Neubau Förder- und Betreuungsbereich Langenhessen - Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/001_FBBWD/PL
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glauchau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08371
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.diakonie-westsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Förder- und Betreuungsbereich Langenhessen - Planungsleistungen
Durch die Vergabestelle wird die Errichtung eines Förder- und Betreuungsbereiches mit 24 Plätzen, die in 4 Gruppen mit je 6 Personen aufgeteilt sind sowie von Verwaltungsräumen beabsichtigt. Hierfür sollen Planungsleistungen für die Realisierung des Neubaus sowie des Umbaus beauftragt werden.
Gebäudeplanung/ Wärmeschutz/ Brandschutz/ Schallschutz und Außenanlagen
Werdau, DE
Gegenstand von LOS 1 sind die Planungs- und Überwachungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 für Gebäude sowie der Leistungsphasen 3-9 für Außenanlagen.
Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz sowie die Erstellung eines Baugrundgutachtens für das Baufeld des Neubaus sind innerhalb der Gebäudeplanung als zusätzliche Leistungen mit anzubieten.
Die vollständige Beschreibung der Leistung erfolgt im Angebotstext sowie der Anlage Gegenstand der Beschaffung.
Durch Bauverzögerungen kann es zu Verlängerungen der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.
Hinsichtlich der Leistungen wird eine stufenweise Beauftragung zunächst für die Leistungsphasen 3-4 (inkl. Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz sowie Baugrundgutachten), nachfolgend 5-6 und nachfolgend für die Leistungsphasen 7-9 vorgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht nur für den Fall, dass das geplante Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Hierfür müssen insbesondere die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Erfüllen Bieter alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung nicht möglich ist, dann behält sich die vergebende Stelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bietern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Das Bauvorhaben wird mit Fördermitteln errichtet. Die Fördermittel sind beantragt, aber noch nicht bewilligt.
Für den Fall der Nichtbewilligung oder der nicht rechtzeitigen Bewilligung von Fördermitteln behält sich die Auftraggeber vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Tragwerk
Werdau, DE
Gegenstand von LOS 2 sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 für Tragwerk sowie während der Bauphase die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen nebst Bewehrungsabnahme.
Die vollständige Beschreibung der Leistung erfolgt im Angebotstext sowie der Anlage Gegenstand der Beschaffung.
Durch Bauverzögerungen kann es zu Verlängerungen der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.
Hinsichtlich der Leistungen wird eine stufenweise Beauftragung zunächst für die Leistungsphasen 1-4, nachfolgend 5-6 und nachfolgend während der Bauphase für die Bewehrungsabnahme vorgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht nur für den Fall, dass das geplante Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Hierfür müssen insbesondere die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Erfüllen Bieter alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung nicht möglich ist, dann behält sich die vergebende Stelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bietern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Das Bauvorhaben wird mit Fördermitteln errichtet. Die Fördermittel sind beantragt, aber noch nicht bewilligt.
Für den Fall der Nichtbewilligung oder der nicht rechtzeitigen Bewilligung von Fördermitteln behält sich die Auftraggeber vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
technsiche Ausrüstung (Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Klima/ Gas)
Werdau, DE
Gegenstand von LOS 3 sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die technische Ausrüstung für die Gewerke Heizung/ Lüftung/ Sanitär/ Klima/ Gas.
Die vollständige Beschreibung der Leistung erfolgt im Angebotstext sowie der Anlage Gegenstand der Beschaffung.
Durch Bauverzögerungen kann es zu Verlängerungen der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.
Hinsichtlich der Leistungen wird eine stufenweise Beauftragung zunächst für die Leistungsphasen 1-4, nachfolgend 5-6 und nachfolgend für die Leistungsphasen 7-9 vorgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht nur für den Fall, dass das geplante Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Hierfür müssen insbesondere die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Erfüllen Bieter alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung nicht möglich ist, dann behält sich die vergebende Stelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bietern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Das Bauvorhaben wird mit Fördermitteln errichtet. Die Fördermittel sind beantragt, aber noch nicht bewilligt.
Für den Fall der Nichtbewilligung oder der nicht rechtzeitigen Bewilligung von Fördermitteln behält sich die Auftraggeber vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
technische Ausrüstung (Elektrik/ Elektrotechnik/ Informationstechnik)
Werdau, DE
Gegenstand von LOS 4 sind die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 für die technische Ausrüstung für die Gewerke Elektrik/ Elektrotechnik/ Informationstechnik.
Die vollständige Beschreibung der Leistung erfolgt im Angebotstext sowie der Anlage Gegenstand der Beschaffung.
Durch Bauverzögerungen kann es zu Verlängerungen der Bauzeit und damit des Auftrages kommen.
Hinsichtlich der Leistungen wird eine stufenweise Beauftragung zunächst für die Leistungsphasen 1-4, nachfolgend 5-6 und nachfolgend für die Leistungsphasen 7-9 vorgenommen.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weitergehenden Stufen besteht nur für den Fall, dass das geplante Projekt tatsächlich umgesetzt wird. Hierfür müssen insbesondere die beantragten Fördermittel bewilligt werden.
Kosten für die Erstellung von Angebotsunterlagen werden nicht erstattet.
Erfüllen Bieter alle veröffentlichten Auswahlkriterien derart, dass eine objektive Abgrenzung nicht möglich ist, dann behält sich die vergebende Stelle das Recht vor, die Auswahl unter den betreffenden Bietern in Anwendung von § 75 Abs. 6 VgV durch Los vorzunehmen.
Das Bauvorhaben wird mit Fördermitteln errichtet. Die Fördermittel sind beantragt, aber noch nicht bewilligt.
Für den Fall der Nichtbewilligung oder der nicht rechtzeitigen Bewilligung von Fördermitteln behält sich die Auftraggeber vor, die Ausschreibung ganz oder teilweise aufzuheben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Abgabe eines Angebots zugelassen sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für Los 1 Objektplanung Gebäudeplanung, Außenanlagen Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz sowie die Erstellung eines Baugrundgutachtens - bauvorlageberechtigt sind.
Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Nachfolgende Kriterien beschreiben zwingend zu erfüllende Teilnahmevoraussetzungen, die jeder Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft/ jeder Nachunternehmer vorlegen/erfüllen muss:
- Auszug aus dem Berufsregister (für natürliche Personen) oder Handelsregister (für jur. Personen) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist; nicht älter als 12 Monate (Kopie ist ausreichend)
- Vertretungsbefugnisse, Vollmachten für in diesem Verfahren unterschriftsleistenden Personen sind der Bewerbungsunterlage als Nachweis beizulegen, wenn kein organschaftliche Vertretungsberechtigung besteht, die aus einem Register ersichtlich ist,
- bei einer GbR als Bieter ist eine Angabe aller Gesellschafter mit Name, Vorname, aktueller Anschrift und Geburtsdatum erforderlich,
- Beschreibung der vorgesehenen Projektorganisation nebst Angabe der projektverantwortlichen Person sowie deren Berufserfahrung einschl. Nachweis der geforderten beruflichen Qualifikation: abgeschlossenes Studium in einer Fachrichtung welche zur Bearbeitung des Leistungsbildes nach HOAI befähigt; Architekt (§ 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieur (§ 75 Abs. 2 VgV), bei juristischen Personen ist für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger zu benennen (§ 75 Abs. 3 VgV),
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB und zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB,
- Ausfüllung Formblatt Honorarangebot,
- Angabe und Erfüllung der geforderten Mindestreferenzen (vgl. Anlage Mindestangaben in den Beschaffungsunterlagen) für den jeweiligen Planungsbereich.
Zusätzlich für Bietergemeinschaften:
- gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die Bereitschaft zur gesamtschuldnerischen Haftung von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft für den Fall der Beauftragung,
- Erklärung zum bevollmächtigten kaufmännischen und technischen Vertreter der Bietergemeinschaft,
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB und zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB für jedes Mitglied.
Zusätzlich für Bieter / Bietergemeinschaften mit Nachunternehmern:
- gesonderte rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung über die verbindliche Verfügbarkeit der benannten Nachunternehmerkapazitäten im Auftragsfall,
- Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend ergänzend mit einer Übersetzung ins Deutsche mit dem Gebot einzureichen),
- Eigenerklärung zur Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB und zu Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB für jeden Nachunternehmer.
Zusätzlich für Bieter / Mitglieder einer Bietergemeinschaft in Rechtsform einer GbR:
- Liste aller Gesellschafter mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum sowie Anschrift.
Allgemeine Angaben für alle Angebote
Alle notwendigen Angaben ergeben sich aus den Angebotsunterlagen; insbesondere werden gefordert:
Berufsgenossenschaft, Name und Mitgliedsnummer
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2.000.000 EUR und für sonstige Schäden in Höhe von 1.500.000 EUR.
Angabe eines Qualitätsmanagementsystems und dessen Art (z.B. EN ISO 9001) soweit vorhanden; wenn vorhanden Benennung des Verantwortlichen des QM-Systems mit Name und Kontaktdaten.
Spezielle Angaben mit Nachweisen zu:
LOS 1
Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Objektplanung Jahr 2018-2020 (wenn für 2021 schon vorhanden von 2019 bis 2021). Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräfte (Architekten und Ingenieure) im Bereich der Objektplanung für 2019, 2020 und 2021.
