Projekt zur Schnellerfassung von eingeschleppten Arten in deutschen Küstengewässern an ausgewählten Standorten und zur Einrichtung einer Neobiota Informations- und Austauschplattform
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt zur Schnellerfassung von eingeschleppten Arten in deutschen Küstengewässern an ausgewählten Standorten und zur Einrichtung einer Neobiota Informations- und Austauschplattform
Projekt zur Schnellerfassung von eingeschleppten Arten in deutschen Küstengewässern an ausgewählten Standorten und zur Einrichtung einer Neobiota Informations- und Austauschplattform
Schleswig-Holstein
Projekt zur Schnellerfassung von eingeschleppten Arten in deutschen Küstengewässern an ausgewählten Standorten und zur Einrichtung einer Neobiota Informations- und Austauschplattform
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Das Alfred-Wegner-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI) ist ein international führendes Institut in Fragen der Meeresforschung mit einer eigenen Wattenmeerforschungsstation in Schleswig-Holstein (List/Sylt). Dort erforscht das AWI seit über 20 Jahren Einschleppung, Ausbreitung und Effekte nicht-heimischer Meeresorganismen (Neobiota) und ist damit das führende nationale Institut in der Bioinvasionsökologie mariner Lebensräume. Neben den rein wissenschaftlichen Fragestellungen haben sich die Wissenschaftler:innen des AWI schon früh in die politischen Schutzbemühungen bezüglich eingeschleppter Arten eingebracht und hier den behördlichen Kontakt gesucht und aufgebaut. Dazu wurde vor mehr als zehn Jahren eigens das Nordseebüro am AWI gegründet. Damit ist das AWI tief in das Netzwerk von nationalen und internationalen wissenschaftlichen und behördlichen Neobiota-Experten eingebettet. Dies wird darin deutlich, dass der wissenschaftliche Vorsitz der BLANO-Facharbeitsgruppe Neobiota seit über zehn Jahren vom AWI besetzt ist und zudem intensives Engagement in Aktivitäten internationaler Konventionen wie OSPAR (Nordsee) und HELCOM (Ostsee) eingebracht wird, wodurch viele entscheidende internationale Prozesse zum Meeresschutz begleitet werden.
Darüber hinaus hat das AWI das Basiswissens über das Vorkommen eingeschleppter Meeresorganismen in deutschen Meeren erarbeitet und damit die bestmögliche Grundlage geschaffen, Neobiota im Rahmen der EU-Meeresstrategierahmenrichtlinie (MSRL) zu bewerten (Lackschewitz et al. 2015, Lackschewitz et al. 2022). Der dafür entwickelte Trend-Indikator als grundlegendes Bewertungskriterium für Neobiota im Rahmen der EU ist ebenfalls ein Produkt des AWI, das in enger Zusammenarbeit mit Landes- und Bundesumweltbehörden entwickelt wurde.
Im laufenden und öffentlich geförderten Forschungsprogramm des AWI stellen das Vorkommen und die Effekte von Neobiota auf Küstenökosysteme einen elementaren Schwerpunkt dar und dieser Forschungsaspekt ist für die nächsten Jahre fest verankert. Mit dem direkten Transfer generierter Erkenntnisse über die Ökologie von Neobiota stellt das AWI damit aktuellstes Wissen für politischen Bewertungs-kriterien zur Verfügung und das Institut ist damit auf Jahre hinaus der einzige wissenschaftlich kompetente Partner für Behörden und deren Interessen zum Schutz mariner Lebensräume zum Themenkomplex Neobiota.
Damit ist das AWI insgesamt als Partner in Bezug zur Neobiota-Erfassung, der ökologischen Einschätzung fremder Arten an heimischen Küsten und der politischen Umsetzung von Schutzbemühungen ohne Alternative. Keine andere nationale oder europäische Einrichtung verfügt über eine derartige umfassende Kompetenz in den deutschen Küstenmeeren und ist so tief in die behördlichen Belange eingebettet. Das AWI bildet mit seinem prämierten Nordseebüro seit Jahren die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Umweltbehörden nicht nur in der Neobiota-Forschung und die enge Kooperation ist essentiell für das Erreichen einer verbesserten Meeresumwelt in Nord- und Ostsee.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: List/Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]