TS Lichtenberg Komplexsanierung, Vergabeeinheit 5 Referenznummer der Bekanntmachung: 5.130.0110.006
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
TS Lichtenberg Komplexsanierung, Vergabeeinheit 5
Es sind Instandsetzungsarbeiten an der Talsperre Lichtenberg durchzuführen um die Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit der Stauanlage weiterhin zu gewährleisten.
Vergabeeinheit 5:
Los 1: Dammkrone teilweise rückbauen und neu aufbauen, Neubau Gehweg, Rückbau und Neubau Wegebau in Asphaltbauweise, Ersatzneubau Wellenumlenker aus Stahlbeton, Geländer und Leuchtenmaste
Los 2. Neubau Oberflächendichtung aus Kunststoffdichtungsbahn auf vorhandener Oberflächendichtung aus Wasserbauasphalt, Verfüll- und Erdbauarbeiten
09638 Lichtenberg, Talsperre Lichtenberg
Los 1: Dammkrone teilweise rückbauen und neu aufbauen, Neubau Gehweg, Rückbau und Neubau Wegebau in Asphaltbauweise, Ersatzneubau Wellenumlenker aus Stahlbeton, Geländer und Leuchtenmaste
09638 Lichtenberg, Talsperre Lichtenberg
Neubau Oberflächendichtung aus Kunststoffdichtungsbahn auf vorhandener Oberflächendichtung aus Wasserbauasphalt, Verfüll- und Erdbauarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de