HLS JOYNEXT Arena Dresden Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GB113-00013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS JOYNEXT Arena Dresden
Fachplanung (FPL) Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 und 7) JOYNEXT Arena Dresden - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit
Magdeburger Straße 10 (kommunales Flurstück Nr. 405/10, Gemarkung Friedrichstadt), 01067 Dresden, Sachsen, Deutschland
Die Landeshauptstadt Dresden, vertreten durch den Eigenbetrieb Sportstätten, beabsichtigt ein Planungs-/Ingenieurbüro mit der Umsetzung für die Fachplanung Technische Ausrüstung (TGA) (AGR 1 bis 3 sowie 7) gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI für die JOYNEXT Arena - Umbau zur Flexibilisierung der Nutzung und DEL-Tauglichkeit - mit den Leistungsphasen (Lph) 2 bis 8 stufenweise zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherung der Finanzierung des Bauvorhabens durch die Landeshauptstadt Dresden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nachfolgenden Lph besteht nicht. Die für die Honorarermittlung resultierenden anrechenbaren Kosten betragen für die KG 410 - 28.651,00 EUR netto, für die KG 420 - 50.889,00 EUR netto, für die KG 430 - 203.556,00 EUR netto und für die KG 470 - 82.861,67 EUR netto.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer für das Bauvorhaben "JOYNEXT Arena" gem. Leistungsbild "Fachplanung Technische Ausrüstung (AGR 1 bis 3 sowie 7)" § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI zunächst nur die Leistungen für die Leistungsphase 2 und 3 gem. Vertrag. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Übertragung von weiteren Leistungen / Leistungsphasen besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Vermerke, Protokolle, mündliche und schriftliche Wünsche/Äußerungen von anderen Dienststellen und Bediensteten des Auftraggebers gelten nicht als Aufträge.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01001
Land: Deutschland