Bereitstellung von Lokomotiven im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landesregierung.schleswig-holstein.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.nah.sh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nah.sh
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Lokomotiven im Netz West des Landes Schleswig-Holstein
Bereitstellung von bis zu drei Lokomotiven durch den Auftragnehmer zum Zwecke der Erbringung von Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Netz West des Landes Schleswig-Holstein.
Los Nr. 1
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung einer Diesellokomotive in den Fahrplanjahren 2025 bis 2034 für den Einsatz im SPNV im Netz West des Landes Schleswig-Holstein. Hierzu hat der Auftragnehmer einen Bereitstellungsvertrag mit dem Land abzuschließen. Die vom Auftragnehmer bereit zu stellende Lokomotive muss den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Vorgaben zu Lokbauart, Zulassung und Netzzugang entsprechen. Die Lokomotive muss über ein sogenanntes Nahverkehrspaket verfügen oder bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung um ein solches nachgerüstet werden, um mit den derzeit im Fahrgastbetrieb befindlichen Married-Pair-Wageneinheiten eingesetzt werden zu können. Die Lokomotive wird dem im Netz West SPNV-Leistungen erbringenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mietweise zur Verfügung gestellt. Die Übernahme der Lokomotive vom EVU und deren Rückgabe erfolgt an vorbestimmten Orten und ist jeweils zu dokumentieren. Weitergehende Ausführungen zu den Kernanforderungen an die Lokomotive, zum Umfang der Bereitstellungsleistungen und zur Vermietung enthalten die Vergabeunterlagen.
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Fahrplanjahr
Verlängerungsoptionen siehe Abschnitt II.2.7
Los Nr. 2
Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung zweier Diesellokomotiven in den Fahrplanjahren 2025 bis 2034 für den Einsatz im SPNV im Netz West des Landes Schleswig-Holstein. Hierzu hat der Auftragnehmer einen Bereitstellungsvertrag mit dem Land abzuschließen. Die vom Auftragnehmer bereit zu stellenden Lokomotiven müssen den in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Vorgaben zu Lokbauart, Zulassung und Netzzugang entsprechen. Die Lokomotiven müssen über ein sogenanntes Nahverkehrspaket verfügen oder bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung um ein solches nachgerüstet werden, um mit den derzeit im Fahrgastbetrieb befindlichen Married-Pair-Wageneinheiten eingesetzt werden zu können. Die Lokomotiven werden dem im Netz West SPNV-Leistungen erbringenden Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) mietweise zur Verfügung gestellt. Die Übernahmen der Lokomotiven vom EVU und deren Rückgaben erfolgen an vorbestimmten Orten und sind jeweils zu dokumentieren. Weitergehende Ausführungen zu den Kernanforderungen an die Lokomotiven, zum Umfang der Bereitstellungsleistungen und zur Vermietung enthalten die Vergabeunterlagen.
Zweimalige Verlängerung um jeweils ein Fahrplanjahr
Verlängerungsoptionen siehe Abschnitt II.2.7
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber müssen einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates vorlegen, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Die Vorlage einer nicht beglaubigten Kopie bzw. einer Kopie des Aktuellen Abdrucks (AD), der aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de heruntergeladen werden kann, ist ausreichend. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als 3 Monate sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der nachfolgend dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt F4a beizufügen, aus der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Eine Verpflichtung, dem Bewerber über die im Rahmen der Eignungsleihe zur Verfügung gestellten Mittel hinaus weitere finanzielle Mittel zukommen zu lassen, muss der Dritte nicht eingehen. Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten des Auftraggebers zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die nachstehend aufgestellten Mindestanforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist es ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den in den nachfolgend aufgestellten Anforderungen verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die genannten Eigenerklärungen dürfen nicht vor dem 30.06.2022 datieren.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) des Bewerbers für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Staat, in dem der Bewerber niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
2. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven, falls das buchmäßige Eigenkapital den geforderten Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht;
3. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den/die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative:
Soweit für die o. g. Geschäftsjahre des Bewerbers keine Jahresabschlüsse erstellt wurden oder ein Bewerber die Jahresabschlüsse ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass deren Veröffentlichung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben. In diesem Fall hat der Bewerber neben den genannten Unterlagen und anstelle der oben in den Ziffern 1 bis 3 genannten Unterlagen eine Einnahmen-Überschussrechnung für die o. g. Geschäftsjahre mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
- sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
- Eigenkapital zu Buchwerten;
- Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Die Bewerber haben zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit folgende Anforderungen zu erfüllen:
i. Einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 1.000.000 EUR im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Abgabe des Teilnahmeantrags und
ii. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen des Bewerbers vorhandener stiller Reserven, in Höhe von 250.000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des TNA abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers. Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes des letzten Geschäftsjahres, es sei denn, der Bewerber weist nach, dass der Verlust durch den / die Gesellschafter oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurden.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bewerber über die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der Bereitstellungsleistungen von Lokomotiven für den SPNV in angemessener Qualität erforderlich sind.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise zu erbringen:
1. Erklärung über im Eigentum oder Besitz des Bewerbers befindlichen Streckendiesellokomotive(n), welche den Mindestanforderungen an die Lokomotiven genügen oder entsprechend nachgerüstet werden können. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
- Fahrzeugtyp/Herstellerbezeichnung
- NVR-Baureihennummer
- Anzahl vorhandener Loks
2. Erklärung über Lokomotiven, für welche der Bewerber als Halter und ECM gemäß § 4 Abs. 1 AEG verantwortlich ist. Hierzu sind folgende Angaben zu machen:
- Anzahl der Lokomotiven, deren Halter und ECM der Bewerber ist
- Beschreibung des Umfangs der Wahrnehmung der ECM Funktionen I – IV jeweils an den vorgenannten Lokomotiven
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen. Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des Dritten gemäß Formblatt F5a beizufügen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich über die Mittel des Dritten verfügen kann. Die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten nicht einseitig widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft reicht/reichen zur Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der Bewerbergemeinschaft für die Erbringung der Bereitstellungsleistungen zuständig sein soll/sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag darzulegen, wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Jeder Bewerber hat eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns (Formblatt F7) abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Mindestanforderungen an die Lokomotiven und die Vergabeunterlagen finden sich auf dem Internet-Portal https://www.entera1.de/171_pia/
2. Teilnahmeanträge sind unter Verwendung eines im Rahmen der Vergabeunterlagen bereitgestellten Anschreibens zu erstellen und über das Internet-Portal einzureichen.
3. In Ergänzung zu den in Abschnitt III aufgeführten Unterlagen zum Nachweis der Eignung haben die Bewerber mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung über einen Bezug zu Russland gemäß Art. 5k der VO (EU) 2022/576 abzugeben. Zudem haben die Bewerber eine Eigenerklärung darüber abzugeben, ob für sie Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes, nach § 19 des Mindestlohngesetzes oder nach den §§ 123 und § 124 GWB vorliegen. Bei Teilnahmeanträgen von Bewerbergemeinschaften muss eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, bei denen Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 GWB vorliegen, haben außerdem eine Erklärung darüber abzugeben, ob – und wenn ja, welche – Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB der jeweilige Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied der Bewerbergemeinschaft ergriffen hat. Für diese Erklärung ist das entsprechende Formblatt zu verwenden. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf einen Dritten, ist dieses Formblatt auch bezogen auf den Dritten auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen.
4. Bei der unter Ziffer IV.2.2) genannten Frist handelt es sich um die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge. Das Ende der Frist für die Abgabe der Angebote wird den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern gesondert mitgeteilt.
5. Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag eine Vertraulichkeitserklärung abzugeben, die auch über die Beendigung der Vertragslaufzeit hinaus ihre Gültigkeit behält und deren Verpflichtungen die Bewerber auch ihren mit der Erstellung und Vorbereitung des Teilnahmeantrags und des Angebotes sowie im Falle der Auftragserteilung mit der Erbringung der Leistungen beschäftigten Mitarbeitern und/oder Subunternehmern auferlegen müssen. Die hier genannten Erklärungen sind unter Verwendung von Formblättern abzugeben, die als Teil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Es wird auf die Voraussetzungen zur Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB hingewiesen. Dieser lautet wie folgt:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24171
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html