Planung des Rückbaus der Prozessstufe Uranentsorgung der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser am Standort Königstein der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1200017-U53
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung des Rückbaus der Prozessstufe Uranentsorgung der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser am Standort Königstein der Wismut GmbH
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein / OT Leupoldishain
Auf der Basis der Ausgangsunterlagen und eigener fachlicher Überlegungen sind der Rückbau der Prozessstufe Uranentsorgung (UE) (Demontage/Abbruch) und der technologisch dazugehörenden Rohrleitungstrassen, der Beckenwirtschaft und der nicht mehr benötigten Anlagenteile der Prozessstufe Wasserbehandlung sowie die Sanierung der Fläche bis zu den vorgegebenen Grenzen zu planen.
Ziele der Planungsleistung sind die Erstellung einer Genehmigungsplanung, die als Antragsunterlage bei den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Arbeiten eingereicht werden muss, sowie die Erstellung der Ausführungsunterlagen inkl. der Leistungsverzeichnisse für die Vergabe der Leistungen, nach Vorlage und unter Beachtung der behördlichen Genehmigungen und Bescheide.
Bei der Erstellung der Genehmigungsplanung ist zu beachten, dass diese als wesentliche Antragsunterlage alle Anforderungen für die Anzeige nach § 15 Absatz 3 BlmSchG zur Einstellung des Betriebes und zum Rückbau der UE, den Antrag auf bergrechtliche Zulassung des Vorhabens, den Strahlenschutzgenehmigungsantrag zum Verkehr mit radioaktiven Stoffen bei diesem Vorhaben und die Bauanzeigen/Bauanträge nach SächsBO erfüllen muss.
lm Ergebnis des zu planenden Rückbaus und der FIächensanierung muss gewährleistet sein, dass der ordnungsgemäße Zustand der derzeit von der Prozessstufe Uranentsorgung belegten Flächen wieder hergestellt wird. Das Ziel der Flächensanierung ist die aus radiologischer Sicht beschränkte Nachnutzung der Grundstücke als Grünfläche. Dabei sollen unter Berücksichtigung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit vorhandene Kontaminationen, Medien und Fundamente möglichst vollständig, zumindest jedoch bis in eine Tiefe von 2 m entfernt werden.
Als Bestandteile der Planung sind ein Medientrennungskonzept sowie eine Entsorgungskonzeption zu erarbeiten. Die Abfahr-, Demontage- und Abbruchtechnologie sowie der technologische Ablauf der Rückbau- und Flächensanierungsarbeiten sind ausführlich zu beschreiben.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass vom Auftragnehmer eine technische, wirtschaftliche und funktionsgerechte Lösung dargestellt wird.
Bedingungen für ein späteres Angebot und die vertragliche Umsetzung:
Grundleistungen in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI), Honorarzone II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 4.000.000,00 Euro; Leistungsphasen 1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-9;
Grundleistungen in Anlehnung des Umfanges des Leistungsbildes Tragwerksplanung (§ 51 HOAI), Honorarzone II, mit anrechenbaren Kosten nach Kostenschätzung 2.900.000,00 Euro; Leistungsphasen 1-4, optional stufenweise Leistungsphasen 5-6;
Grundleistungen der Leistungsphasen 6 und 7 sind nur teilweise zu erbringen (siehe beigefügte Unterlagen).
Besondere Leistungen:
- Medientrennungskonzept,
- Entsorgungskonzeption,
- Aufstellung der Abfahr-, Demontage- und Abbruchtechnologie sowie des technologischen Ablaufes der Rückbau- und Flächensanierung,
- Optional: Übergabe geprüfter statischer Berechnungen,
- Optional: Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung der LPh 8,
- Optional: Prüfen von Nachträgen als Besondere Leistung der LPh 8.
Mögliche Zuschläge zu den Planungsanforderungen hat der Bieter in seinem Angebot sichtbar zu kennzeichnen.
Für Bewerber mit Sitz in Deutschland:
Bieter können die nach HOAI für die jeweiligen Leistungsphasen vorgesehenen Honorarsätze mit entsprechender Begründung ändern. Die Unterschreitung der Mindesthonorarsätze darf nur in Ausnahmefällen erfolgen (§ 7 Abs. 3 HOAI) und bedürfen einer Begründung des Bieters im Angebot. Bedingungslose Preisnachlässe, die zur Unterschreitung der Mindestsätze nach § 7 Abs. 1 HOAI führen, sind unzulässig.
Alle Bewerber:
Die Vergabeunterlagen für die 2. Stufe des Verfahrens mit Bewertungsmatrix II sowie detaillierter Leistungsbeschreibung und weiteren Plänen werden nur den ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung des Rückbaus der Prozessstufe Uranentsorgung der Aufbereitungsanlage für Flutungswasser am Standort Königstein der Wismut GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Königstein
Königsteiner Straße 45
01824 Königstein / OT Leupoldishain
Leistungen gemäß II.2.4);
Zusätzliche Leistungen: Erstellung eines Konzeptes zur Reduzierung des Einbauvolumens von radioaktiv kontaminierten Rohrleitungen in den Sondereinlagerungsbereich der AEE Halde Schüsselgrund, Leistungen der Artenschutzfachlichen Vorerfassung zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme, artenschutzfachliche Erfassung von Reptilien und Amphibien, ergänzende Leistungen artenschutzfachliche Erfassung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zusätzliche Leistungen: Erstellung eines Konzeptes zur Reduzierung des Einbauvolumens von radioaktiv kontaminierten Rohrleitungen in den Sondereinlagerungsbereich der AEE Halde Schüsselgrund, Leistungen der Artenschutzfachlichen Vorerfassung zum Erreichen der Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme, artenschutzfachliche Erfassung von Reptilien und Amphibien, ergänzende Leistungen artenschutzfachliche Erfassung.
Die unter VII.2.1) aufgeführten Leistungen sind erforderlich und waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen nicht enthalten. Ein Auftragnehmerwechsel ist nicht wirtschaftlich. Es handelt sich um gleichartige Leistungen wie die bereits beauftragten Leistungen.