Eine Alternativlösung im Sinne § 14 Abs. 6 VgV ist zum aktuellen Zeitpunkt auf dem Markt nicht verfügbar. Nach Kenntnis des Auftraggebers ist nicht damit zu rechnen, dass andere Systeme in absehbarer Zeit ebenfalls über die vorgenannten Eigenschaften verfügen und somit die gestellten Anforderungen erfüllen werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
05/09/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag 1 EUR eingegeben.

Aus technischen Gründen kann kein in der Zukunft liegendes Datum des Vertragsschlusses angegeben werden. Der Vertragsschluss erfolgt frühestens nach Ablauf der Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2022

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