Fabrik der Fäden Weisbachsches Haus Plauen, Los 2 - Ausstellungstechnik Referenznummer der Bekanntmachung: 6031 08/30/23/22/1-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plauen
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08523
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.plauen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fabrik der Fäden Weisbachsches Haus Plauen, Los 2 - Ausstellungstechnik
Los 2 - Ausstellungstechnik
Weisbachsches Haus
Bleichstraße 1
08527 Plauen
Fabrik der Fäden - Weisbachsches Haus Plauen - Deutsches Forum für Textil und Spitze
Das Weisbachsche Haus in Plauen ist ein denkmalgeschütztes Gebäude-Ensemble, das im Wesentlichen zwischen 1776 und 1830 in der Elsteraue unterhalb der Plauener Altstadt entstand. Es gilt als das älteste noch bestehende Manufakturgebäude Sachsens und als Vorläufer sächsischer Manufakturarchitektur. Im Weisbachschen Haus befand sich eine vom Landesherrn geförderte, genossenschaftlich betriebene Kattundruckerei, die über die Jahre mit einer Färberei, einer Zwirnerei und einer Spinnerei erweitert wurde. Im Laufe seiner Geschichte erlebte die Anlage viele Nutzungswandlungen und wurde schließlich ab den 1990er Jahren bis 2020 in Teilen von Vereinen für Kurse, Ausstellungen und Kunstprojekte genutzt. 2016 erfolgte die Schenkung an die Stadt Plauen und die Planung zur Umgestaltung in die "Fabrik der Fäden".
Die Konzeption der Ausstellungsgestaltung im Weisbachschen Haus setzt zum einen auf vielseitige Exponate, die im historischen Kontext und unter Einbindung der ursprünglichen Bausubstanz anschauliche Einblicke in die Geschichte und Entwicklung der vogtländischen Textilindustrie bieten. Anhand der Objekte und Installationen werden in thematisch gegliederten Ausstellungsbereichen Gebiete wie Textilherstellung, Mode, Technologie, Berufe, Firmen- und Personengeschichte, sowie Sozial- und Kulturgeschichte facettenreich abgedeckt. Ein Schwerpunkt der Gestaltung liegt in einem modernen und interaktiven Vermittlungsangebot innerhalb der Dauerausstellung. In jedem Raum sind entsprechende Stationen vorgesehen, die für alle Besuchergruppen Inhalte anschaulich, spannend, verständlich und teilweise auch spielerisch vermitteln sollen. Ein erklärtes Ziel des Museums ist es technikinteressierte Besucher/Innen für die Schönheit der Textilien zu begeistern und modebewusste Besucher/Innen für deren Herstellungsweisen. Die gesamte Einrichtung ist für den physischen und kognitiven Zugang barrierefrei ausgerichtet.
div. Multimedia-Installationen
20 PC
10 Bildschirme 55"-85"
9 Beamer
5 Filmbearbeitungen
Beleuchtung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung im Handelsregister / Handwerksrolle / Industrie- und
Handelskammer.
Die Nachweise für die Punkte III.1.1.) bis III.1.3.) können durch Eintragung ins Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung erbracht werden (einsehbar unter https://www.plauen.de/media/dokumente/rathaus/124_Eigenerklaerung.pdf).
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.
Nachweis der Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben, der Beiträgen zur Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft, soweit eine Pflicht zur Beitragszahlung besteht.
Erklärung über die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung angegebenen Zeitraum;
Erklärung über das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte und Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.