Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ Nord - 004 Eisspeicher
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Norderstedt
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 22846
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]60
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.norderstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung SZ Nord - 004 Eisspeicher
Gebäudewirtschaft / Erweiterung und Sanierung des Schulzentrum Nord - 004 Eisspeicher, Betonarbeiten und techn. Anlagen
Norderstedt
Entsprechend des Schulentwicklungsplans 2025 beabsichtigt die Stadt Norderstedt aufgrund steigender Schülerzahlen und dem Wechsel von G8 auf G9 im Jahr 2024, die Erweiterung des Schulzentrum Nord in Norderstedt.
Im Zuge der Erweiterungs- und Sanierungsarbeiten der Schulgebäude ist eine energetische Neuausrichtung der Wärmeversorgung vorgesehen. Kern der Anlage ist ein unterirdischer Eisspeicher aus WU-Beton mit einem lichten Innendurchmesser von 17,00 m. Der Eisspeicher wird mit ca. 450 m³ Wasser als Speichermedium befüllt, mit Wärmetauschersystemen ausgestattet und über Wärmepumpen betrieben.
Für die vertragsmäßige Ausführung der Leistung hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu stellen.
Als Sicherheit für die Erfüllung der Mängelansprüche werden 3 % der Abrechnungssumme einbehalten. Der Auftragnehmer kann stattdessen eine Mängelansprüchesicherheit stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt bis zur Durchführung der Submission auf elektronischem Weg über die Vergabeplattform.
Die weitere Kommunikation nach der Submission und auch die Auftragserteilung erfolgen nicht über die Vergabeplattform.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Gem. § 160 GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Antrag auf Nachprüfungsverfahren durch die Vergabekammer unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.