Teilnahmewettbewerb für Planungswettbewerb Ersatzneubau Hohe Strasse -Kita, HzE, Hort usw. Referenznummer der Bekanntmachung: 107.02.01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lesg-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Teilnahmewettbewerb für Planungswettbewerb Ersatzneubau Hohe Strasse -Kita, HzE, Hort usw.
nichtoffener Planungswettbewerb
Hohe Strasse
04107 Leipzig
Objektplanung Gebäude
Mit dem Ersatzneubau für die Kita Hohe Straße 19-21 in 04107 Leipzig sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, auf dem Grundstück an der Hohen Straße Ecke Bernhard-Göring-Straße neben der Kita und dem ebenfalls schon im Altbau betriebenen Hort des Evangelischen Schulzentrums zusätzlich mit einer Tagesbetreuung und einer Wohngruppe zwei Einrichtungen der Hilfe für Erziehung sowie eine Sporthalle, bestehend aus zwei Einfeldsporthallen, unterzubringen. Diese vier Nutzungsbausteine sollen trotz der begrenzten Flächenverfügbarkeit auf dem Baugrundstück so in einem Neubau angeordnet werden, dass die lt. Auslobung aufgeführten, teilweise sehr unterschiedlichen funktionalen Anforderungen an die einzelnen Nutzungen bestmöglich erfüllt werden und sich der Neubau darüber hinaus entsprechend der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Vorgaben angemessen in die Umgebung einfügt. Im rückwärtigen Grundstücksbereich sowie ggf. auf Dachflächen sind dabei ausreichend große Flächen für die notwendigen Außenspielflächen der Einrichtungen nachzuweisen.
In Bezug auf die Neubauplanung sind im Wettbewerbsentwurf die anzuwendenden technischen Regelwerke mit ihren Anforderungen an den Brandschutz, das barrierefreie Bauen sowie die Vorgaben der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) einzuhalten. Außerdem sind die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) sowie die Baulichen Standards der Stadt Leipzig für die Errichtung von Turnhallen, Kitas und Schulen (Hort) zu beachten.
Wettbewerbsbetreuung
BÜRO FÜR URBANE PROJEKTE
Gottschedstraße 12
04109 Leipzig
Ansprechpartner
Björn Teichmann, Wolfram Georg
Wettbewerbsbedingungen
Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegt die Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 zugrunde, soweit in der Auslobung nicht ausdrücklich Anderes festgelegt ist. Die Auslobung ist für die Ausloberin, die Teilnehmer sowie alle anderen am Wettbewerb beteiligten verbindlich. Sie erkennen durch ihre Mitwirkung am Verfahren den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an.
An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Sachsen beratend mitgewirkt.
Die Registrierung ist angefragt und erfolgt mit der Ausgabe der Auslobungsunterlagen.
Gegenstand des Wettbewerbs
Gegenstand des Wettbewerbs ist die Erarbeitung einer Vorentwurfskonzeption für die Bauwerksplanung einer Kindertagesstätte mit weiteren Nutzungsbausteinen und zwei Einfeldsporthallen.
Für die Bearbeitung des Wettbewerbes ist ein Zeitraum von ca. 11 Wochen vorgesehen.
Art des Wettbewerbs
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Realisierungswettbewerb für Architekten/ Ingenieure mit Bauvorlageberechtigung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und anschließendem Verhandlungsverfahren nach VgV ausgelobt.
Das Verfahren ist anonym - die Verfasser der Wettbewerbsarbeiten bleiben bis zum Abschluss der Preisgerichtssitzung anonym.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Kommunikation mit den Wettbewerbsteilnehmern erfolgt per E-Mail.
