12-KSP-22-049; GuGS Grund-und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Neubau-Malerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-049
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]79
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-pinneberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-049; GuGS Grund-und Gemeinschaftsschule Pinneberg, Neubau-Malerarbeiten
Im Neubau der Schule sind alle Wände, Decken, Heizungsleitungen vom Erdgeschoß bis Obergeschoss malermäßig zu behandeln. Vertragsgrundlage ist das Leistungsverzeichnis des Auftraggebers und die beigefügten Pläne.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Bauvorhaben "Ersatzneubau der Grund-und Gemeinschaftsschule" befindet sich in der Richhard-Köhn-Straße 75 in 25421 Pinneberg. Es handelt sich um ein Grundstück mit mehreren kleineren Schulgebäuden. Der Neubau befindet sich an einer zweispurigen, überwiegend von Wohngebäuden flankierten Straße in der Nähe der BAB 23, Abfahrt Pinneberg-Süd. Ein zweigeschossiges Ersatzgebäude in Holzmassivbauweise ist in der Baufertigstellung. Das ausgeschriebene Gewerk Malerarbeiten umfasst alle malermässigen Vor-und Nebenarbeiten, Anstricharbeiten, Lackierarbeiten gemäß des Leistungsverzeichnisses. Das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und ist bindend.Auftraggeber ist der Kommunale Servicebetrieb der Stadt Pinneberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DEF0F Stormarn
Postleitzahl: 22113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.