LOS 2:
Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der Tragwerksplanung § 51 HOAI Jahr 2018-2020 (wenn für 2021 schon vorhanden von 2019 bis 2021). Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräfte (Architekten und Ingenieure) im Bereich der Tragwerksplanung für 2019, 2020 und 2021.
LOS 3:
Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der technischen Ausrüstung § 55 HOAI – Heizung/Lüftung/Sanitär/Gas – Jahr 2018-2020 (wenn für 2021 schon vorhanden von 2019 bis 2021). Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräfte (Architekten und Ingenieure) im Bereich technische Ausrüstung § 55 HOAI – Heizung/Lüftung/Sanitär/Gas - für 2019, 2020 und 2021.
LOS 4:
Durchschnitt der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre im Bereich der technischen Ausrüstung § 55 HOAI – Elektrik/Elektrotechnik/Informationstechnik - 2018-2020 (wenn für 2021 schon vorhanden von 2019 bis 2021). Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten einschließlich Führungskräfte (Architekten und Ingenieure) im Bereich technische Ausrüstung § 55 HOAI – Elektrik/Elektrotechnik/Informationstechnik - für 2019, 2020 und 2021.
LOS 1:
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben. Mindestens 3 Objekte mit anrechenbaren Kosten von 500.000 € aus dem Bereich Werkstatt/Gewerbebau/Betreuungseinrichtungen.
Weitere Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus den Zuschlagskriterien/der Bewertungsmatrix.
LOS 2:
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben. Mindestens 3 Objekte mit anrechenbaren Kosten der Tragwerksplanung von 250.000 €.
Weitere Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus den Zuschlagskriterien/der Bewertungsmatrix.
LOS 3:
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben. Mindestens 3 Objekte mit anrechenbaren Kosten der Planung der technischen Ausrüstung (Heizung/Lüftung/Sanitär/Gas) von 200.000 €.
Weitere Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus den Zuschlagskriterien/der Bewertungsmatrix.
LOS 4:
Zur Überprüfung der Eignung des Bieters verlangt der Auftraggeber den Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei vergleichbaren Bauvorhaben. Mindestens 3 Objekte mit anrechenbaren Kosten der Planung der technischen Ausrüstung (Elektrik/Elektrotechnik/Informationstechnik) von 200.000 €.
Weitere Mindestvoraussetzungen ergeben sich aus den Zuschlagskriterien/der Bewertungsmatrix.
Architekten und Ingenieure
Sächsisches Architektengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2017 (SächsGVBl. S. 102, 237)
Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist (Kopie ist ausreichend).
Der Angebotstext muss vollständig ausgefüllt und unterzeichnet an die Vergabestelle mit sämtlichen dort angegebenen Anlagen versandt werden. Das vorgesehene Formular kann, muss aber nicht verwendet werden.
Als Projektsprache während des gesamten Bauvorhabens gilt ausschließlich Deutsch in Wort und Schrift.
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV). Als unzulässige Ergänzung gilt auch die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters. Von der Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bereits dann auszugehen, wenn diese dem Angebot beigefügt oder auf der Rückseite des Briefpapiers abgedruckt sind.
Verpflichtend sind insbesondere die Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind, anzugeben, wie im Angebotstext vorgesehen.
Mehrfachbewerbungen bzw. Mehrfachteilnahmen von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft oder eines Nachunternehmers haben den Ausschluss aller Mitglieder des/der betroffenen Bieters/Bietergemeinschaft zur Folge.
Abschnitt IV: Verfahren
siehe Abschnitt I.1)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die schriftlichen Angebote sind an die Kontaktstelle zu senden und von außen kenntlich mit dem Kennwort
"Vergabeverfahren Neubau Förder- und Betreuungsbereich Langenhessen“
zu versehen. Das hierfür übersandte Formblatt kann, muss aber nicht verwendet werden. Eingereichte Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Auskünfte zum Verfahren können grundsätzlich nur erteilt werden, wenn diese rechtzeitig bei der Kontaktstelle eingegangen sind.
Die Interessenten werden gebeten, ihre Fragen möglichst unverzüglich zu stellen. Jede sonstige Kontaktaufnahme zur Vergabestelle bzw. zu Mitarbeitern des Auftraggebers ist unerwünscht und kann nach pflichtgemäßem Ermessen der Vergabestelle zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen (Grundsatz der Verfahrensintegrität). Mündliche oder telefonische Rückfragen werden nicht beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Verfahrens-/Bewerbungsbedingungen, die Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die interessierten Unternehmen auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen oder die den Interessenten/Bewerbern/Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese gegen geltendes Recht, so weist der Interessent/ Bewerber/ Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Abgabe des Teilnahmeantrages - schriftlich hierauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Interessenten/Bewerbers/Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Rechtsbehelfshinweis: Anträge auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens dürfen keine der Unzulässigkeitskriterien nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB erfüllen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.