Sicherheitssoftware für das Hochschulcampusnetz Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: ÖA EU 17-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fh-zwickau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitssoftware für das Hochschulcampusnetz Sachsen
Am 31.12.2022 läuft der Landesvertrag zur Sicherheitssoftware für die Hochschulcampus-netze mit Schwerpunkt Endpoint-Schutz auf Basis der Sophos-Produkte in Sachsen aus. Um die IT-Sicherheit weiterhin sicherzustellen sowie auf aktuelle Bedrohungslagen reagie-ren zu können ist es notwendig, einen neuen Vertrag auf Basis eines modernen Endpoint Detection Systems (EDR) abzuschließen. Der Vertrag soll für einen Zeitraum von drei Jahren plus einer Option für eine Verlängerung um zwei Jahre für die gesamte IT-Infrastruktur genutzt werden. Potentielle Nutzer (Lehre, Forschung, Verwaltung) sind alle Systeme der teilnehmenden Einrichtungen im Client- und Serverbereich sowie auch die Studierenden der im Leistungsverzeichnis aufgeführten Einrichtungen, insbesondere in Laboren, PC-Pools und öffentlichen Bereich wie Bibliotheken.
Zur Kalkulation der Mengen wird auf die offiziellen statistischen Quellen des Freistaates Sachsen auf verwiesen (z.B. https://www.statistik.sachsen.de/html/hochschulen.html).
Die entsprechend notwendigen Lizenzen sind als Campuslizenz in der jeweils notwendigen Anzahl den Einrichtungen für die gesamte Vertragslaufzeit bereitzustellen. Ebenso muss ein problemloser Betrieb mit Unterstützung eines evtl. Produktwechsels seitens des Anbieters passieren.
Details, Positionen, Bedingungen und Parameter gemäß Leistungsbeschreibung mit Kriterien- und Forderungskatalog der anzufordernden Verdingungsunterlagen.
Zwickau, DE
Lieferung, Wartung uns Support einer umfassenden Sicherheitssoftware-Lösung für das Hochschulcampusnetz Sachsen mit Schwerpunkt des Schutzes vor Schadprogrammen.
Ein wesentlicher Punkt ist die Sicherstellung der Aktualität der Lösung, damit die Sicherheit an die jeweils aktuelle Bedrohungslageangepasst werden kann.
Die beschriebenen Anforderungen untergliedern sich in folgenden Punkte:
- Generelle Anforderungen an die Lösung,
- Prävention,
- Malware-Erkennung,
- Beseitigen von Schadsoftware,
- Student-/Home-Use,
- Zentrale Administration des Schutzsystems,
- Warnungen/Reporting,
- Weitere Features,
- Erweiterter Schutz vor Exploits,
- Malware-Schutz für Netzwerk-Speicher,
- Zentral administriertes Mobile Device Management,
- Support/Weiterentwicklung,
- Flankierende Maßnahmen,
- Referenzen.
Weitere Details, Positionen, Bedingungen und Parameter gemäß Leistungsbeschreibung mit Kriterien-u. Forderungskatalog der anzufordernden Verdingungsunterlagen.
Der Vertrag soll für einen Zeitraum von drei Jahren plus einer Option für eine eventuelle Verlängerung um zwei Jahre für die gesamte IT-Infrastruktur genutzt werden.
Die Ausschreibung umfasst eine Preisabfrage für weitere 6 Einrichtungen aus Lehre und Forschung des Freistaates Sachsen.
Eine entsprechende Entscheidung zur Nutzung erfolgt durch die jeweilige Einrichtung. Beschaffung und Vertragsgestaltung erfolgen auf Basis des Ergebnisses der Ausschreibung direkt zwischen Anbieter und der jeweiligen Einrichtung.
Weiterhin bitten wir um eine Preisangabe für die Zahlung im Voraus über den gesamten Vertragszeitraum (01.01.2023 bis 31.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen sind mit dem Angebot einzureichen:
1. Angaben über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen.
2. dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
3. dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
4. dass nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt zum Beispiel:
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB); wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO); wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO);
rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen: - Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen oder Bildung krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland (§§ 129, 129 a, 129 b StGB); - Terrorismusfinanzierung oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder dazu verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89 a Abs. 2 Nummer 2 StGB zu begehen (§ 89 c StGB); - Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (261 StGB); - Betrug (§ 263 StGB); - Subventionsbetrug (§ 264 StGB); - Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB); - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern (108e StGB); - Vorteilsgewährung und Bestechung (§§ 333, 334, 335a StGB); - Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr (Artikel 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung); - Menschenhandel oder Förderung des Menschenhandels (§§ 232, 233, 233a StGB); - Steuerhinterziehung (§ 370 AO); - Diebstahl (§ 242 StGB); - Unterschlagung (§ 246 StGB); - Erpressung (§ 253 StGB); - Kreditbetrug (§ 265b StGB); - Untreue (§ 266 StGB); - Urkundenfälschung (§ 267 StGB), - Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB); - Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB); - wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB); - Brandstiftung (§ 306 StGB); - Baugefährdung (§ 319 StGB); - Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB); - unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
- Mit dem Angebot sind Angaben über den Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren einzureichen.
- Eigenerklärung gemäß beigeüfgtem Formblatt
entfällt
entfällt
Der Anbieter muss in der Lage sein, Service-, Applikationsberatung sowie Anwendertraining in deutscher Sprache anzubieten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]