Rahmenvertrag zur Lieferung von All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren im Zeitraum 2023/2024 mit der Option der Verlängerung für die Polizei Sachsen, die SäSiWa und den Gemeindlichen Vollzugsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: B7040.
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/PVA.htm
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren im Zeitraum 2023/2024 mit der Option der Verlängerung für die Polizei Sachsen, die SäSiWa und den Gemeindlichen Vollzugsdienst
Rahmenvertrag zur Lieferung von All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren im Zeitraum 2023/2024 mit der Option der Verlängerung um weitere zwei Jahre für die Polizei Sachsen und andere Ordnungsbehörden
Polizeiverwaltungsamt
Logistikzentrum
Weinteichstraße 4
04416 Markkleeberg
Rahmenvertrag zur Lieferung von All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren über:
- ca. 2.860 Stück für die Polizei Sachsen
- ca. 53 Stück für die Sächsische Sicherheitswacht
- ca. 173 Stück für den Gemeindlichen Vollzugsdienst
im Zeitraum 2023/2024 sowie optional von weiteren ca.:
- 2.100 Stück für die Polizei Sachsen
- 17 Stück für die Sächsische Sicherheitswacht
- 312 Stück für den Gemeindlichen Vollzugsdienst
im Zeitraum 2025/2026.
Der zweijährige Rahmenvertrag und die Option werden ab dem Jahr 2024 ohne Abnahmeverpflichtung ausgeschrieben. Erst durch den konkreten Abruf wird eine Abnahmepflicht des Auftraggebers begründet.
Lieferung von All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren über ca.:
- 2.100 Stück für die Polizei Sachsen
- 17 Stück für die Sächsische Sicherheitswacht
- 312 Stück für den Gemeindlichen Vollzugsdienst
im Zeitraum 2025/2026.
Lieferung von ca. 2.429 Stück All-Wetter-Dienstjacken, Damen und Herren im Zeitraum 2025/2026 für die Polizei Sachsen und andere Ordnungsbehörden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Erklärung E1);
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen (Erklärung E2);
3. Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung (nur bei Bietergemeinschaften, Erklärung E3).
4. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (Erklärung E4);
5. Erklärung über die Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer (Erklärung E5) und Anlage UAN (Vordruck für Verzeichnis Unterauftragnehmer, soweit gemäß Erklärung E5 notwendig);
6. Referenzen (Erklärung E6)
mindestens 3 Referenzen die dem ausgeschriebenen Bekleidungsstück in Bezug auf Materialqualität und Menge entsprechen
Unterlagen zur Fachkunde:
7. Darstellung des Produktportfolios mit der Verarbeitung von Laminaten und Bekleidung mit austrennbaren Futtern
8. Darstellung der Produktionskapazität
9. Nachweis des Vorliegens eines Qualitätsmanagements gemäß DIN EN ISO 9001: 2015
Eigenerklärung zum Verbot der Vergabe von Aufträgen an russische Unternehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363