Rahmenvertrag All in one PC`s (medizinisch) Referenznummer der Bekanntmachung: 088 22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag All in one PC`s (medizinisch)
Rahmenvertrag All-in-one-PC`s (medizinisch)
Lieferung von bis zu 139 All-in-one PC`s
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von
medizinischen All-in-one PC`s.
Umfang:
- mindestens 32 St. 27" All-in-one-PC`s (Höchstmenge 33 St.)
- mindestens 56 St. 24" All-in-one-PC`s (Höchstmenge 106 St.)
Lieferung von bis zu 15 All-in-one PC`s mit besonderen Anforderungen für den Betrieb im Schwerbrandverletztenzentrum (SBVZ)
Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von
medizinischen All-in-one PC`s.
Umfang:
- mindestens 12 St. 27" All-in-one-PC`s (Höchstmenge 13 St.)
- mindestens 2 St. 24" All-in-one-PC`s (Höchstmenge 2 St.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.1 Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister, ggf. eidesstattliche Erklärung oder vergleichbare Bescheinigung einer Behörde des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist.
(Vorlage Kopie)
1.2 Gewerbean- und ggf. -ummeldung, wenn keine Eintragungspflicht im Handels- bzw. Berufsregister besteht
(Vorlage Kopie)
1.3 Nachweis über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe der jeweiligen Deckungssummen (Personenschaden, Sachschaden sowie für reine Vermögensschäden)
(Vorlage Kopie)
1.4 unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung und über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
(Anlage 1)
Abschnitt IV: Verfahren
Klinikum St. Georg gGmbH, Delitzscher Str. 141, 04129 Leipzig,
Ausschreibungsstelle Haus 46, Aufgang A, 1. Etage
nichtöffentliche elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebotseinreichung erfolgt ausschließlich in Textform über die vom AG genutzte elektronische Vergabeplattform www.dtvp.de.
Zur Fristwahrung kommt es auf den Zeitpunkt der Einreichung auf der Vergabeplattform an. Der Bieter trägt das Übermittlungsrisiko und ist für den fristgerechten Eingang des vollständigen Angebotes verantwortlich. Andere Zustellungsformen (z.B. E-Mail oder Fax) ersetzen die oben genannte Form nicht. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen und vollständig, d.h. einschließlich aller geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform hochzuladen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046YGP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für Amtshandlungen der Vergabekammern werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungs-aufwandes erhoben (§ 182 GWB).