Preisgericht
Die Ausloberin hat das Preisgericht wie folgt bestimmt und vor der endgültigen Abfassung der Auslobung gehört (Namen in alphabetischer Reihenfolge):
Änderungen vorbehalten
Fachpreisrichter
Thomas Dienberg, Stadt Leipzig, Bürgermeister und Beigeordneter für Stadtentwicklung und Bau
Prof. Amandus Sattler, Architekt, München
Prof. Annette Menting, Architektin, Leipzig oder Prof. Dorothea Becker, Architektin, Dresden
Antje Osterwoldt, Architektin, Weimar
Stellvertretende Fachpreisrichter
Dr. Brigitta Ziegenbein, Stadt Leipzig, Leiterin Stadtplanungsamt
Heinrich Neu, Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt,
Abteilungsleiter Mitte
Fabian Onneken, Architekt, Leipzig
Sachpreisrichter
Vicki Felthaus, Stadt Leipzig, Bürgermeisterin und Beigeordnete für Jugend, Schule und Demokratie
Sebastian Pfeiffer, Geschäftsführer LESG mbH
NN Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Stellvertretende Sachpreisrichter
Uwe Steudten, Dipl.-Ing. Architekt, Prokurist, LESG mbH
NN, Stadt Leipzig, Dezernat für Jugend, Schule und Demokratie
NN, Stadtbezirksbeirat Mitte
Zulassung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
Zulassung
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die
• fristgerecht eingegangen sind,
• den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen,
• keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen,
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Beurteilungskriterien
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten die folgenden Kriterien zugrunde legen (Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
• Architektonische und gestalterische Qualität
• Stadträumliche Einbindung
• Erfüllung des Raumprogramms
• Funktionalität
• Wirtschaftlichkeit
• Nutzerkomfort und Gesundheit
• Ressourcen und Energie
• Realisierbarkeit/Genehmigungsfähigkeit
Rückfragen während des Wettbewerbs
Rückfragen können unter Angabe des betreffenden Punktes der Auslobung bis zum 08.11.2022 schriftlich per E-Mail an die Adresse [gelöscht] gesendet werden.
Am 11.11.2022 veranstaltet die Ausloberin von 10.00-12.00 Uhr ein Rückfragenkolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern und Mitgliedern des Preisgerichts, um die Aufgabenstellung und die Rückfragen zu erörtern. Während des Kolloquiums werden auch die schriftlich eingegangenen Rückfragen beantwortet.
Das Kolloquium wird als online-Veranstaltung durchgeführt. Ein Einladungslink wird den Teilnehmern noch gesondert zugesandt. Die Teilnahme am Kolloquium ist keine verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.
Die Rückfragen werden durch die Ausloberin umgehend beantwortet. Das Protokoll der Rückfragen wird allen Wettbewerbsbeteiligten zugesandt. Es wird Bestandteil der Auslobung.
Prämierung
Die Ausloberin stellen für Preise und Anerkennungen eine Wettbewerbssumme in Höhe von insgesamt 68.000 EUR einschließlich MwSt. zur Verfügung.
30.000 EUR werden als Aufwandsentschädigung zu gleichen Teilen unter allen Teilnehmern aufgeteilt, die fristgerecht eine den Anforderungen der Auslobung entsprechende Wettbewerbsarbeit einreichen.
Die verbleibenden 38.000 Euro werden für Preise wie folgt aufgeteilt:
1. Preis 19.000 EUR
2. Preis 11.500 EUR
3. Preis 7.500 EUR
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Mit Veröffentlichung dieser Ausschreibung auf evergabe, sind die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb hinterlegt und zum Download bereitgestellt.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-4 .
LPH 5-9 optional
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur für Leistungsphase 1-4 HOAI pauschal als Festpreis.
Der Auftraggeber will mit mindestens 6 und maximal 10 Bewerbern den Planungswettbewerb durchführen.
Bewerber dürfen sich nicht mehrfach bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind.
Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Kriterien:
Die im Formblatt für den Bewerber geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 10 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Planungswettbewerb unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen wie folgt:
- wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Umsatz und Personal) mit max. 18 Punkten,
- technische Leistungsfähigkeit mit max. 51 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem ("Checkliste), dass der Bewerber mit dem Teilnahmeantragsformular abrufen kann.
Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit.
Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Leistungsphasen 5-9
Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Mindestbedingungen siehe Anlage 1 Hinweise zum Teilnahmeantrag
Abschluss des Wettbewerbs
Bekanntmachung des Ergebnisses
Die Ausloberin teilt den Wettbewerbsteilnehmern das Ergebnis des Wettbewerbs unverzüglich durch Versendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung mit und macht es sobald wie möglich öffentlich bekannt.
Ausstellung
Alle Wettbewerbsarbeiten werden öffentlich ausgestellt. Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden noch bekannt gegeben.
Nutzung
Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und der Urheberrechtsschutz der Teilnehmer verweisen wir auf § 8 Abs. 3 RPW.
Eigentum, Rückversand
Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls erfolgt sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.
