Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten etc. für die Schulen des Landkreises Zwickau für dasSchuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung Referenznummer der Bekanntmachung: 1211-2022-1013-OV
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten etc. für die Schulen des Landkreises Zwickau für dasSchuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die Schulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu viermal um ein weiteres Schuljahrr. Gefordert werden verlagsneue Schulbücher indeutscher Sprache (ausgenommen Wörterbücher) der neuesten Auflage.
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, und sonstigen Nachschlagewerken für das Schuljahr2023 /2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die 5 Berufsschulen nebst Aussenstellen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu viermal um ein weiteres Schuljahrr. Gefordert werden verlagsneue Schulbücher in deutscher Sprache (ausgenommen Wörterbücher) der neuesten Auflage.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben.
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet überden Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf ein Los erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten, und sonstigen Nachschlagewerken für das Schuljahr2023 /2024 mit der Option der Vertragsverlängerung
Lieferung von Schulbüchern, Arbeitsheften, Atlanten und sonstigen Nachschlagewerken für die 2 Gymnasien und 8 Förderschulen des Landkreises Zwickau für das Schuljahr 2023/2024 mit der Option der Vertragsverlängerung um bis zu viermal um ein weiteres Schuljahrr. Gefordert werden verlagsneue Schulbücher indeutscher Sprache (ausgenommen Wörterbücher) der neuesten Auflage.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben.
Vorausgesetzt die Leistungserbringung erfolgt seitens des Auftragnehmers ordnungsgemäß auf der Grundlage der Vergabeunterlagen verlängert sich der Vertrag bis zu viermal um ein weiteres Schuljahr. Dazu muss der Auftraggeber das Optionsrecht bis spätestens 31.03. des laufenden Schuljahres für das kommende Schuljahr schriftlich ausüben.
Sofern nach der Angebotsauswertung wirtschaftlich absolut gleichwertige Angebote vorliegen, entscheidet überden Zuschlag ein Auslosungsverfahren mit Loslimitierung. Im Ergebnis werden Bieter, die den Zuschlag auf einLos erhalten haben bei dem Auslosungsverfahren des anderen Loses nicht mehr berücksichtigt (Loslimitierung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]1044
Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird.
Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Zwickau ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB).
Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland