Rahmenvertrag Montage von Rauchwarnmeldern
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsl-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Montage von Rauchwarnmeldern
Ausgeschrieben wird ein Rahmenvertrag über die Montage von Funk-Rauchwarnmelder.
Leipzig
Als Servicetochter eines Wohnungsbauunternehmens ist die WSL beauftragt, dessen Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Insbesondere müssen entsprechend der geänderten Bauordnung in Sachsen alle Bestandsgebäude bis zum 31.12.2023 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Die WSL beabsichtigt daher, die Montage von Rauchwarnmeldern und die damit verbundenen Leistungen als Rahmenvertrag mit mehreren Vertragspartnern zu vergeben.
In Umsetzung des Rahmenvertrages werden sowohl größere Umrüstungen in ganzen Liegenschaften, in denen die erstmalige Montage von Rauchwarnmeldern erfolgt, als auch Erstmontagen (inkl. Bohren und Montieren der Bodenplatte) in einzelnen Wohn- und Nutzeinheiten, einzelne Nachmontagen oder Ersatzmontagen (Tausch auf bestehender Bodenplatte) von Rauchwarnmeldern in einzelnen Nutzeinheiten/Wohnungen oder von Einzelgeräten beauftragt. Die einzelnen zu erbringenden Leistungen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Der Rahmenvertrag wird auf 2 Jahre abgeschlossen, mit einer zweifachen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis zu höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahren. Das geschätzte Auftragsvolumen über insgesamt 4 Jahre der Rahmenvertragslaufzeit beträgt ca. 2,2 Mio. Euro.
In den Vergabeunterlagen ist der voraussichtliche Umfang der jeweiligen vorgesehenen Leistungen für das jeweilige Jahr angegeben. Diese Anzahl der Aufträge stellt einen ungefähren Richtwert zur Ermittlung des Wertungspreises dar. Daraus kann keine Mindestanzahl bzw. Verpflichtung der Auftraggeberin zur Auslösung der Aufträge abgeleitet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin insbesondere im Jahr 2023 mit hoher Wahrscheinlichkeit mindestens 125.000 Montagen beauftragen wird. Die künftigen Auftragnehmer müssen daher im Stande sein, eine Vielzahl an Aufträgen in den entsprechenden Zeiträumen zu bewältigen. Mit der Auslösung des Einzelauftrags ist der Auftragnehmer zur Montageleistung innerhalb des im Auftrag vorgegebenen Zeitraums verpflichtet.
Der Rahmenvertrag wird auf 2 Jahre abgeschlossen, mit einer zweifachen Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr bis zu höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahren. Das geschätzte Auftragsvolumen über insgesamt 4 Jahre der Rahmenvertragslaufzeit beträgt ca. 2,2 Mio. Euro.
I. Anzahl der im Rahmen von Referenzprojekten installierten Rauchwarnmelder (Erstinstallation von Rauchwarnmeldern inkl. Setzen der Bodenplatte als Auftragsgegenstand, die Referenzleistung ist in den letzten 3 Jahren erbracht worden (ab dem Bekanntmachungszeitpunkt). Je mehr installierte Rauchwarnmelder durch die insgesamt vorgelegten Referenzen nachgewiesen wird, desto höher wird die Erfahrung bewertet - 60%.
II. Anzahl der technischen zertifizierten Fachkräfte (d.h. Anzahl der für die Montage von Rauchwarnmeldern zertifizierten Fachkräfte im Mittel der letzen 3 Jahre) - 30%.
III. Spezifischer Umsatz (d.h. Umsatz mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre - 10%.
Zweifache Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr bis zu höchstens insgesamt 4 Laufzeitjahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014;
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und §21 SchwarzarbG vorliegen,
4. Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder),
5. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland;
6. Eigenerklärung bzgl. der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (unter Angabe der Mitgliedsnummer) und ordnungsgemäßer Beitragsentrichtung; auf Anforderung Vorlage einer aktuellen (nicht älter als 3 Monate) und gültigen qualifizierten Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärungen über den Umsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Montage von Rauchwarnmeldern);
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssumen müssen mindestens umfassen:
a) Personenschäden 2.000.000 EUR,
b) Sach- und sonstige Schäden 1.000.000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss mindestens auf das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z.B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
1. Referenzen: Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzprojekte der letzten 3 Jahre, deren Auftragsgegenstand mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist (Erstinstallation von Rauchwarnmeldern inkl. Setzen der Bodenplatte),
jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers (auf Anforderung – Benennung Ansprechpartner mit Kontaktdaten), des Auftragsgegenstandes, des Auftragsumfangs, des Lieferzeitpunkts/-zeitraums und weiterer Angaben;
2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation;
3. Eigenerklärung zur Qualifikation/Zertifizierung für die Montage von Rauchwarnmeldern der Klasse C und Vorlage von Nachweisen.
Durch die vorgelegten Referenzprojekte muss zwingend abgeschlossene Erstinstallation von mindestens 10.000 Rauchwarnmeldern nachgewiesen werden, wobei die Referenzen folgende Anforderungen erfüllen müssen:
- Die Referenzprojekte hatten Erstinstallation von Rauchwarnmeldern inkl. Setzen der Bodenplatte zum Gegenstand;
- Die Referenzleistung muss in den letzten 3 Jahren erbracht worden sein (ab dem Bekanntmachungszeitpunkt).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihrer Bewerbung verwenden müssen.
2. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
- alle Mitglieder aufgeführt sind,
- ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
3. Eigenerklärungen sind mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Aufgrund der Abgabe in Textform ist in dem für die Unterschrift vorgesehenen Feld der Name des Bewerbers (Unternehmen) und die Person anzugeben, die die Erklärung für das Unternehmen abgibt.
Bei Bewerbergemeinschaften:
Die unter III.1.1) geforderten Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen.
Die übrigen geforderte Eigenerklärungen sind nur dann von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen und geforderte Nachweise separat vorzulegen, wenn dies für die jeweilige Erklärung/jeweiligen Nachweis verlangt ist.
Bei Eignungsleihe:
Beruft sich der Bewerber auf berufliche, technische, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit eines Dritten, so hat er die unter Ziffer III.1.1) geforderten Nachweise und Erklärungen auch von dem Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die übrigen geforderten Nachweise und Erklärungen sind nur dann auch von dem eignungsverleihenden Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, wenn dies für die Eignungsleihe erforderlich ist.
Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie auf Aufforderung nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
4. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein.
5. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote berücksichtigt; Eine Einreichung per E-Mail, über die "Bieterkommunikation" der Vergabeplattform o. ä. ist nicht zulässig.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht berücksichtigt.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter an der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise der Bewerbung beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreport.demit dem Betreff "Fragen zum Teilnahmewettbewerb" zu stellen. Die Beantwortung der Fragen wird über den unter Ziffer I.3) genannten Link veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 26. September 2022, Ortszeit: 12.00 Uhr eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben sich über alle veröffentlichten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
14. Die Auftraggeberin behält sich vor, abzufragen, welche Teile des Auftrags die Bieter beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, einschließlich der Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland