Upgrade der vorhandenen MESO-Software und Gebührenkasse im Bereich Meldewesen Referenznummer der Bekanntmachung: 10/18/22/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.chemnitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade der vorhandenen MESO-Software und Gebührenkasse im Bereich Meldewesen
Upgrade der vorhandenen MESO-Software und Gebührenkasse im Bereich Meldewesen auf die Nachfolger VOIS|MESO und VOIS|GEKA
Stadt Chemnitz
Amt für Informationsverarbeitung
Markt 1
09106 Chemnitz
Upgrade der vorhandenen MESO-Software und Gebührenkasse im Bereich Meldewesen auf die Nachfolger VOISMESO und VOISGEKA
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Es handelt sich um die Nachfolgeversion und Weiterentwicklung der bereits im Einsatz befindlichen Software des klassischen MESO. MESO wird in absehbarer Zeit nicht mehr fortentwickelt bzw. betreut und wird daher durch die Nachfolgeversion VOIS|MESO abgelöst. Verschiedene Module, Schnittstellen, Register, Rechte- und Nutzerstrukturen müssen erhalten bleiben und werden weiterhin genutzt. Der aktuelle Datenbestand, die umfangreichen Schnittstellen und die Technologie IRIS werden durch die Fa. HSH im Alleineigentum definiert und strukturiert.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Upgrade der vorhandenen MESO-Software und Gebührenkasse im Bereich Meldewesen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahrensfelde
NUTS-Code: DE405 Barnim
Postleitzahl: 16356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsverfahren nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei-chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
Postleitzahl: 09120
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]