Planung zur Generalinstandsetzung der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda am Standort Aue der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1220814-U53
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Planung zur Generalinstandsetzung der Wasserbehandlungsanlage Schlema-Alberoda am Standort Aue der Wismut GmbH
Es sind Leistungen der Objekt- und Fachplanung der HOAI 2021 sowie weitere Besondere Leistungen zu erbringen:
- Ingenieurbauwerke nach HOAI: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 9 sowie zugehörige jeweils optionale Besondere Leistungen in den LPH 8 bis 9;
- Technische Ausrüstung nach HOAI: Anlagengruppen 3, 4, 5 und 7.2, LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 9 sowie zugehörige Besondere Leistungen in den LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 6 und LPH 8 bis 9;
- Tragwerksplanung nach HOAI: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4 bis 6 sowie zugehörige Besondere Leistungen in der LPH 3;
- Brandschutzplanung nach AHO Schriftreihe 17: LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 4, 5 und 8 sowie zugehörige Besondere Leistungen in den LPH 1 bis 3 und jeweils optional in den LPH 4 bis 9;
- SiGeKo nach § 3 BaustellV: Leistungen während der Planungsphase (LPH 1 bis 3 und jeweils optional LPH 5 und 6) sowie Leistungen während der Ausführungsphase (jeweils optional LPH 8).
Wismut GmbH
Bereich Sanierung Aue/Königstein
Standort Aue
Wasserbehandlungsanlage (WBA) Schlema-Alberoda
Poppenwald 77
08280 Aue-Bad Schlema
Im Rahmen der Modernisierung der WBA Schlema-Alberoda ist geplant, nicht die verfahrenstechnischen Abläufe zur Behandlung des Flutungswassers zu verändern, sondern den mechanischen und elektrischen Teil der 1997/2000 errichteten Teilanlagen so weit zu modernisieren, dass ein Weiterbetrieb in der vorhandenen baulichen Konfiguration mindestens bis zum Jahr 2050 möglich ist. Schwerpunkt ist die Modernisierung der Immobilisierung, mit der Zielstellung der Optimierung der technologischen Abläufe. Eine weitere wichtige Zielstellung ist ebenfalls, mit der Modernisierung der Anlagentechnik nach Abschluss des Probebetriebes eine Fernüberwachung bzw. Fernsteuerung des Betriebes der WBA vom Dispatcher des Standortes Aue aus zu ermöglichen.
Es wurde bereits eine Grundlagenermittlung (LPH 1) und Vorplanung (LPH 2) zur Maßnahme durchgeführt. Diese Planungsunterlagen werden übergeben und müssen um folgende Teile ergänzt werden:
- Ersatz der Turbulentmischer für Chargenbetrieb mit eingebauten Zerhackern, Schaufeln und Messerköpfen;
- Photovoltaikanlage für die Dächer der Dosierstation Teilanlage 2, Betriebsgebäude, Lagerhalle und Verwaltungsgebäude inkl. Energiespeicher;
- Lüftungsanlage bzw. energieeffizienten Heizung der Schlammhalle und Dosierstation Teilanlagen 1 und 2.
Die Netto-Baukosten werden mit 3.897.490,15 Euro angenommen, davon KG 300 mit 183.350,00 Euro und KG 400 mit 3.714.140,15 Euro.
Es ergibt sich folgender Leistungsumfang:
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Besondere Leistungen: jeweils optional LPH 8 -9;
- anrechenbare Kosten: LPH 1-2 - 204.802,00 Euro, LPH 3-9 - 1.959.088,83 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 15, Anlagengruppen 3, 4, 5 und 7.2:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Besondere Leistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-6 und LPH 8-9;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 3 - lufttechnische Anlagen: LPH 3-9 - 25.600,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 4 - Starkstromanlagen: LPH 1-2 - 431.000,00 Euro, LPH 3-9 - 1.169.183,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 5 - Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen: LPH 3-9 - 412.902,00 Euro;
- anrechenbare Kosten Anlagengruppe 7.2: LPH 1-2 - 370.454,00 Euro, LPH 3-9 - 2.289.805,15 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 14:
- Grundleistungen: LPH 1-2, LPH 3 sowie jeweils optional LPH 4-6;
- Besondere Leistungen: LPH 3;
- anrechenbare Kosten: LPH 1-2 - 100.000,00 Euro, LPH 3-9 - 657.486,02 Euro.
* Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Brandschutzplanung nach AHO Heft 17 vom Juni 2015:
- Grundleistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-5 und LPH 8;
- Besondere Leistungen: LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 4-9;
- Flächenäquivalent Aq: 2.944,47 m2.
* Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators nach § 3 BaustellV:
- Leistungen während der Planungsphase (LPH 1-3 sowie jeweils optional LPH 5 und 6);
- Leistungen während der Ausführungsphase (jeweils optional LPH 8);
- voaussichtliche Bauzeit 24 Monate.
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 3 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt.
Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.
Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Es ist zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur zu führen und bei einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder gleichwertig eingetragen ist.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung bei einer Architekten- oder Ingenieurkammer oder gleichwertig, sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird, vorzulegen.
Die Nichtvorlage des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshafthaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert: Deckung Personenschäden mindestens 1,50 Mio. Euro und Deckung Sach- und Vermögensschäden mindestens 1,00 Mio. Euro. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis oder die Erklärung vorzulegen. Die Nichtvorlage des Nachweises oder der Erklärung führt zwingend zum Ausschluss.
3) Jahresumsatz (mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben oder des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
4) Jahresumsatz (gesamt):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro (netto) (mindestes 1.000.000,00 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr). Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben oder des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
5) Vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren:
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens je 3 vergleichbare Referenzen pro Leistungsbild über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (komplexe technische Anlage für Grundwasserdekontaminierung mit mehrstufigen oder kombinierten Verfahren der Schlammbehandlung), zu übergeben.
Für die nachfolgend aufgeführten Leistungsbilder sind Referenzen zu übergeben:
- Ingenieurbauwerke, § 44 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 9, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro,
- Tragwerksplanung, § 50 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 6, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro und Technische Ausrüstung mindestens 3.425.000 Euro,
- Technische Ausrüstung, § 54 nach HOAI, Leistungsphasen 1 - 9, Baukosten mindestens für AG 3 - Lufttechnische Anlagen 25.000 Euro, AG 4 - Starkstromanlagen 1.000.000 Euro, AG 5 - Fernmelde- und informationstechnische Anlagen 400.000 Euro, AG 7.2 - Verfahrenstechnische Anlagen 2.000.000 Euro,
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach § 3 BaustellV für Planung und Ausführung, Baukosten Baukonstruktion mindestens 180.000 Euro und Technische Ausrüstung mindestens 3.425.000 Euro,
- Brandschutz nach AHO Schriftenreihe 17, Leistungsphasen 1 bis 5 und 8, Flächenäquivalent mindestens 2.900 m2.
Die Referenzen müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
- Name des Büros (bei Bewerber/Bietergemeinschaft das Büro, das die Leistung erbracht hat),
- Bezeichnung und Anschrift des Vorhabens,
- Auftraggeber (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Beschreibung des Vorhabens (ca. 1 DIN A4 Seite),
- Leistungsbild und ggf. Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung,
- Erbrachte Leistungsphasen,
- Erbrachte Besondere Leistungen,
- Baukosten (in EUR netto),
- Anrechenbare Kosten (in EUR netto),
- Auftragswert (in EUR netto).
Die einzelnen Leistungsinhalte (Leistungsbilder, Leistungsphasen und Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung) müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Die oben genannten Leistungsphasen müssen mindestens einmal nachgewiesen werden.
Für die oben aufgeführten Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung sind alle Leistungsphasen mindestens einmal nachzuweisen.
6) Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren. Die Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
7) Angabe zu Mitarbeitern am Projekt:
7.1) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
7.2) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens. Die Angaben und Nachweise zu den Punkten 7.1 und 7.2 sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
8) Beschreibung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Die Beschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
9) Angaben zur wirtschaftlich-finanziellen oder/und technisch-beruflichen Eignungsleihe (einschl. Verpflichtungserklärungen) sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
10) Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Die Nichtvorlage der Erklärungen, Angaben und Nachweise zu den Punkten 5), 6), 7.1), 7.2) oder 8) führt zwingend zum Ausschluss.
Verweis auf § 75 Abs. 1, 2 und 3 VgV; Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.