Verfahrensweise zur Beauftragung
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts unter den in § 8 Abs. 2 RPW genannten Voraussetzungen einem der Preisträger die weitere Bearbeitung mit den Leistungen gemäß HOAI zunächst bis zur abgeschlossenen Genehmigungsplanung (LP 4 HOAI) übertragen, eine schrittweise Weiterbeauftragung ist nur als Option vorgesehen.
Dazu wird sie mit allen Preisträgern ein Verhandlungsverfahren (VgV) durchführen.
Das Wettbewerbsergebnis wird im Verhandlungsverfahren mit 60 von 100 Punkten gewertet.
Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, die weitere Bearbeitung zu übernehmen.
Alle weiteren Regelungen und Anforderungen zum nachgelagerten VgV-Verfahren erfolgen erst nach der Preisgerichtsentscheidung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Zusätzlich gilt jeweils spezifisch für die Kategorien:
Der/die Projektleiter(in) muss über die Qualifikation "Architekt" oder "Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung" verfügen. Das gleiche gilt für den stellvertretenden Projektleiter(in).
III.1.1.2)keine Ausschlussgründe nach § 123f GWB und §124 GWB
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Abfrage beim Wettbewerbsregister für eine entsprechende Auskunft zu tätigen.
III.1.1.3)falls zutreffend: Bewerbergemeinschaftserklärung
Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen, er muss mindestens die Objektplanung Gebäude selbst erbringen, mindestens die LPH 1-4.
III.1.2.1Versicherung
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von je 3 Mio. € für Personenschäden und 5 Mio € für Sach- und Vermögensschäden führen (z.B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für jedes Mitglied erforderlich.
Besteht momentan eine Berufshaftpflicht mit einer geringeren Deckungssumme, muss eine Bereitschaftserklärung beigefügt werden, dass im Auftragsfall die Deckungssummen wie gefordert angepasst werden.
III.1.2.2 Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung (beide Kategorien):
Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen
Anzahl des fest angestellten Personals (incl. Büroinhaber) in allen Jahren 2019 bis 2021 jeweils mindestens 4 Architekten/Ingenieure
Benennung von 3 vergleichbaren Referenzobjekten, welche fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden nach 01.01.2014.
Mindeststandart:
Mindestanforderung an eine Referenz, welche folgende kummulative Merkmale beinhalten sollte:
- Öffentlicher Auftraggeber
- Neubau einer Bildungseinrichtung
- min. LPH 2-4 erbracht.
- Herstellungskosten KG 300/ 400 betrugen mindestens 4,0 Mio € netto
Sollten die Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, wird der Teilnahmeantrag nicht gewertet.
Zugelassen sind Einzelbewerbungen und Bewerbergemeinschaften.
Nicht zugelassen sind Nachunternehmer.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Des Weiteren müssen die eingereichten Referenzen durch das sich bewerbende Büro erbracht worden sein. Weiteres siehe Teilnahmeantrag und Anlage 1 Hinweise zu den Teilnahmebedingungen.
Die Auswertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach der zum Download bereitgestellten Checkliste. Die Checkliste enthält die Punktebewertung der Wertungskriterien. Änderungen sind
ausgeschlossen. Bei Punktgleichheit entscheidet der höhere Wert der Technischen Leistungsfähigkeit. Besteht dann immer noch Punktgleichheit, entscheidet das Los.
Ein Anspruch auf Teilnahme am Planungswettbewerb besteht nicht.
Benennung Projektleiter/in
- Qualifikation als Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung
-5 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss
- Vorlage Lebenslauf
-Benennung persönliche Referenz, Person war mindestens für 3 aufeinanderfolgende Leistungsphasen verantwortlich
- Projektbeschreibung beifügen max. 2 A4Seiten, sofern diese nicht eine der drei nach Ziff. 4 benannten Referenzen betrifft.
Benennung stellvertretender Projektleiter/in
-Qualifikation als Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung
-5 Jahre Berufserfahrung nach Studienabschluss
Notwendige Angaben zum Personal
- Name
-Berufsstand und akad. Grad
-Datum Studienabschluss
Eine Bewerbergemeinschaft muss eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren. Der bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen, er muss mindestens die Objektplanung Gebäude selbst erbringen, mindestens die LPH 1-4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrensabwicklung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform www.evergabe-sachsen.de.
Für Rückfragen bezüglich Nutzung der Vergabeplattform wenden sich die Bewerber bitte an die Technische Hotline
03[gelöscht]
Die Auskünfte sind kostenlos.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB:
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3)Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.