Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin, Unterkunftsgebäude Geb. 14 Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 21D01072
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin, Unterkunftsgebäude Geb. 14
Objektplanung gem. HOAI Teil 3, Abschnitt 1, §34 Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 5-9 (Stufenweise Beauftragung)
Eutin
Das umzubauende Gebäude 14 befindet sich auf der Liegenschaft Oberst-Herrmann-Kaserne (ehem. Rettberg-Kaserne) in Eutin.
Es liegt im nördlichen Teil der Liegenschaft. Das vorhandene Unterkunftsgebäude wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht saniert. Anstatt dessen wird es rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt. Im Neubau soll das ermittelte Fehl an Unterkünften mit dem „Hotelstandard“ kompensiert werden. Der Gebäudetypus des Neubaus soll als viergeschossiges, nicht unterkellertes Unterkunftsgebäude mit 81 Hotelwohneinheiten annähernd baugleich dem schon fertiggestellten, gegenüberliegenden neuen Unterkunftsgebäude (Geb. 24) ausgeführt werden. Hierzu liegen Planungsunterlagen (Musterplanung) vor, die als Grundlage für die hier ausgelobten Leistungen zur Erstellung des Neubaus Gebäude 14 dienen sollen und im Auftragsfall zur Verfügung gestellt werden.
Der Neubau ist als freistehendes viergeschossiges Gebäude ohne Kellergeschoss geplant. Es handelt sich baurechtlich um einen Sonderbau mit einer Unterbringungs-Nutzung. Eine Einstufung als Beherbergungsstätte trifft nicht zu. Das Hauptgebäude ist 4-
geschossig und erstreckt sich vom Erdgeschoss über 1. und 2. Obergeschoss bis zum teils ausgebauten, teils nicht ausgebauten Dachgeschoss. Gemäß §2 (6) und (7) LBO besitzt das Gebäude 3 Vollgeschosse. Mit einer Höhe gem. §2 (3) von ca. 10,29 m ist das Gebäude nach der LBO Schleswig-Holstein in die Gebäudeklasse 5 einzustufen. Bei maximaler Belegungszahl halten sich im Gebäude ca. 81 Personen auf. Die baurechtlichen und brandschutzrechtlichen Belange der Maßnahme sind mit der Fachgruppe Öffentliches Baurecht des Gebäudemanagements Schleswig-Holstein abgestimmt und durch den beigefügten Brandschutznachweis (unter Abschnitt 8) untermauert.
- Der Neubau wird mit geputztem Verblendmauerwerk versehen. Das Gebäude erhält somit gem. Statik und ENEV
Berechnung ein zweischaliges Mauerwerk mit KS-Hintermauerwerk (24 cm), Mineralwoll-Wärmedämmung, WLG 035 (18 cm),
Grifffuge (2 cm), einem Verblendmauerwerk, DF (11,5 cm) und Außenputz mit Anstrich aus Silikatfarbe (2,5 cm).
- lastabtragenden Innenwände werden in KS-Mauerwerk mit einer Dicke von 17,5 - 24 cm
- Die Sohle, Geschossdecken, Unterzüge, Ringbalken und Fertigteiltreppen werden als Stahlbetonbauteile ausgeführt
- Innenfensterbänke werden mit einem hellen Betonwerkstein in weiß oder grau belegt
- Satteldach als Kehlbalkendach mit einem verschieblichen Kehlriegel und einer Dachneigung von 43°
- Dach wird mit anthrazitfarbenen glatten Flachziegeln ohne Dachüberstand
- Sämtliche Außenfenster- und Türen sowie die Pfosten-Riegel-Fassaden der Treppenhäuser werden aus wärmegedämmten, thermisch getrennten Aluminiumprofilen mit Wärmedämmverglasung gem. ENEV-Nachweis ausgebildet. Als Farbton für die Rahmenfarbe wird ein dunkelgrau/anthrazit festgelegt gemäß Liegenschaftskonzept festgelegt.
- Bereich der Zugangstüren zu den Technikräumen wird mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus horizontalen Aluminium-Steckpaneelen
- Vordächer werden gem. statischer Berechnung als feuerverzinkte Stahlkonstruktion, bestehend aus 2x Stahlstützen und 2x Stahlträgern, IPE 140, mit einer Aussteifung aus Rundstahl
- In den Fluren sowie den Wohn- und Aufenthaltsbereichen ist geplant einen Kautschuk mit Holzfußleisten aus Ahorn o.ä. als Bodenbelag zu verlegen. Es wird in den Flurbereichen ein grauer Farbton und in Zimmern ein grauer oder dezent farbiger Farbton
nach Bemusterung gewählt.
Es gibt eine direkte Abhängigkeit des Projektes zu zwei vorlaufenden Maßnahmen. Das abgängige Geb. 14 kann erst zum Abriss freigegeben werden (Stand September 2021: Dezember 2022), wenn die vorlaufenden Maßnahmen abgeschlossen wurden.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberst-Herrmann-Kaserne in Eutin, Unterkunftsgebäude Geb. 14
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eutin
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23701
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de
einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für
den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen
entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre
Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen.
Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der
Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter
Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell
(nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden
anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen
in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im
Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des
Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit der Zuschlag erteilende Stelle
bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren
Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung
berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne
Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern
oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder
Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160
Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die
Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter
und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de