Zentrales Institut für Sanitätsdienste der Bundeswehr, Dienstliegenschaft Kronshagen, Ersatzneubau - Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00298
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrales Institut für Sanitätsdienste der Bundeswehr, Dienstliegenschaft Kronshagen, Ersatzneubau - Fachplanung Technische Ausrüstung
Fachplanung – Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 bis 8
Neubau eines Laborgebäudes inklusive technischer Infrastruktur sowie Abbruch von Bestandsgebäuden LPH 2 bis 9
Kronshagen
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) plant einen Ersatzneubau für das Zentrale Institut für Sanitätsdienste der Bundeswehr (ZInstSanBw) auf der Dienstliegenschaft Kronshagen. Die Zielsetzung für das neue Gebäude ist, den bestehenden Infrastrukturbedarf technisch, wirtschaftlich und ökologisch deutlich besser abzudecken.
Das bestehende Gebäude (Gebäude 12) ist bei der Planung nicht zu berücksichtigen, da ein neuer Standort auf der Liegenschaft gewählt wurde. Am neuen Standort befindet sich derzeit ein Hubschrauberbedarfslandeplatz. Der Rückbau ist Teil dieser Maßnahme. Nach Fertigstellung des neuen Laborgebäudes sind in unmittelbarer Nähe zum Neubau zwei kleinere Gebäude (ein Dienstgebäude mit rund 2100 m² EG+1 UG sowie ein Tierhaus mit rund 280 m² nur EG) abzubrechen. Die Planung des Abbruchs ist Teil dieser Maßnahme.
Das ZInstSanBw besteht aus drei Abteilungen:
- Abteilung A: Veterinärmedizin (z.B. Durchführung von Untersuchungen von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Trink- bzw. Badewasser)
- Lebensmittelchemie/Ökochemie (z.B. Sicherstellung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes durch Untersuchung von Bedarfsgegenständen und Trinkwasser)
- Leitung und Zentraler Stab
(Personalwesen, Militärische Sicherheit, Beschaffung, IT/Administration, Poststelle/Registratur)
Der Zentrale Stab wird in den bestehenden Gebäuden verbleiben. Lediglich die Institutsleitung wird mit im neuen Laborgebäude verortet.
Das Hauptaugenmerk bei der Planung des neuen Laborgebäudes liegt somit deutlich bei der Technischen Ausrüstung (z.B. Planung von BSL3-Laboren). Ein weiterer wichtiger zu berücksichtigender Aspekt bei dieser Maßnahme ist das nachhaltige Bauen. Eine Zertifizierung nach BNB wird nicht angestrebt, es sind jedoch abgestimmte Steckbriefe aus dem BNB (BNB_Laborgebäude) in der Planung und Ausführung zu berücksichtigen und umzusetzen wie z.B. die Grundsätze von CO2-neutralem Bauen, die Nutzung regenerativer Energien, der schonende Umgang mit natürlichen Ressourcen, der sparsame Umgang mit Wasser, der Verzicht auf Verbundwerkstoffe sowie die Unterstützung der Gesundheit und des Wohlbefindens durch die Verwendung von nachweislich ökologischen Baustoffen. Die abgestimmten Steckbriefe sollen die Qualitäten des Gebäudes für den Nutzer erhöhen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die nachgenannten Planungsleistungen gemäß Vertragsentwurf zu vergeben.
Honorarzonen und Baukosten:
Leistungsbild Technische Ausrüstung Honorarzone III, KG 400 ca. 17.240.000 netto
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121002466 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentrales Institut für Sanitätsdienste der Bundeswehr, Dienstliegenschaft Kronshagen, Ersatzneubau - Fachplanung Technische Ausrüstung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de