Planungsleistungen Lister Austernperle
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: List auf Sylt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25992
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.list-sylt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Lister Austernperle
Planungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau der kleinen Strandversorgung „Lister Austernperle“ inklusive konstruktivem Brandschutz des Tragwerks und des Bauwerks, ohne Sonderfachleute wie beispielsweise der technischen Gebäudeausrüstung, sowie Leistungen für die Organisation und Überwachung des Abrisses des vorhandenen Bauwerks.
Mannemorsumtal 33c, 25992 List
Planungs- und Überwachungsleistungen für den Neubau der kleinen Strandversorgung „Lister Austernperle“ inklusive konstruktivem Brandschutz des Tragwerks und des Bauwerks, ohne Sonderfachleute wie beispielsweise der technischen Gebäudeausrüstung, sowie Leistungen für die Organisation und Überwachung des Abrisses des vorhandenen Bauwerks.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Vergabe ohne vorherige Bekanntmachung, weil es nur ein Büro gibt, dass für die Leistung geeignet ist. Grund dafür ist der im Boden vorhandene biotische Befall, die Lage des Bauwerks im Tidegebiet sowie die Erforderlichkeit von besonderen Kenntnissen wegen extrem Windverhältnisse.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sylt OT Westerland
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25980
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.