Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsdienstleistungen bei der Novellierung der RL-ÖPNV (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0452/212
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]80
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsdienstleistungen bei der Novellierung der RL-ÖPNV (Los 2)
Offenes Verfahren Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsdienstleistungen bei der Novellierung der RL-ÖPNV (Los 2)
Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) schreibt die jährliche Aufstellung eines Landesinvestitionsprogramms (LIP) für Maßnahmen des ÖPNV auf der Grundlage des Staatshaushaltsplanes sowie unter Berücksichtigung weiterer Zielstellun-gen vor. In das LIP werden die Investitionsvorhaben aufgenommen, die der Freistaat Sachsen auf Grundlage der Richtlinie des Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Ver-kehr über die Gewährung von Fördermitteln im öffentlichen Personennahverkehr (RL-ÖPNV) in Verbindung mit den Hinweisen zur beihilferechtskonformen Gewährung von Fördermitteln für die Beschaffung von Omnibussen im ÖPNV (Hinweise-Bus) sowie nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (Hinweise-Bus De-minimis) fördert. Nach der RL-ÖPNV werden Investitionen in Infrastruktur und Fahrzeuge gefördert, die der Verbesserung der Bedingungen im schienen- und straßenge-bundenen ÖPNV im Freistaat Sachsen dienen.
Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung für juristische Beratungsdienstleistungen bei der Novellierung der Förderrichtlinie RL-ÖPNV (Los 2) abzuschließen.
Der Auftragsgegenstand der Rahmenvereinbarung für die Rechtsberatungsleistungen umfasst die fachliche
- Bewertung zur rechtlichen Umsetzbarkeit von Novellierungsempfehlungen,
- Unterstützung bei der Erarbeitung einer Förderstrategie,
-Unterstützung bei der Neufassung der RL-ÖPNV,
-Mitwirkung in Verfahren bis zum Inkrafttreten der neugefassten RL-ÖPNV, einschließlich Normerlassverfahren und Notifizierung.
Der Auftraggeber verfolgt mit der Ausschreibung das Ziel, das LIP an künftige Anforderungen und neue Förderziele anzupassen und somit die ÖPNV-Investitionsförderung im Freistaat Sachsen weiterhin bedarfsgerecht auszugestalten.
Der Gesamtauftrag zur Evaluation und Neuausrichtung des LIP ist in zwei Fachlose aufgeteilt. Los 1 (Gutachten) wurde im Rahmen eines offenen Verfahrens vergeben, Gegenstand dieses Vergbeverfahrens (Los 2) sind juristische Beratungsdienstleistungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erforderliche Erklärungen und Nachweise des Bieters bzw. der Mitglieder einer Bietergemeinschaft: - Erklärung zu unternehmensbezogenen Angaben; - Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 42 VgV sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB; - Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns, § 98c des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet und § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung; - Erklärung zum Datenschutz. Teilnehmer am Vergabeverfahren können auch Bietergemeinschaften sein (§ 43 VgV). Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. -Mit der Abgabe des Angebotes benennt die Bietergemeinschaft jeweils sämtliche Mitglieder und bezeichnet eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages. Soweit vorgesehen sind vorzulegen: - Erklärung zur Einbeziehung von Unterauftragnehmern; - Erklärung zur Eignungsleihe, § 47 VgV; für jeden vorgesehenen Dritten -sämtliche Angaben und Erklärungen zu den in den Bewerbungsbedingungen genannten Nachweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters, bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre , getrennt nach Jahren, vorzulegen. Damit verbunden ist die Anforderung, dass der Mindestumsatz in den nachzuweisenden Geschäftsjahren mindestens 250.000 Euro betragen hat. Hinsichtlich der jahresbezogenen Angaben zum Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist die Mindestanforderung verbunden, dass der Bieter eine mindestens dreijährige Geschäftstätigkeit vorweisen kann.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters sind mit dem Angebot mindestens drei Referenzen von in den letzten 60 Monaten vor dem Termin zur Angebotsabgabe abgeschlossenen Aufträgen bzw. abgeschlossenen wesentlichen Teilen von Aufträgen vorzulegen. Bei den Aufträgen, die als Referenz herangezogen werden können, muss es sich um juristische Beratungsdienstleistungen oder Rechtsgutachten mit fachlichem Schwerpunkt im Zuwendungs- und Beihilfenrecht handeln. Die aufgeführten Referenzen müssen die Formulierung beihilferechtskonformer Handlungsempfehlungen für die Novellierung von Rechtsnormen zum Auftragsgegenstand haben. Die aufgeführten Referenzen müssen jeweils einen Bruttoauftragswert von mindestens 25.000,00 Euro aufweisen.
Die Referenzen sind jeweils in die Vorlage Erklärung_Referenzen.docx nachzuweisen.
Es sind Angaben für die vorgesehene Projektleitung und dessen Stellvertretung einschließlich deren Qualifikationen in Form eines Lebenslaufs für jede Person als Eigenerklärung vorzulegen. Dieser Lebenslauf hat den erworbenen Hochschulabschluss, die berufliche Erfahrung und die Mitarbeit an Projekten zu enthalten. Der/die Projektleiter/-in und dessen Vertreter/-in müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss verfügen. Beide Personen müssen über mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung im Bereich der Rechtsberatung verfügen. Innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Termin zur Angebotsabgabe muss mindestens eine der beiden Personen in mindestens einem Projekt als Projektmitverantwortliche/-r tätig gewesen sein, das den o. g. Merkmalen der Referenzaufträge entspricht. Maßgeblich ist der Termin zur Angebotsabgabe.
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowieErgänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einerBietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit demAngebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363