Rahmenvertrag zur Lieferung von AC-Wallboxen Referenznummer der Bekanntmachung: R 5115/22
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von AC-Wallboxen
Die Stadtwerke Lübeck planen die Neuausrichtung ihres Wallbox-Portfolios im Bereich E-Mobilität. Im Schwerpunkt dieser Ausschreibung steht die Suche nach neuen Lieferanten bzw. Rahmenvertragspartner für die Lieferung der Hardware (AC-Wallboxen).
Wesentlicher Bestandteil der Mobilitätswende ist das Laden des Elektroautos zuhause oder im Unternehmen. Um sich weiterhin in diesem Markt platzieren zu können, soll das Wallbox-Angebot der Stadtwerke Lübeck gezielter auf die verschiedenen Kundengruppen ausgerichtet werden. Dabei wurden die folgenden Segmente identifiziert:
1. Laden zuhause - Privatpersonen
2. Laden zuhause - Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Wohnungswirtschaft
3. Laden am Arbeitsplatz - Gewerbe
Da sich die Anforderungen der Zielgruppen differenzieren, wird in verschiedenen Losen entsprechend der Segment-Anforderungen ausgeschrieben.
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In dieser Phase der Ausschreibung handelt es sich um den Teilnahmewettbewerb. Technische Anforderungskataloge für die Wallboxen werden erst den vorqualifizierten Bietern in der darauffolgenden Angebotsphase zur Verfügung stellen.
Die Aufträge können entweder losweise oder zusammengefasst vergeben werden.
Mögliche Los-Kombinationen:
- separate Vergabe vom Los 1
- zusammengefasste Vergabe von Losen 2 und 3
AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Privatkunden
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Privatkunden gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca. 80 Stk.
2024: ca. 100 Stk.
2025: ca. 140 Stk.
2026: ca. 200 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt werden erst in der Angebotsphase den vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sollte die oben definierte Höchstzahl der Bieter in diesem Los überschritten werden, erfolgt eine weitere Auswahlentscheidung des Auftraggebers anhand der Aussagekraft und Qualität der von Bietern aufgeführten Referenzprojekten.
AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Gewerbe/WEG/Mieter
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit einem Ladepunkt für Gewerbe/WEG/Mieter gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca. 100 Stk.
2024: ca. 130 Stk.
2025: ca. 180 Stk.
2026: ca. 250 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt werden erst in der Angebotsphase den vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sollte die oben definierte Höchstzahl der Bieter in diesem Los überschritten werden, erfolgt eine weitere Auswahlentscheidung des Auftraggebers anhand der Aussagekraft und Qualität der von Bietern aufgeführten Referenzprojekten.
AC-Wallboxen mit zwei Ladepunkten für Gewerbe/WEG/Mieter
Stadtwerke Lübeck GmbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden Lieferanten für die AC-Wallboxen mit zwei Ladepunkten für Gewerbe/WEG/Mieter gesucht. Zunächst beabsichtigen die Stadtwerke Lübeck den Abschluss eines Rahmenvertrages mit einer Laufzeit von 2 Jahren sowie einer Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre (bis max. 4 Jahre Gesamtlaufzeit).
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes unverbindliches Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über vier Jahre:
2023: ca.180 Stk.
2024: ca. 240 Stk.
2025: ca. 300 Stk.
2026: ca. 360 Stk.
Technische Anforderungen an das Produkt werden erst in der Angebotsphase den vorqualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt.
Sollte die oben definierte Höchstzahl der Bieter in diesem Los überschritten werden, erfolgt eine weitere Auswahlentscheidung des Auftraggebers anhand der Aussagekraft und Qualität der von Bietern aufgeführten Referenzprojekten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Bewerbung sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III.1.2) und 1.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3. genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (17) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat. Folgende Nachweise/Angaben sind zu leisten:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19, 21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen.
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
5. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
6. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
7. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
8. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
9. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
10. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
11. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.
12. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
13. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art, Umfang und Branche der Leistung mit Schwerpunkt Belieferung mit Wallboxen)
14. Servicestützpunkt im Umkreis von 200 km um Lübeck (Fachpersonal/Elektrofachkräfte - Name + Anschrift des Service-Stützpunktes)
15. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
16. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar.
17. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar.
gem. Verdingungsunterlagen
gem. Verdingungsunterlagen
gem. Verdingungsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt R 5115/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6DEC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.